Ehefrau und Stieftochter in Privatinsolvenz Unterhaltspflichtige Personen?

3 Antworten

Also, ich versuchs mal:
Grundsätzlich ist die Ehefrau erst mal als unterhaltsberechtigt zu betrachten. Der Insolvenzverwalter kann dies anfechten und bei Gericht beantragen, dass die Ehefrau nicht berücksichtigt wird. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, gilt sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als unterhaltsberechtigt.

Das Stiefkind hingegen wird vermutlich nicht als unterhaltsberechtigt gelten, denn da ist der Vater - ob er seiner Pflicht nachkommt oder nicht - in der Pflicht.
Was die Überstunden betrifft, wäre eine Auszahlung zu 50 % sowieso nicht pfändbar dann müsstest du nur zusehen, dass du den Freibetrag auf deinem P Konto (sofern du eins hast) aufheben lässt. Das geht dann, wenn der Arbeitgeber direkt den Pfändungsbetrag abführt. Du bräuchtest also eine sogenannte Freigabe an der Quelle. Diese kannst du leicht beim Amtsgericht beantragen. Damit stünde dir ausnahmslos alles, was dein Arbeitgeber dir bereinigt überweist, zur Verfügung. Doppelpfändungen sind nicht zulässig, jedoch in der Praxis üblich.

OpaSchmidt 
Fragesteller
 03.05.2018, 11:57

Zu deinem ersten Absatz MsMoneyPenny... darüber habe ich bisher überhaupt keine Informationen von meinem Insolvenzverwalter. Könnte ich den ebenso einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen meine Frau voll oder teilweise zu behandeln??

Absatz 2 xD das meine Stieftochter nicht als Unterhaltsberechtigte zählt finde ich seltsam! Der Kindesvater hat bewusst seine Arbeit verloren! Zahlt unter Vorsatz keinen Unterhalt (Klagen diesbezüglich laufen schon!) Unterhaltsvorschuss bekommt meine Frau auch nicht wegen der neuen Heirat, also unserer Ehe! Der Kindesvater ist ja nicht mal zahlungsfähig (soviel haben wir schon herausbekommen).Anhand der ganzen Strafanzeigen, wobei fast alle Zwei Wochen wieder irgendeine dazu kommt, läuft es wohl auf Haftstrafen bei Ihm aus. Daher ja auch die Frage ob es möglich wäre durch solche Umstände in die Unterhaltpflicht für meine Stieftochter zu kommen! Das mit der Freigabe an der Quelle würde ich gern erläutert bekommen Wo Wie Was ich da machen könnte zu beachten hätte xD

Und danke für die schnelle Antwort xD

DieMoneypenny  03.05.2018, 13:06

Zu 1: Sprich mal mit der Personalabteilung deines Arbeitgebers. Ich kenne das so, dass man das einfach dort angibt, bis der Verwalter etwas anderes verfügt. Ob man das selbst bei Gericht beantragen kann, weiß ich leider nicht.

Zu 2: Da möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, ob in dieser Konstellation eine Unterhaltspflicht denkbar ist. Grundsätzlich ist sie nicht Dein eigenes Kind und ich hätte jetzt zunächst das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss in der Pflicht gesehen. Unter „normalen“ Umständen bist Du also keinesfalls unterhaltspflichtig, aber in dem Fall kann es natürlich anders sein. Aber Du merkst, da kann ich gar keine verlässliche Aussage treffen.

Frag mal Google nach „P-Konto, Freigabe an der Quelle“. Vielleicht findest du da ein Musterschreiben ans Amtsgericht.

Grundsätzlich schreibst Du ans zuständige Gericht einen Brief, in dem Du erklärst, dass Dein Arbeitgeber bereits den pfändbaren Anteil Deines Einkommens ordnungsgemäß abführt. Da der Auszahlungsbetrag z.B. durch Mehrarbeit ständig schwankt, bittest Du um unbeschränkte Freigabe Deines Kontos. Gleichzeitig verpflichtest Du Dich, dem Verwalter monatlich Deine Gehaltsabrechnung zukommen zu lassen und etwaige zusätzliche pfändbare Einkünfte (z.B. Privatverkauf, Erstattungen etc.) umgehend selbstständig beim Verwalter zu melden. Dann legst Du noch die letzten drei Gehaltsabrechnungen bei, die belegen, dass Geld abgeführt wird. Ich meine, dazu gibt es auch ein Urteil, auf das man sich beziehen kann. Stöber mal ein bisschen im Netz.
Das Gericht teilt der Bank dann mit, dass Du unbeschränkt über Dein Konto verfügen darfst. Es wird also nicht mehr zum Monatsende gesperrt oder über dem gesetzlichen Freibetrag bereinigt, also doppelt gepfändet.

Machst folgendes du gehst z.B. einem Anwalt Postulka z.B. lässt dir eine Bescheinigung geben, dass der Partner unterhaltsberechtigt ist. Mit diesem Schreiben gehst zu deinem Arbeitgeber. Zeitgleich einen Antrag auf Freigabe deines Kontos für deinen Lohn stellen beim Amtsgericht. Mit dem Hinweis, dass es sich ansonsten um eine Doppelpfändung handelt. Der Insolvenzverwalter wird beim Gericht wenn er von dem Schreiben zur Unterhaltsberechtigung erfährt dem Widersprechen. Solange in der Regel ca. 3 Monate hast das Geld dann zur Verfügung. Trotzdem am Monatsende dein Konto auf 0 bringen.

OpaSchmidt 
Fragesteller
 03.05.2018, 13:01

Danke! Pfänden tut der Insolvenzverwalter bei mir nicht! Er bekommt meine Abrechnungen und ich dann von Ihm was ich zu Überweisen habe! Hat bisher alles gestimmt und auch einwandfrei geklappt! Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe gehe ich zu einem Familienrechtsverdreher und lasse mir von dem bescheinigen das meine Frau voll/teilweise Unterhaltsberechtigt ist und reiche das dann beim Zuständigen Amtsgericht/Insolvenzgericht ein!?! Wie sieht es den dann bei meiner Stieftochter aus? Bitte vorige Antworten meinerseits lesen xD

Danke Sehr xD

CARLOWUM  03.05.2018, 15:13

Opa, lt. Gesetz ist jeder der im Haushalt lebt, auch wenn derjenige ein eigenes Einkommen hat Unterhaltsberechtigt. Die Bescheinigung muß nicht beim Gericht bzw. Insolvenzverwalter eingereicht werden, sondern nur beim AG und Bank. Dass ist nichts illegales. Deine Stieftochter ist lt. Gesetz natürlich auch Unterhaltsberechtigt. Der Insolvenzverwalter wird dann nachdem er es erfahren hat beim Gericht schriftlich Widerlsprechen dass keine Unterhaltsberechtigtung vorhanden ist aufgrund des Einkommens des Unterhaltsberechtigten. Wir haben diese Unterhaltsberechtigung damals auch eingereicht. Es.ist nichts illegales. Jeder der in der Insolvenz ist,.schaut wo er mehr Geld bekommt. Wenn du es verpasst hast, dann tust mir leid.

Deine Frau sollte Unterhaltsvorschuss beantragen. Einfach mal dazu die Suchfunktion des Browsers nutzen, den Antrag ausdrucken, ausfüllen und abgeben.

War nicht Deine Frage, wird aber sicherlich hilfreich sein.

OpaSchmidt 
Fragesteller
 03.05.2018, 11:45

Danke aber Unterhaltsvorschuss bekommt Sie nicht da wir Verheiratet sind! Daher ja eigentlich auch die Frage ob ich dann voll oder teilweise Unterhaltspflichtig für meine Stieftochter wäre!?!

teafferman  03.05.2018, 11:49
@OpaSchmidt

Ich akzeptiere diese Regel einfach nicht. Auch wenn sie halt gilt. Deshalb streiche ich sie regelmäßig aus meinem Kopf. :)