Ist meine Nachzahlung geschützt (p Konto )?

10 Antworten

Das ist ein generelles Problem des P-Kontos. Monatliche Beträge die über die Pfändungsgrenze hinausgehen können gepfändet werden (wenn eine Kontopfändung vorliegt) Wenn jedoch mit den Gläubigern ein Vergleich geschlossen wurde, dann wird normaler Weise in der Zeit in der der Schuldner sich an den Vergleich hält nicht gepfändet.

Sofern keine Insovenz vorliegt würde ich mir ein Girokonto in Österreich zulegen und dessen Existenz vor meinen Gläubigern geheim halten - bei einer EV müsste man es natürlich angeben.

BrilleHN  16.08.2015, 09:09

Es gibt  allerdings eine 7-Tage-Schutzfrist für Sozialleistungen, d.h. wenn sie das Hartz4-Geld bezieht und dieses in dieser Zeit abhebt kann sie es behalten - allerdings scheinen einige Banken ein Problem mit dieser Regelung zu haben, so dass man ggf. Rechtlich gegen die Bank vorgehen müsste.

Jewi14  16.08.2015, 09:18
@BrilleHN

Die 7 Tage Schutzfrist gibt es schon lange nicht mehr ! Wurde da beerdigt, als das P Konto eingeführt wurde. Außerdem waren es 14 Tage, nicht 7 Tage.

Es ist nicht ersichtlich, um was es sich bei der Nachzahlung handelt. Handelt es sich um Sozialleistungen, kann sie einen Antrag auf einmalige Erhöhung des Betrages stellen (siehe ganz unten): http://www.vz-nrw.de/mediabig/235529A.pdf

Die Jobcenter z. B. können so einen Antrag/Bescheinigung bestätigen. Handelt sich nicht um Sozialleistungen, wird aber der Betrag gepfändet.

Ich hoffe es kommen noch fundierte Antworten.

Ich glaube, deine Freundin kann bzw. muß sich für diese Zahlung eine temporäre Erhöhung des Freibetrages holen.  Amtsgericht?

Ansonsten wird das Geld tatsächlich gepfändet.

Hi! Meinst Du die gesetzliche Nachzahlung, die demnächst kommt? Soweit ich das mitbekommen habe müssen die Banken für den Eingangsmonat die Freigrenzen im System erhöhen um den Nachzahlungsbetrag. Sollte eigentlich kein Problem sein. Aber um das genau zu wissen sollte sie ihre Bank kontaktieren. Gruss

Also um das Ganze unter einem Dach zu bekommen, für die, die später das hier auch mal lesen:

Ein P-Konto ist bis 1.133,80,- EURO (derzeitiger Stand) pro Nase geschützt. Wer Familie hat, Ehefrau und Kinder kann den Grundfreibetrag erhöhen lassen. Dies wird immer monatlich gesehen.

Dies füllt z.B. das Jobcenter aus und ist eine "Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto"
Schuldnerberatungsstellen oder bei Kindern die Familienkassen (Kindergeld) füllen dies auch aus. Nur da dann alles an Einkommen nachweisen. Diese Formulare haben die im Regelfall schon selbst im EDV.

Ansonsten vorsorglich einfach ausgefüllt mitnehmen oder hinsenden:

http://www.agsbv.de/wp-content/uploads/2017/05/AGSBV_P-Konto_Bescheinigung_2017-0701.pdf

Ersatz-Link:

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/AGSBV_P-Konto_Bescheinigung_2017-0701.pdf

Hat man also Beispielsweise 2 Kinder und einen Ehepartner wäre der erhöhte Grundfreibetrag 2.035,97,- EUR, was sich schon mal anders anhört. Wer Hartz IV bezieht sollte seine Miete direkt vom Jobcenter an den Vermieter überweisen lassen, da fällt schon mal eine grosse Summe weg, das macht diese Behörde auch. Bei Arbeitnehmern geht dies natürlich nicht, ausser man gut miteinander, wie in kleineren Betrieben.

Das Thema Sozialgeld ist nach aktueller Gestzeslage keines mehr, was Bankkonten angeht. Es ist also egal von woher das Geld kommt, sondern dreht sich alles allein um die Höhe. Was den Grundfreibetrag überschreitet ist im Pfändungsfalle pfändbar. Steht keine Pfändung an, wird dies von der Bank logischerweise nicht zurück gehalten, das wäre auch illegal.

