JAcke (Rückgabe)

4 Antworten

Du muss Umtausch und Defekt strikt auseinanderhalten.

Wenn etwas defekt ist, greift die Sachmängelhaftung, welche ein gewerblicher Verkäufer gegenüber einem Verbraucher quasi nicht einschränken kann. Danach hast Du(!) die Wahl zwischen dem Austausch in eine neue Jacke und der Reparatur. Im ersten halben Jahr gilt die Beweislastumkehr, was bedeutet, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass der (Keim des) Schaden bei Waren Übergabe noch nicht vorhanden war. Ein Recht, die Ware erstmal zur Überprüfung einzusenden, hat er nicht.

Leider wird diese seit 12 Jahren geltenden Gesetze immer noch von vielen Läden ignoriert bzw. verneint. Bestehe auf die Abwicklung als Sachmängelhaftung oder den eigentlich veralteten Begriff Gewährleistung. Lasse dich nicht auf den Begriff Garantie einen. Im Notfall schreibe auf den zu unterschreibenden Reklamationsbeleg sowas wie "Abwicklung auf Basis Sachmängelhaftung". Das gleiche, falls da was von Kulanztausch o. ä. steht.

Also ist die Naht aufgegangen, halt zu nähen. Wenn sie eingerissen ist, dann hast Du sie zu klein gekauft und dann ist das Deine Schuld. Reklamation ausgeschlossen.

nachdem Du selbst nicht weißt, ob der Riss war und durch Dich verursacht wurde, wird ein Umtausch nicht klappen. Wieso lässt den kleinen Riss nicht nähen, nachdem Dir die Jacke gefällt?

Ifm001  17.12.2014, 17:00

Die Beweislast liegt nicht beim Käufer, wenn es wie hier um B2C geht.

Falls dies beim anziehen oder während dem Gebrauch passiert ist kann ich es trotzdem reklamieren bzw. Umtauschen?

Nein, höchstens auf Kulanz.

Der Riss könnte leicht in den 10 Tagen des Gebrauchs passiert sein und das ist kein Umtauschgrund

Ifm001  18.12.2014, 07:25

Das ist genau das Gegenteil von dem, was die gesetzliche Sachmängelhaftung aussagt.