Aufhebungsbescheid vom jobcenter?

3 Antworten

Hallo.Letztendlich die Inkassomassnamen. Ich meine der Zoll macht das.

Mit Gruß

Dann wirst du angezeigt! Du musst das Geld so oder so zurück zahlen da kommst du nicht dran vorbei! Geht auch in raten! Du hast das Geld ja auch zu Unrecht bezogen!

Scrubs145 
Fragesteller
 30.09.2016, 18:14

Ich zum Glück nicht. Aber eine nicht ganz so kluge bekannte von mir. Die weigert sich die ca 700 Euro zurück zuzahlen. 

Peppi26  30.09.2016, 18:15

Muss sie definitiv, da kommt sie nicht drum herum

Gegen den Bescheid gibt es das Rechtsmittel des Widerspruchs, einzulegen binnen 30 Tagen nach nachgewiesenem Zugang des Bescheids.