Ist unterschiedlicher Urlaubsanspruch zulässig?

11 Antworten

Ich würde da einfach mal nachfragen. Vielleicht gibt es eine einfache Ursache dafür.

Bei uns kann man sich bspw. auch für 5 Tage mehr Urlaub oder eine Gehaltserhöhung von 2% entscheiden. Dementsprechend haben manche auch mehr, manche weniger Urlaub.

summerblue85 
Fragesteller
 25.11.2019, 10:28

Eine solche Regelung ist mir in unserer Firma nicht bekannt.

Es gibt keine rechtliche Regelungen, das Angestellte gleiche Gehälter/Urlaub etc. erhalten müssen. Jeder handelt letztendlich seine Vertragsbedingungen mit dem AG selber aus. Deine Kollegin hat sich da offensichtlich besser angestellt. Dem Chef war sie wohl so wichtig, das er ihr diese Konditionen angeboten hat. Es steht dir natürlich frei, beim Chef auch nach mehr Urlaub zu fragen. Einen rechtlichen Anspruch hast du darauf aber nicht.

Familiengerd  22.11.2019, 22:49
Es gibt keine rechtliche Regelungen, das Angestellte gleiche Gehälter/Urlaub etc. erhalten müssen.

Das trifft auf das Entgelt zu, aber nicht auf den Urlaubsanspruch; die Frage des Urlaubsanspruch ist keine Sache der Verhandlung mit dem Arbeitgeber (von Ausnahmen abgesehen - siehe dazu mein eigene Antwort)!

Deine Antwort ist falsch!

SlightlyAnnoyed  23.11.2019, 06:39
@Familiengerd

Dann sage mir doch mal, in welchem Gesetz die Regelung steht, das jeder AN in der Firma dieselbe Anzahl Urlaub erhalten muss?

Es gibt lediglich gesetzliche Regelungen zum Mindestanspruch. Solange dieser erfüllt ist, kann der AG einem MA 20 Tage geben und dem anderen 30, wenn er lustig ist. Insoweit ist dein Kommentar nicht wirklich produktiv.

Familiengerd  23.11.2019, 11:39
@SlightlyAnnoyed

Die Aussage in Deinem Kommentar ist schlichtweg falsch!

Die Ungleichbehandlung beim Urlaubsanspruch wird vom arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG) ausgeschlossen, der übrigens nicht die Entlohnung erfasst.

Dieser Grundsatz verbietet eine Ungleichbehandlung einzelner Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen ohne Vorliegen sachlich berechtigender Gründe. Er verbietet aber nicht die Bevorzugung eines einzelnen Arbeitnehmers.

Siehe allgemein meine eigene Antwort.

jurimausi  23.11.2019, 12:56
@Familiengerd

Beginnen wir beim Gleichheitsgebot, das bedeutet nicht dass Identität bestehen muss, im Gegenteil es setzt Verschiedenheit voraus. Die ungleich behandelten Arbeitnehmergruppen müssen vergleichbar sein. Das sind grundsätzlich nur solche, die identische oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben, wobei es auf die überwiegende Tätigkeit ankommt. Der Arbeitgeber ist aus dem Arbeitsverhältnis zur Gleichbehandlung verpflichtet, darf also Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, nicht aus sachfremden Gründen unterschiedlich behandeln. (das hast du auch richtig genannt).

Für die Pflicht zur Gleichbehandlung ist das Wesensargument nicht auf eine Realanalyse, sondern auf eine normative Bewertung zu beziehen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage als auch die sachfremde Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz greift deshalb nur bei einem kollektiven Bezug ein, der sich daraus ergibt, dass der Arbeitgeber für die Leistungsgewährung oder sein sonstiges Verhalten entweder bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt oder nach einem bestimmten, erkennbaren und generalisierenden Prinzip vorgeht.