Verkauft jemand was bei ebay, kann man darüber verfügen wie über alles was reinkommt. man darf nur den Grundfreibetrag nie überschreiten. Und natürlich: Ist nur das angreifbar was über den Schutzbetrag hinaus geht. Bei Sonderzahlungen vom Jobcenter die meist vorher nicht bekannt sind, weil meist frisch Antragsbedingt, muss man mit dem Jobcenter schnell über einen Bescheinigung für diese Einmalzahlung sprechen, falls man annimmt der Grundfreibetrag wird überschritten.

Sollte es dafür zu spät sein, bleibt nur der Weg zum Gericht (exakt. zuständig ist das Vollstreckungsgericht im Amtsgericht). das sind keine Verhandlungen oder sowas. Die Justizangestellten füllen dann sowas aus. Dazu alles an Einkommen und Unterlagen zum P-Konto usw. mitnehmen und natürlich um die Sonderzahlung, um die es geht. Ggf. muss die Bank auch Gelder zurück holen.

Ich glaube dafür war 1 Monat Zeit. Also alles kein Problem, nur kümmern muss man sich darum, denn Geld weg ist keine Alternative meine ich.

Kleiner Tipp am Rande:

Wer gar kein Bankkonto besitzt, kann trotz hoher Schulden und Pfändungen seit neuer EU Gesetzeslage seit 2016 eines eröffnen und es sogar gleich in ein P-Konto umwandeln lassen, die Banken sind dazu neuerdingsg verpflichtet. Früher war dies eine Selbstverpflichtung des ZKA, die jedoch nicht gesetzlich war und man ein Konto über einen Ombudsman frömlich erstreiten musste. Diese Zeiten sind vorbei. Klar, geht ja auch um die Bargeldabschaffung und insbesondere Flüchtlingen ein Kontozugang zu erleichtern, da kann man nicht sagen die bekommen eines, andere nicht. Ist aber ein anderes Thema alles.

Wie gesagt, aber nur wenn man gar kein Bankkonto hat. Die Sparkasse ist hierzu am freundlichsten, offen mit den Dingen und regionaler, sowie überall SB Automaten. Von der Deutschen Bank Finger weg, die schikanieren gerne und haben neuerdings ein Monatslimit (sogar am Filial-Bankschalter) über das eigene Guthaben (keine Überziehungen gemeint), was ein Skandal ist. Ist übrigens mit den ChipTan Verfahren (Einlesegerät für daheim) die sicherste Bank.

Übrigens habt keine Angst vor Gerichtsvollziehern. Wen die losgehen haben die ihr Geld für ihre Arbeit vom Gläubiger schon bekommen. Steckt im Breifklasten ein Kurzbreif er war da und will wieder kommen, einfach schreiben ihr habt einen Arzttermin und würdet auch in sein Büro kommen. Keine grossen Versteckspiele machen. Vermögensabgabe machen und gut, so mögen diees selbst auch am liebsten. Zu holen ist meist eh nichts, und man hat die nicht Zuhause. Auch ist die Sachpfändung stark begrenzt. Transport und Versteigerungskosten müssen zusätzlich zum geforderten Betrag bei Sachpfändungrauskommen. Lohnt heute alles kaum noch. Die sind mehr an Daten hinsichtlich Einkommen interessiert wo wir wieder beim P-Konto wären.

Wer arbeitet kann aber ein Problem bekommen, weil Arbeitgeber diese Verwaltungsaufwand nicht mögen, da sie sich an die Pfändungsschutztabelle halten müssen und dies jeden Monat bei Langzeitpfänungen. das ist die einzige Schwachstelle. Im Extremfall sind auch Mietkautionen des Vermieters bei Auszug weg, dagegen ist kein Kraut gewachsen. Was aber monatlich aufs Konto geht, kann man saven. Bei Ehepartnern empfiehlt sich übrigens zwei Konten, jeder eines, dann splittet man die Beträge noch, besonders wenn man die Miete selbst überweist, wenn man arbeitet oder ein Mischeinkommen wie z.B. Hartz IV und Minijob des Partners hat.