Ist man verpflichtet i.d. Privatinsolvenz Vollzeit zu arbeiten trotz Kind (7Jahre alt)?
Hallo,
ich hatte heute mein Erstgespräch bei meinem Treuhänder. Er hat mir eine Frist v. 10 Tagen gesetzt um mit meinem Arbeitgeber abzuklären, ob er meine Arbeitszeit v. einer 30Std./Wo. auf eine Vollzeitstelle v. 40Std./Wo. erhöhen kann. Ansonsten wäre ich verpflichtet mir eine Vollzeitstelle zu suchen u. für meine 7jährige! Tochter eine längere Betreuung zu beschaffen. Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber ein recht gutes Gehalt u. falle gerade noch so unter die Pfändungsfreigrenze. Eine andere Stelle wäre evtl. vorerst nur über eine Zeitarbeitsfirma möglich, wenn jetzt nicht das große Los ausgeschrieben wäre. Dabei habe ich gehört, das selbst die Jobcenter unter vorgehaltener Hand sagen, dass man erst verpflichtet ist einen Vollzeitjob anzunehmen, wenn das Kind 15 Jahre alt ist. Oder hat sich das dieses Jahr gesetzlich geändert? Meine Ansprechpartnerin v.d. Insolvenzberatung hat mir v. dieser Pflicht nichts gesagt nur das ich verpflichtet bin eine Arbeit aufzunehmen, womit ich doch wohl als Mutter bei 30/Wo. doch nachkomme, oder?
2 Antworten
Mit einer 7 jährigen Tochter brauchst Du nicht voll zu arbeiten. Das wird Dir der Treuhänder natürlich nicht sagen, denn der will Kohle sehen --den interessiert es nicht wie Du das machst-- Deshalb dieser dumme Vorschlag mit der Vollzeitstelle. Ist aber nicht so. Das Jobcenter hat Recht erst ab 15 kannst Du verdonnert werden voll zu arbeiten. Erkundige Dich zur Not beim Jugendamt --einfach nur so . Ich hab da mal `ne Frage...
Ich meinte die Frage welche Du gestellt hast. Ob man mit einer 7 jährigen vollarbeiten muß? Das JA ist garantiert auf Deiner Seite. Immerhin machst Du ja schon 30 Stunden die Woche.
Obwohl das leider hier immer wieder falsch oder gar nicht geschrieben wird, ist in der Privatinsolvenz das Insolvenzgericht Dein erster Ansprechpartner. Dort gibt es kompetente und nette Rechtspfleger, die für genau solche Fälle da sind.
Die Adressen und Telefonnummern findest Du auf den Schreiben des Gerichts. Ruf dort an und erzähle den Rechtfpfleger, wohin Dich der Treuhänder drängen wollte und bitte ihn um eine kurze schriftliche Klarstellung zu Deinem 30-Stunden Job. Er wird Dir ganz klar mitteilen, dass Du damit dem Auflagen der Insolvenz nachkommst. Das Schreiben schickst Du dann freundlich dem Treuhänder und damit ist das Thema erledigt.
Danke für Deine Antwort! - Ich hatte's mir irgendwie schon gedacht, aber es tritt ja schon eine gewisse Unsicherheit auf, wenn Dir ein Rechtsanwalt gegenübersitzt u. Dir da einen erzählt. - Was für eine Frage?