Jobcenter hat miete nicht gezahlt nun kündigung?

12 Antworten

Nein, das stimmt nicht. Du bist zur Mietzahlung verpflichtet - denn du bist Partner des Mietvertrages - und nicht das Jobcenter. Also hast auch du Sorge dafür zu tragen, dass dein Vermieter pünktlich sein Geld bekommt.

SonnyOne 
Fragesteller
 11.05.2017, 14:11

aber ich habe ja keine einsicht ob das jobcenter zahlt.

SonnyOne 
Fragesteller
 11.05.2017, 14:12

wie bereits geschrieben habe ich erst mit der kündigung info. darüber erhalten. sonst hätte ich früher reagieren können

TreudoofeTomate  11.05.2017, 14:13
@SonnyOne

Das entbindet dich nicht von deinen mietvertraglichen Pflichten. Du hättest dich vergewissern müssen, ob die Zahlungen regelmäßig geleistet werden und ggf. selbst überweisen.

1 Nirm dir sofort einen Anwalt den das Amt  hat nicht nur misst gebaut sondern auch der Vermieter den fristlos geht erst nach 3 monaten und selbst da kann man gerichtlich vorgehen was ich dir auch rate Wichtig ist das das Geld  noch bezahlt wird bevor es zur 3 nicht Zahlung kommt.

Nicht das Jobcenter sondern du bist Mieter der Wohnung und du hast dich um die pünktliche Zahlung der Miete zu kümmern,wenn du also beim Vermieter mit mehr als 2 Monatsmieten in Rückstand bist kann er dir fristlos kündigen !

Wenn es die Schuld des Jobcenters war dann sprich noch einmal mit dem Vermieter und erkläre ihm das er sein Geld bekommt.

Warum hast du denn vom Vermieter keine schriftliche Mahnung bekommen ?

SonnyOne 
Fragesteller
 11.05.2017, 14:24

weil dem vermieter das gesetz schit egal ist.

isomatte  11.05.2017, 14:29
@SonnyOne

Dann lege einen schriftlichen Widerspruch ein,aber wenn ich mich nicht irre muss der Vermieter gar keine Mahnung schicken !

SonnyOne 
Fragesteller
 11.05.2017, 14:25

der vermieter wird jetzt alles versuchen mich raus zu bekommen. einfach weil er mehr miete nehmen kann wenn er hier ausländer reinsetzt

SonnyOne 
Fragesteller
 11.05.2017, 14:26

die anderen wohnungen hat er schon mit solch komischen Viechern bepflanzt

JuraWissen  11.05.2017, 15:02
@SonnyOne

Jetzt bereue ich meine Antwort, für die ich über ne halbe Stunde gebraucht habe!

Für Rassisten ( "SonnyOne" ) ist hier kein Platz!

dein Vermieter hätte Dich anmahnen müssen. Er sieht ja wer die Miete bezahlt.

Hat er versäumt zu mahnen, kann er auch nicht kündigen.

Lass Dich nicht einschüchtern, und widerspreche erst mal schriftlich der Kündigung.

Alles andere wird sich finden. Sollte es Dir über den Kopf wachsen, wende Dich an  das Amtsgericht und lass Dir einen Beratungsschein für einen Fachanwalt Deiner Wahl ausstellen, der Deine Interessen vertreten kann, gegenüber Deinem Vermieter und ggf. gegenüber dem Jobcenter.

SonnyOne 
Fragesteller
 11.05.2017, 14:16

stimmt er muss mahnen. haha geil danke

Silo123  11.05.2017, 14:17

Falsch: 2 Monatsmieten Rückstand sind Grund für eine fristlose Kündigung.

TreudoofeTomate  11.05.2017, 14:20

Woher nimmst du denn die Idee mit der Mahnung? Eine Fundstelle wäre praktisch.

Wenn das Jobcenter die Mietzahlung "vergessen" hat, dann trifft dich da keine Schuld.
Wurde die Miete absichtlich nicht gezahlt, weil dir die Leistungen gestrichen wurden oder so, dann ist es deine Schuld.

Ob unschuldig oder nicht interessiert den VM natürlich erstmal nicht, der will einfach nur sein Geld.
Da könnte dann vielleicht ein klärendes Gespräch helfen und wenn das JC die Miete nachzahlt, dann sollte die Kündigung auch wieder zurückgenommen werden.

SonnyOne 
Fragesteller
 11.05.2017, 14:18

als ich die kündigung erhielt war ich sofort beim jobcenter. und 5 tage später als heute wird die Miete nachgezahlt. nein leistungssenkungen hab ich nicht

Kamikaze2001  11.05.2017, 14:19
@SonnyOne

Dann würde ich genau das machen...
VM anrufen, ihm die Sache schildern und ich denke mal dann sollte sich das auch geklärt haben. Der will einfach seine Kohle und in der heutigen Zeit, dank Mietnomaden, schiebt man dann ausbleibende Mietzahlungen nicht lang vor sich her.

SonnyOne 
Fragesteller
 11.05.2017, 14:23

habs versucht macht er nicht in 4 tagen will er zum gericht

JuraWissen  11.05.2017, 15:05
@SonnyOne

Da deine Miete nun nachgezahlt wird, ist meine Antwort gegenstandslos.

Brauchst also keinen Antrag an das Gericht schreiben.

JuraWissen  11.05.2017, 15:09
@SonnyOne

Soll er vor Gericht gehen.

Es kommt dann zu einem schriftlichen Vorfahren. Hier berufst du dich gegenüber dem Gericht auf 569 BGB .

Und legst dem Gericht die entsprechenden Miet Nachzahlungsbescheide des Jobcenter in Kopie vor.

https://dejure.org/gesetze/BGB/569.html

Es ist dann sehr wahrscheinlich, dass das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt ( juristendeutsch "heilt" , die Kündigung "geheilt" hat ).