Hallo Leute,
ich bin gerade in einer sehr besch.... Lage. Ich habe vor kurzem Mit Meine Freundin (jetzt EX) eine Wohnung angemietet. Neue Stadt, neues Glück , nochmal neu anfangen etc...
Meine EX hat sich nach 6 Wochen nun entschieden, doch wieder zurück in Ihre Heimat zu gehen und hat mich nun mit nichts hier sitzen lassen. Sie ist selbstständig und ich beziehe zur Zeit ALG 1 685 Euro im Monat. Sie zahlt jetzt noch die nächsten 3 Monate die Hälfte der Miete (270 Euro) und ich zahl halt die andere Hälfte(270 Euro)
Da Sie die Wohnungseinrichtung bezahlt hat, nimmt Sie natürlich alles mit und ich habe wirklich rein gar nichts, nur noch mein Schreibtisch und PC.
Jetzt war ich eben beim Jobcenter, habe nach Hilfe gefragt, zwecks Aufstockung...dabei kam raus, das ich zumindest für die Monate, wo meine EX noch Miete zahlt, lediglich 18 Euro bekommen würde, an Aufstockung. Ok, besser als gar nichts. Die Dame machte sich dann auch noch die Mühe, sich beim Wohnungsamt zu erkundigen, was ich denn ca. dort bekommen würde...ca 50 Euro wären das. Schön und gut...
Nun frage ich mich, was taktisch klug wäre, das Jobcenter jetzt in Anspruch nehmen oder das Wohngeld??
Ist das Jobcenter nach der Aufstockung für mich zuständig? Kann ich dann bei denen eventuell eine Erstausstattung beantragen? Denn wenn ich jetzt das Wohngeld nehme, bin ich ja gezwungen, mir von den ca 700 euro monatlich, wirklich alles selber zu kaufen und auch die kaution selber zu zahlen.
Kann mir jemand Rat geben? Sie wollte mir vorhin das WOhngeld schmackhaft reden, aber da ist doch was faul?! Lieg ich mit der Einschätzung richtig, das es bei dem geringen Betrag ALG 1, klug wäre, sich eher beim Jobcenter anzumelden, zwecks einer Aufstockung?
Es ist auch ein bisschen dreist von mir, klingt sehr geldgeil, ich weiß, aber ich war noch nicht in dieser Lage, wirklich mit gar keinen Möbeln usw dazustehen. Habe vorher in einer möbilierten WG gewohnt, wo ich Waschmaschine etc alles mitbenutzen durfte.
Also kann mir wer sagen, was ich tun könnte? Ist nach der Aufstockung das Jobcenter für mich zuständig und werde ich dort als Kunden dann geführt?
Vielemn Dank im voraus für eure Antworten.