ist hartz4 eine vorleistung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich weiß gerade nicht genau, wann der Zahlungslauf diesen Monat ist.
Ich sag mal so: wenn du am 20.02. einen Brief abschickst (ruhig per Einschreiben), kann es durchaus sein, dass der erst in die Bearbeitung geht, wenn der Zahlungslauf durch ist und das Geld nicht mehr - oder nur unter großen Mühen - zurückgeholt werden kann. ^^
Dennoch würde ich vorsichtshalber dem Info-Brief einen Darlehensantrag beipacken, damit dein Lebensunterhalt gesichert ist.

Man lässt Dich im März nicht verhungern; die Kürzungen sind ja erfolgt, weil Dein Sachbearbeiter angenommen hatte, dass Du € 400,- bekommen hast. Wenn dem nicht so ist, sollten sie Dir helfen, dass Du zu Deinem Geld kommst, die haben wirksamere Druckmittel als Du.

kalou8008 
Fragesteller
 09.02.2012, 00:10

meine post bearbeitet jedes mal ein anderer sachbearbeiter. das gehalt von dezember habe ich ende januar bekommen. aber zu anfang januar wurde das alg2 schon mal gekürzt, obwohl ich ausdrücklich darauf hin gweiesen habe, das ich den lohn erst ende januar bekomme. da war nix dran zu rütteln. ok die wollen ja ne überzahlung vermeiden, geht klar. aber nun warte ich inzwischen noch immer und im februar kam auch nur die hälfte, obwohl ich ende januar ausdrücklich noch mal drauf hin gewiesen habe, das mir im februar dann schon zum zweiten mal die kohle fehlt. ist so sinnlos dort, man wird fürs ehrlcihe arbeiten gehen bestaft wenn man auf geringfügig macht. zum glück ist bald vorbei mit dem amt

Hallo Kalou, also erstmals Gratulation, hoffe, es taugt dir dort, ich meine die Arbeit und die Kollegen. Also da mal alles Gute. Ich weiß zwar nicht, aber glaub, da wird sicher immer hinterher ausbezahlt. Also ich mein, wenn du Anfang März Geld bekommst, ist das für Februar. Du hast sicher, am Anfang - als du begonnen hast Harzt4 zu beziehen - ein Formular bekommen´, auf dem steht, wann immer ausbezahlt wird usw. Ansonsten glaub ich, dass das im Netz sicher zu finden ist. LG Korinna

ALG 2 wird zum Monatsanfang gezahlt, also im Voraus. Wenn du ab 20. Arbeit hast, werden dir die zuviel gezahlten Leistungen für Grundbedarf und Unterkunft mittels eines Änderungsbescheides aberkannt und müssen zurückgezahlt werden.

erst wenn die Auszahlung anfang März drauf ist werde ich beim amt bescheid sagen

Schau mal in die Vereinbarung die du unterschrieben hast. Veränderungen sind umgehend mitzuteilen...

kalou8008 
Fragesteller
 09.02.2012, 00:05

des ist richtig. was wenn ich es trotzdem nicht tue? geldstrafe? ich würde es ja dann auch damit begründen, wie ich es oben beschreiben habe