Muss ein beauftragter Grafiker nach Projektende dem Auftraggeber die originalen Grafikdateien geben?

9 Antworten

Noch eins: Du bist Urheber und trittst dem Kunden (oder räumst ihm) nur die Nutzungsrechte ein. Er kann also nicht daherkommen und sich wie ein Urheber aufführen und deine InDesign Dokumente als Tempates benutzen.

Tipp: Hast du AGB's? Führe den Punkt in deinen AGB's mit auf! Bei Angeboten immer die AGB's mit rausgeben (zB Rückseite). Und auf deine Internetseite stellen. Falls dann ein Kunde nach offenen Dateien fragt, sagst du: Haben Sie meine AGB's nicht gelesen? Da steht explizit drin, dass ich meine Arbeitsdateien (in dem Fall InDesign) niemals mit aushändige!!

Dann musst du zumindest in Zukunft keine Diskussionen führen, die du gar nicht führen möchtest. Die bekommst du zB auf der Seite Allianz für Designer oder Bund der Grafik-Designer oder im Netz. Kannst auch gute von Agenturen nehmen und auf deine Zwecke ausweiten...

lasera 
Fragesteller
 18.11.2012, 00:09

Danke für die ganzen Infos!

Mittlerweile ist es so, dass der Verlag sagt, er bräuchte die InDesign-Dateien "selbstverständlich", zumal sich ja in Zukunft Dinge ändern könnten wie Verlagsadresse, ISBN usw., und dann müsste der Verlag in der Lage sein, das selbst zu ändern, da er sich nicht darauf verlassen kann, externe Mitarbeiter auch immer schnell erreichen zu können.

Was hältst du von dieser Argumentation?

In der Regel bekommt der Auftraggeber das Endergebnis (Druckdaten) und möglicherweise Logos und Bilder in druckfähiger Auflösung. Die Zwischenstufen dahin sind Deine Arbeitsgrundlage und die brauchst Du nicht auszuhändigen, sofern es nicht ausdrücklich im Werkvertrag anders vereinbart wurde. Die Realität ist aber meist anders. Da Du ja auch weiterhin auch für diesen Auftraggeber ein Geschäftspartner sein möchtest, gib Dich geschmeidig und sei kooperativ. Ich habe auch die Druckdaten und Zwischenschritte an den Folgegrafiker ausgehändigt, nachdem ich den Kunden nicht mehr hatte. Sturstellen macht immer einen miesen Eindruck und ist im Endeffekt nicht produktiv.

Das ist keinesfalls üblich, kann aber vorkommwn. Bedenke folgendes: du solltest unbedingt auf dein urheberrecht bestehen! Wenn du die indesign datei weiterreichst, liegt es nahe, dass die firma die broschüre verändern will.

Kommt leider recht oft vor, dass nach inDesign o.Ä. Daten gefragt wird, dennoch haben diese Kunden sofern nicht andernfalls im Vertrag festgelegt keinen Anspruch auf diese. Dennoch schadet es nicht im Vertrag klar zu machen, dass dein Kunde für die .pdf's o.Ä. zahlt nicht fuer die Arbeitsdaten. Was ich in dem Fall tuen würde ist dem Kunde freundlich darauf hinweisen, dass das eine zusätzliche Leistung (da es ja quasi ein template ist) darstellt, diese wurde zwar sowieso schon getätigt, doch wurde dafür nicht gezahlt. Wenn dieser Kunde die Daten dennoch haben will biete ich sie ihm zum Kauf an.

so etwas spricht man vorher ab. Alles Entworfene wie Gefertigte im Betrieb gehört der Firma. Daher man ja für diese und ihrem Auftrag gearbeitet hat. Man kann aber schreiben unter vorbehalt für spätere zwecke oder gleich Abgleichungen für sich erstellen. Das dürfen die natürlich nicht mitbekommen oder muß einwand frei geändert sein. Was du Privat machst ist deines zuhause oder wo anders.