Das bedeutet nicht das was dort steht:

Die Ungleichbehandlung beim Urlaubsanspruch wird vom arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz [...] ausgeschlossen,

Der schließt es nicht aus. Wie schon genannt keine Identität. Gibt es z.B. einen sachlichen Grund, dann muss (nicht darf, sondern muss) sehr wohl ungleich behandelt werden! Der Grundsatz schließt einzig die unzulässige Ungleichbehandlung in vergleichbarer Lage aus. (Ich gehe aber davon aus das du was weißt nur schlecht geschrieben hast.)

Voraussetzung ist das der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer oder Gruppen, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gesetzten Regel ungleich zu behandelt. Das gilt im übrigen nicht wenn er meine (selbst irrig) eine gesetzliche Maßnahme umzusetzen wie z.B. Schutz älterer Arbeitnehmer (kommt das bekannt vor?).

Ist das überhaupt rechtens?

Grundsätzlich: Nein - aber es gibt eben Ausnahmen.

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer eines Betriebes den gleichen Urlaubsanspruch; der Arbeitgeber darf hier nicht unterschiedlich verfahren.

Davon gibt es aber Ausnahmen:

  • Wenn der Arbeitgeber einem Tarifvertrag unterliegt, der einen höheren als den gesetzlichen Urlaubsanspruch vorsieht, kann er die Anwendung dieser Bestimmung auf diejenigen Arbeitnehmer beschränken, die Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft sind - es sei denn, er hat erklärt, den Tarifvertrag auf alle Arbeitnehmer anzuwenden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei einer außergewöhnlich starken körperlichen Beanspruchung) darf Arbeitnehmern ab einem bestimmten Alter ein - relativ geringfügig - höherer Urlaub gewährt werden als jüngeren Arbeitnehmern. Eine allgemeine Staffelung des Urlaubsanspruch je nach Alter ist dagegen nicht erlaubt, weder einzel- noch tarifvertraglich (entsprechende Klauseln wären unwirksam).
  • Entsprechend der Dauer der betrieblichen Zugehörigkeit darf längerer Urlaub gewährt werden.
  • Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG) darf ein Arbeitgeber auch beim Urlaubsanspruch einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen ohne sachlichen Grund zwar nicht schlechter stellen als die Allgemeinheit der übrigen Arbeitnehmer des Betriebs, das schließt aber nicht aus, dass er einen einzelnen Arbeitnehmer gegenüber der Allgemeinheit besser stellt.
  • Schwerbehinderte mit einem Behinderung ab einem GdB von 50 haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub.
  • Aufgrund von Kompensation einer Erhöhung des Entgelts durch zusätzlichen Urlaub kann es zu Unterschieden im Urlaubsanspruch kommen.

Wir wissen nun nicht, wie die konkreten Verhältnisse in Deinem Betrieb sind, wie groß er ist, ob z.B. Deine Kollegin als "Liebling des Chefs" als Einzige diesen großzügigen Urlaub erhält.

Ohne diese und eventuell weitere Informationen kann man jetzt nur allgemeine Aussagen machen.

SlightlyAnnoyed  23.11.2019, 06:42

Es haben alle den gleichen Mindestanspruch. Es ist aber nirgendwo geregelt, das ein AG einem AN nicht noch weitere Freistellungen gegen Urlaub zugestehen kann und alle anderen auch gleich einen Anspruch darauf haben!

Familiengerd  23.11.2019, 11:45
@SlightlyAnnoyed

Hast Du meine Antwort überhaupt richtig gelesen, z.B. besonders zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz?!?

Damit hätte sich Dein Kommentar nämlich erübrigt.

Seatmentor  23.11.2019, 12:35
@Familiengerd

Okay ich lese deine Antworten mal richtig. Zuerst der von SlightlyAnnoyed:

Es haben alle den gleichen Mindestanspruch.

Familiengerd schreibt:

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer eines Betriebes den gleichen Urlaubsanspruch; der Arbeitgeber darf hier nicht unterschiedlich verfahren

sagt dann aber weiter unten:

Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG) darf ein Arbeitgeber auch beim Urlaubsanspruch einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen ohne sachlichen Grund zwar nicht schlechter stellen als die Allgemeinheit der übrigen Arbeitnehmer des Betriebs, das schließt aber nicht aus , dass er einen einzelnen Arbeitnehmer gegenüber der Allgemeinheit besser stellt.

Vergleiche die Worte Mindestanspruch und "schließt nicht aus besser stellt". Gleichzeitig dann aber nicht unterschiedlich verfahren.

Familiengerd  23.11.2019, 13:02
@Seatmentor

Wo hast Du denn hier ein Verständnisproblem??

Ich habe vom "grundsätzlich gleichen Urlaubsanspruch" gesprochen, weil es davon unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen geben darf (z.B. wegen Schwerbehinderung), die ich in meiner Antwort genannt habe!

Und was kannst Du denn an dem von mir beschriebenen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verstehen?

Ich habe geschrieben, dass der Arbeitgeber zwar keine einzelnen Arbeitnehmer (oder Gruppen von ihnen) ohne sachlich rechtfertigenden benachteiligen, aber doch einen einzelnen Arbeitnehmer bevorzugen darf gegenüber der Allgemeinheit?

Was ist daran nicht zu verstehen?? Dein Kommentar zeigt nur, dass Du offensichtlich die Zusammenhänge nicht begreifst! oder ignorierst

Seatmentor  23.11.2019, 16:12
@Familiengerd
Dein Kommentar zeigt nur, dass Du offensichtlich die Zusammenhänge nicht begreifst! oder ignorierst

Danke, genau das war mein Ziel. Denn genau so sind deine Kommentare hier bei anderen aufgebaut. Ich wollte einfach mal Feuer mit Feuer bekämpfen. Ist dumm oder?

Also behandle andere angemessen und spiel dich nicht auf. Und tu was gegen dein mensplainig.

Familiengerd  23.11.2019, 17:17
@Seatmentor
Also behandle andere angemessen und spiel dich nicht auf. Und tu was gegen dein mensplainig.

Und Du solltest Aussagen nicht "verstümmeln" und mir damit ein falsches Verständnis unterstellen! Denn bei Deinen Zitaten hast Du regelmäßig entscheidende Inhalte unterschlagen, um gegen mich argumentieren zu können. Da gebe ich dann schon - besonders, wenn entsprechende Hinweise ignoriert und diese Vorgehensweise fortgesetzt wird - meine "Zurückhaltung" hier auf!

Wer so vorgeht, sollte seine Klappe nicht so weit aufreißen und anderen Ratschläge wegen ihres Verhaltens erteilen wollen. Kehre erste einmal vor Deiner eigenen Tür!

Seatmentor  23.11.2019, 23:39
@Familiengerd
Wer so vorgeht, sollte seine Klappe nicht so weit aufreißen und anderen Ratschläge wegen ihres Verhaltens erteilen wollen. Kehre erste einmal vor Deiner eigenen Tür!

gerne, aber du bist hier derjenige der die Kultur bei der Frage kultiviert hat. Schau deine Kommentare mal durch, wird dir doch öfter vorgeworfen. Oder stehste über allem?

Familiengerd  24.11.2019, 09:49
@Seatmentor

Erstens stehe ich drüber, und zweitens kommen solche Vorwürfe immer nur von einer ganz bestimmte, speziellen "Sorte" von Usern, die nämlich ihre sachliche Inkompetenz durch persönliche Angriffe "kompensieren".

Seatmentor  24.11.2019, 12:05
@Familiengerd
Erstens stehe ich drüber, und zweitens kommen solche Vorwürfe immer nur von einer ganz bestimmte, speziellen "Sorte" von Usern, die nämlich ihre sachliche Inkompetenz durch persönliche Angriffe "kompensieren".

Du meinst also das Jurimausi inkompetent ist? Die hat dir das doch oben vorgeworfen.

Sorry, aber der einzige der was beweisen will bist du. Du schreibst hier Kommentare in denen alle deine Beiträge anschauen sollen. Meint etwas zu verbessern, wo du keine Verbesserung schaffst. Wirfst mir dann aber vor, es sei „Jurastudentin raushängen“ lassen. Wo habe ich das denn gemacht?
Allein das es dir nun wichtig ist hier verschiedene ad hominem-Argumente einfließen zu lassen zeigt mir wie wenig Sinn es macht deine Beiträge zu lesen.

