IT Software Entwickler Freiberufler ab wann Scheinselbständig?

7 Antworten

Die Beurteilung, ob Scheinselbständig oder nicht, wird durch die Bundesversicherungsanstalt in Berlin (www.bfa.de) durchgeführt. Dort können auch Formulare heruntergeladen werden, die aufgrund der Fragen Einblick in die Problematik geben.

Falls die Tätigkeit im Grenzbereich liegt, so sind Hinweise auf Werbemassnahmen für die eigene Tätigkeit sinnvoll. Auch ist es natürlich wichtig, mehr als einen Auftraggeber aufgrund von Rechnungen nachzuweisen (z.B. Rechnung an andere befreundete Unternehmen).

Wenn man du den AUftrag annimmst, eine bestimmte Software zu entwickeln und bekommst dafür Summe X bezahlt (du verkaufst das fertige Produkt), dann ist das freiberufliche Tätigkeit, denn su bestimmst selbst, wie und wann du die Software strickst.

Musst du zu festen Zeit irgendwo erscheinen, um genau definierte Aufträge zu bekommen oder in einem Team mitzuarbeiten, ist das weder ewerbliche- noch freiberufliche Tätigkeit, sondern einfach ANgestelltentätigkeit.

Den Begriff "Scheinselbstständigkeit" gibt es in den Gesetzen nicht.

Es geht vor allem um die Beiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber sollen sich nicht davor drücken, indem sie z.B. kündigen und dem Ex-Arbeitnehmer weiterhin die Aufgaben übertragen, die er vorher auch erledigt hat.

Es gibt keinen festen Katalog dafür, wann ein Arbeitsverhältnis was ist. Ein Kriterium wäre die Frage, wie fest du in die Hierarchien und Regeln des Auftraggebers eingebunden bist oder nicht (Weisungen, Arbeitszeiten?).

Einige konkrete Aspekte, die ein Prüfer versuchen würde einzuschätzen, findest du hier

(zufällig auch bei gulp): http://www.gulp.de/kb/lwo/scheinselbst/scheinselbststaendigkeit_f.html

Ein wesentliches Element bei der Beurteilung ob Scheinselbständig oder nicht, ist, ob für einen oder mehrere Auftraggeber gearbeitet wird und natürlich inwieweit man dort weisungsgebunden (Arbeitszeiten, -ort, etc.) ist.

Der Nachweis wird durch die gestellten Rechnungen geführt - gibt es nicht einen anderen Selbständigen, der auf Gegenseitigkeit Rechnung schreibt? Auch ein Kriterium, um der Einstufung als Scheinselbständiger zu entgehen, ist die Tatsache, dass eigene Werbung geschaltet wird; vielleicht ergibt sich ja der eine oder andere Kunde.

Die Bewertung Scheinselbständig oder nicht wird durch die Bundesversicherungsanstalt in Berlin (www.bfa.de) vorgenommen. Dort können auch die entsprechenden Formular heruntergeladen werden.

Es ist wichtig, dass du als Unternehmer auf den Markt trittst. Als freiberuflicher SW-Entwickler betreibst du Akquise für zukünftige Projekte und kalkulierst deinen Stunden-/Tagessatz, den du anbietest. Das stellt unternehmerisches Handeln dar.

Ein halbes Jahr oder Jahr für einen Auftraggeber zu arbeiten ist auch unkritisch, denn deine Selbständigkeit ist ja auf Dauer angelegt.

Du solltest auch darauf acht geben, nicht in die Arbeitsorganisation des Unternehmens integriert zu werden: zB. sind Stempeluhr und sogar Teilnahme an Weihnachtsfeiern tabu. Wenn der Arbeitgeber Angst davor hat, dass du scheinselbständig bist, muss er dir einfach frei stellen, wo du deine Arbeiten verrichtest. Dies kann, sofern es die Art der Arbeit und der Zugriff auf die Systeme erlaubt, Homeoffice zu einem Teil deiner eingesetzten Zeit sein.

Früher gab es in § 7 Absatz 4 SGB IV klare Kriterien zur Einstufung als Scheinselbständiger (http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit#Gesetzesentwicklung), die jedoch zum 1. Juli 2009 ersatzlos gestrichen wurden. Sie decken sich aber großteils mit den Fragen in einem Fragebogen der BfA (Statusfeststellungsantrag zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses).