Hertz Autovermietung - Unterstellung eines Schadens
Hallo,
ich habe gestern ein Auto bei Hertz gemietet, da wir ein Bett von einem bekannten von A nach B transportieren wollten. Es handelte sich dabei um einen Transporter.
Heute war Rückgabe. Angekommen mussten wir feststellen, dass auf einmal gesagt wurde, dass wir eine Delle an der Stoßstange knapp über den Scheinwerfer verursacht hätten. Hätte der Supervisor mich nicht direkt darauf hingewiesen, hätte ich diesen aus einer normalen Distanz nie erkannt.
Mein Beifahrer und ich sind uns sicher, dass es sich um einen Vorschaden handeln muss, da wir sehr sorgsam mit dem Auto umgegangen sind und keinen Unfall hatten. Unbeaufsichtigt war das Auto so gut wie, außer nachts. Selbst da stand das Auto auf einen sehr großen Parkplatz hinter einem anderen Transporter, der auch am nächsten Morgen noch dort stand.
D.h. während der Nacht kann es nicht passiert sein. Leider haben wir keine Bilde zuvor gemacht.
Ich habe im Internet gerade gegoolet; da fiel es mir wie Schuppen von den Augen als ich lesen musste, dass das seit neuerem eine Gängige Masche von Sixt, Hertz und anderen Autovermietungen sei, einem einen KFZ Schaden zu unterstellen.
Die Mietkaution betrug 250 Euro. Der Supervisor warnte uns vor, dass es sein kann, dass noch eine zusätzliche Rechnung uns ins Haus flattert. Nun meine Frage: Kann man sich gegen diesen Vorwurf irgendwie wehren?
LG
2 Antworten
Im Übergabeprotokol sollten alle Vorschäden aufgeführt sein. Wenn die Beule da nicht drin steht hast Du leider Pech gehabt. Bei Übernahme eines Leihwagens immer eine genaue Kontrolle durchführen.
Wir haben uns das Auto zu zweit angeguckt (mein Beifahrer und ich). Leider war die Sonne an dem Tag sehr grell und stahlte direkt auf die Autofront. Man hat nichts gesehen.
Und wie gesagt: Die angeblich von uns verursachte Beule ist derart klein, dass man schon nah ran gehen muss, damit man die Überhaupt sieht.
Ich finde es einfach eine Frechheit. Das ist das erste Mal in meinem Leben dass ich ein Auto gemietet habe. Da es vom ADAC unterstützt wird, dachte ich, es sei eine seriöses Unternehmen.
Zudem hat der Vermieter selbst bei Übergabe sich nicht einmal das Auto angeguckt. Kann schließlich auch vom Vorgänger sein.
Und zeugen, dass während des ganzen Mietvorgangs nirgends etwas passiert ist, habe ich. Es war nämlich immer jemand am Auto (wg. dem Inhalt, da wir von A nach B geschleppt haben).
Und ich habe es auch nicht so dicke, dass ich das mal eben zahlen könnte.
Als mieter hast Du die pflicht den Wagen genau zu besichtigen und eventuelle Schäden im übergabeprotkoll zu dokumentieren.. Hast Du das versäumt ist es nunmal leider dein Problem .
Du mußt nachweisen das der Schaden vorher bereits gegeben war oder das der jeweilige Stützpunktvermieter den Wagen schoneinmal mit diesem Schaden an einen anderen Mieter herangetreten ist.
Mögliche Beschuldigungen oder texte die sowas als gängige Betrugsvorwürfe darstellen sind an die Beweispflicht gebunden also wenn du sowas unterstellst oder behauptest kann man Dich dafür rechtlich zur Verantwortung ( Schadensersatzpflicht wegen Rufschädigung / Geschäftsschädigung ) ziehen was vermutlich teurer wird die der Schaden selbst. ich wäre da sehr vorsichtig..
Joachim
In diesem Fall würde ich dir Raten einen Rechtsanwalt zu bemühen der seinerseitz einen Sachverständigen aktiviert der diesen Schaden sichtet und beurteilt. Man kann dir wenn ich richtig informiert bin nur instandgesetzte Schäden anrechnen deren Beseitigung durch eine offizielle Werkstattrechnung / Beulendoktor nachgewiesen wird oder werden muß.. alles andere würde ich nicht akzeptieren wenn s auch teurer wird..
Deine Kohle und deine Entscheidung.. Joachim
Ich will niemanden etwas unterstellen oder dergleichen - ich stelle lediglich die Tatsachen fest.
Ich kann leider nur das sagen, was ich weiß. Und eines davon ist, dass ich nicht für den entstanden "Mikroschaden" muss man beinahe dazu sagen verantwortlich bin.
Und diverse Recherchen im Internet (leider erst im Nachhinein gemacht) haben mir diverse Einträge von Menschen offenbart, denen es genauso ging.
In dem Wohlwissen, nicht die Verantwortung zu tragen, bin ich ehrlich gesagt auch nicht bereit, auf meine Mietkaution in Höhe von 250 Euro zu verzichten, geschweige denn eine Weitere Reparaturzahlung zu leisten, dessen Glaubwürdigkeit über die Höhe der geforderten Summe sowie der Notwendigkeit der Reparatur nicht prüfen kann.