Also hab ich doch genau getroffen, du meinst, dass du es besser als jeder andere wüsstest und gehst deshalb um und meinst etwas verbessern zu können.

Erstens stehe ich drüber,

Ja du stehst über allen...Eigentlich witzig das ist wirklich gnadenlose Selbstüberschätzung.

Familiengerd  24.11.2019, 12:23
@Seatmentor

Und:

Nein, Juramausi meine ich damit nicht: ihr kann man fachliche Kompetenz nicht abstreiten!

summerblue85 
Fragesteller
 25.11.2019, 09:50
  • Es gibt keinen Tarifvertrag und keine Gewerkschaftsmitglieder
  • Es handelt sich nicht um eine körperlich anstrengende Arbeit
  • Ich bin länger im Betrieb als die Kollegin
  • Die Kollegin ist nicht schwerbehindert
  • Ich weiß nicht, wie viel die Kollegin verdient
  • Es ist ein sehr kleiner Betrieb (nur 5 Angestellte)
  • Ich werde jetzt mal in Erfahrung bringen, wie viel Urlaub die anderen Kollegen haben. Von einem weiß ich es schon. Er hat 22 Tage (2 mehr als ich) und das obwohl er als letzter in die Firma gekommen ist.
jurimausi  25.11.2019, 10:30
@summerblue85

Du hast gegen deinen Arbeitgeber ein Auskunftanspruch. Es bringt dir nichts zu wissen was die Kollegen sagen, abgesehen davon kann jeder von denen auch Unsinn erzählen.

Hast du die Antwort und es ergibt sich ein großes Bild, kann man eine juristische Prognose treffen. In dem Fall
lohnt sich dann auch anwaltliche Unterstützung. Zwar kannst du dich selber vertreten, das ist meist die schlechteste Alternative.

summerblue85 
Fragesteller
 25.11.2019, 10:35
@jurimausi

Zumindest was die Urlaubstage angeht, ist es relativ einfach, weil wir den alle im Firmenkalender eintragen und man es einfach zusammen zählen kann. Habe das gerade mal für die anderen Kollegen gemacht. Die scheinen mindestens 24 Tage zu habe. Ich bin am längsten in der Firma und habe den wenigsten Urlaub und das wohlgemerkt in der selben oder sogar besseren Position (Projektleitung mit Verantwortung). Weiß echt nicht, was ich davon halten soll ...

jurimausi  25.11.2019, 10:45
@summerblue85
Zumindest was die Urlaubstage angeht, ist es relativ einfach, weil wir den alle im Firmenkalender eintragen und man es einfach zusammen zählen kann.

Die Urlaubstage sind nicht aussagekräftig, es kommt aus das dahinter an. Da alle mehr als du haben, ist durchaus eine Benachteiligung denkbar. Du verstehst aber sicher auch, dass ich das nicht als eindeutige Antwort gebe, wenn noch die Möglichkeit besteht, das es zulässig ist. Das wäre unseriös.

Was ich dir sagen kann ist, dass nach den Infos jetzt durchaus die Möglichkeit besteht, dass du gleichgestellt wirst. Aber (!) das wird der Arbeitgeber wohl nicht einfach so machen. Und das weißt du erst wenn du mit dem Arbeitgeber sprichst.

Danach bleibt dann der arbeitsrechtliche Gerichtszug. Dort kannst du alleine hin, besser wäre es aber mit einem Anwalt. Allein schon wenn es um die Anträge geht. Du musst dir also überlegen was du willst. Willst du gleichen Urlaub, dann musst du einkalkulieren, dass das gerichtlich entschieden werden muss. Ist dir das zu viel aufwand und du willst da weg, dann kannst du das praktisch gleich erledigen.

