Erstattung Alg2?

1 Antwort

Das ist korrekt, zumindest behält die Agentur für Arbeit dein anteiliges ALG - 1 für Februar 2018 erst einmal ein, bis das Jobcenter ihnen die Höhe deines ALG - 2 als Vorschussleistung mitgeteilt hat !

Sollte das ALG - 2 für Februar geringer als dein ALG - 1 Anspruch gewesen sein, dann wird dir die Agentur für Arbeit dann den Restbetrag überweisen.

Wenn du ab 01.03.2018 wieder in Arbeit bist, dann hast du ja ab da auch keinen Anspruch mehr auf ALG - 1, aber wenn du im ALG - 2 Bezug warst, dann bist du normalerweise bis zum ersten Zufluss ( Zuflussprinzip ) deines Einkommens als bedürftig anzusehen und solange stünde dir in der Regel auch erst einmal weiter ALG - 2 zu.

Hast du also deinen ersten Lohn aus März 2018 erst im Folgemonat auf dein Konto bekommen, dann stünde dir für den März dein voller ALG - 2 Bedarf zu, ohne das du diesen ans Jobcenter zurückzahlen müsstest.

Erst wenn du z.B. deinen ersten Lohn noch im März aufs Konto bekommen hättest, würde dieser unter Berücksichtigung deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf dein erhaltenes ALG - 2 für März angerechnet.

Du müsstest dann also das anrechenbare Nettoeinkommen für März ans Jobcenter zurückzahlen bzw.max.das was du an Leistungen für den März bekommen hättest.