Jobcenter fordert nach 5 Jahren Geld zurück
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem. Das Jobcenter in Hamburg fordert von meinem Mann, in 2009 gezahlt Beiträge für sein Hartz IV zurück. Insgesamt 300 Euro sollen wir zurückzahlen. Das Problem ist, das uns nicht ersichtlich ist, warum das zurückgefordert wird, bzw. warum es von Seiten des Jobcenters zu einer Überzahlung kam. Auf Anfrage wurde ich immer an jemand anderen weitergeleitet und schließlich zu irgendeiner Dame, die mir verpsorchne hat, sie schickt mir einen Ausdruck wo detailliert aufgelistet steht, von wann bis wann er Arbeitslosengeld II empfangen hat und warum dann zu viel etc. Das Problem ist nämlich, dass er die Bescheide selbst nicht aufgehoben hat (ich weiß, dass geht eigentlich gar nicht!!) In der Zeit hat er immer wieder mal Nebenjobs gehabt, dann wieder nicht, dann als Honorarkraft etc. etc., sodass er selbst nicht weiß, wie das damals alles war. Nun ist das Schreiben der Dame nie angekommen, statt dessen ist von Zollamt ein Vollstreckungsbescheid gekommen, in der wir aufgefordert werden diese Summe zu begleichen. Ich hab das Zollamt angerufen, die haben mir Aufschub für ca. 3 Wochen gegeben, damit ich das mit dem Jobcenter klären kann. Jetzt ist meine Frage, kann so ein geringer Betrag nach 5 Jahren vom Jobcenter wieder zurückgefordert werden? Kann man nicht argumentieren, dass die Überzahlung einem selber nicht aufgefallen ist, und im Haushaltsgeld aufgebraucht wurde und nun nach 5 Jahren es nciht tragbar ist, dies wieder zurückzufordern? Gibt es dazu rechtliche Grundlagen??
Danke im Voraus :) Mareike
4 Antworten
Du musst eine Aufforderung vom Jobcenter bekommen haben, das Geld zurückzuzahlen, darauf hin hättet ihr Einspruch einlegen müssen, den auch das Jobcenter ist verpflichtet Rückforderungen zu belegen. Das ihr keine Belege mehr habt , ist soweit nicht strafbar, als man als Privatperson Papiere nur 2 Jahre aufbewahren muss
Ich meine, die Verjährungsfrist für solche Forderungen beträgt eigentlich 5 Jahre...
Aber ihr habt natürlich euch auch jetzt wieder um gar nichts gekümmert. So hätte man ja schon dem Bescheid widersprechen können. Das habt ihr verpennt.
Come on, stell dich nicht ahnungsloser, als du wirklich bist. Die schicken dir nicht irgendwelche sinnfreien "Zettel", sondern Bescheide! Das Wort steht auch dick und fett auf dem Papier und genau diese Bescheide kann man mit Widersprüchen angreifen. Weiterhin enthalten die IMMER eine Rechtshilfebelehrung, die dich über die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen ihrer Versäumnis informiert... :-/
Jetzt wird es vermutlich auf "zahlen und freundlich sein" hinauslaufen... :-/
Klarer Fall für einen Anwalt
Auf jeden Fall, der wird dich dazu beraten und alles mit dem Job-center abklären.
Nur wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, ist der Anwalt unter Umständen teurer als der Betrag der zu Zahlen ist
Mein Mann hat sogar eine Rechtsschutzversicherung :) :)
Mein Mann hat sogar eine Rechtsschutzversicherung :) :)
Dann los, 3 Wochen sind nicht viel Zeit wenn es um Behördenarbeit geht ;) Nicht Aufschieben, sondern direkt zu einem Anwalt.
Im Zweifelsfall kann man die Rechtsberatung beim Amtsgericht in Anspruch nehmen, die kostet nix. Dann gibt es noch die Arbeitslosenberatungszentren, die ebenfalls kostenfrei beraten.
Anwalt fragen!
Die vom Jobcenter meinte ja, sie schickt mir eine genau Auflistung auf, von dem was wir in 2009 an ALG empfangen haben, sie meinte dann sehen wir weiter. Ich habe auf dieses Schreiben gewartet und hätte dann gegebenenfalls Widerspruch eingelegt. Das die Frau das Schreiben mir nie schickt udn der Fall stattdessen an das Vollstreckungsamt weitergeleitet wird, hätte ich nicht gedacht.