Wenn du dich zum bleiben entscheiden solltest, dann lohnt sich schon gleich der Anwalt.

summerblue85 
Fragesteller
 25.11.2019, 10:56
@jurimausi

Danke für die Einschätzung! Ich denke ich werde mich dann doch erstmal nach einem anderen Job umsehen, da ich durch die Erkenntnisse der letzten Tage etwas die Lust verloren habe mich weiter für dieses Unternehmen einzusetzen.

jurimausi  25.11.2019, 11:05
@summerblue85

ja das ist dein gutes Recht. Dann als kleine Information, wenn du ordentlich gekündigt hast und die Frist läuft, hast du Anspruch auf Freistellung für Vorstellungsgespräche etc, vgl § 629 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/629.html)

Die genauen Details müsste man dann wenn es so weit ist feststellen.

Besprich das mit Deinem Arbeitgeber.

Nebenrechnung:
Die Kollegin arbeitet 46 Wochen zu 35 Stunden = 1610 Stunden/Jahr.
Du liegst insgesamt bei 48 Wochen zu 30 Stunden = 1440 Stunden im Jahr.
Danach kannst Du ja mal die Gehälter vergleichen.

Einfach nur "die hat mehr Urlaub" rufen hilft nix, da muss mehr auf den Tisch als nur der Urlaub.

summerblue85 
Fragesteller
 25.11.2019, 08:03

Habe ich denn ein Recht zu erfahren wie viel meine Kollegen verdienen?

nurlinkehaende  25.11.2019, 08:29
@summerblue85

Nicht wirklich, bei der Vergleichsgruppe im Unternehmen wird es eng, weil die zu klein ist. in größeren Unternehmen bekommt man auch nur den Durchschnitt der Gehälter auf der selben Funktion.

Wenn Du da insgesamt zu unzufrieden bist, solltest Du wechseln.

summerblue85 
Fragesteller
 25.11.2019, 10:29
@nurlinkehaende

Ja, das ziehe ich inzwischen ernsthaft in Erwägung.

Eventuell hat sie eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung von der du nichts weißt? Dann hat sie direkt 5 Tage mehr. Die restlichen 5 können durchaus in Teilzeit und Vollzeit begründet sein.

Bei uns gibt es in Jahren runden Betriebsjubiläums übrigens eine Betriebsvereinbarung mit Zusatzurlaub. Allerdings nicht dauerhaft, sondern einmalig für das Jahr des Jubiläums.

summerblue85 
Fragesteller
 25.11.2019, 09:56

Nein, die Kollegin ist nicht schwerbehindert. Und sie arbeitet ja auch nicht Vollzeit sondern nur 35 Stunden. Ich habe vor meiner Elternzeit 40 Stunden + gearbeitet und hatte da auch nicht mehr Urlaub als jetzt.

floppydisk  25.11.2019, 10:13
@summerblue85

35 Stunden ist Vollzeit. Und woher willst du wissen, ob sie keine Gleichstellung oder ähnliches hat? Hast du mit ihr gesprochen? Viele geben das ggü Kollegen nicht zu.

Und wenn du aus der Elternzeit zurückkommst und auf Teilzeit gehst, gibst du eine Willenserklärung ab, auf den Anspruch gleicher Behandlung nach der Elternzeit zu verzichten. Ergo der beste Zeitpunkt, um an Lohn, Urlaub oder sonst etwas zu drehen.

summerblue85 
Fragesteller
 25.11.2019, 10:24
@floppydisk

Wir haben neulich darüber gesprochen, wie viel Urlaub wir haben, weil es schon auffällt, wenn jemand zwei Wochen mehr im Jahr frei hat.. Wenn es einen Grund gibt, hätte sie mir das gesagt. Sie hat es laut eigener Aussage "so verhandelt".

Bei uns ist definitiv 40 Stunden als Vollzeit üblich (Kollegen ohne Kinder bzw. mit großen Kindern arbeiten so viel).

floppydisk  25.11.2019, 11:12
@summerblue85

Üblich ist ja okay, ich meine ja nur, dass 35h Vollzeit sind.