Ist es rechtlich zulässig, dass ein Attest von einer Hochschule nur anerkannt wird, wenn der Student die Krankheit "offenlegt"?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin natürlich nicht auf dem letzten Stand der Rechtssprechung, aber diese Praxis, die es leider an einigen Hochschulen gibt, ist schon seit einigen Jahren sehr stark in der Kritik - allerdings meines Wissens bisher ohne größere Konsequenzen für die Hochschulen.

Durch die Wellen, die das in den letzten Jahren geschlagen hat, bin ich nicht sicher, ob es dazu nicht vielleicht sogar schon eine anhängige Klage gibt, die einfach noch nicht entschieden ist.

So wie ich das sehe (ich habe aber natürlich auch nicht den kompletten Überblick), gehen die Hochschulen, die das anwenden, inzwischen dazu über, das verstärkt bei "Wiederholungstätern" zu fordern, um Gefälligkeitsatteste auszuschließen.

Ich weiß ja nicht, wie lang dein Atem ist, aber hier mal bei der Rechtsberatung des Studentenwerkes anzufragen oder beim Asta, könnte interessant sein. Es muss ja nicht gleich eine Verfassungsklage sein, aber vielleicht bringst du ja einen Stein ins Rollen und das Thema wenigestens hochschulintern zur Diskussion.

Beste Grüße!

Livvux 
Fragesteller
 24.08.2017, 23:49

Ich habs mitgemacht und kein Stress angefangen - werde aber definitiv, sollte das nochmal sein, meinen Anwalt konsultieren und da mal genauer hinschauen. Werde auch demnächst mal mit der AstA drüber sprechen. Danke!!!

Nein, das ist nicht zulässig.

Denn die im Studienbüro oder beim Arbeitgeber sind ja keine Ärzte. Ihnen fehlt die Kompetenz mit ihrem Wissen darüber zu Urteilen, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind oder nicht.

Es reicht wenn der Arzt ein Gutachten schreibt, in dem er dir Bestätigt, dass deine gesundheitlichen Einschränkungen dich daran hindern dieses oder jenes zu tun.

Welche Ursachen dafür verantwortlich sind, geht nur dich und den Arzt etwas an.


Livvux 
Fragesteller
 25.08.2017, 17:29

Danke Flo!

ob eine Hochschule das darf weiß ich nicht. Ein Arbeitgeber dürfte es nicht. Ein Arbeitgeber darf aber festlegen das er nur noch Atteste vom Amtsarzt akzeptiert, ich gehe davon aus das das auch eine Hochschule darf.

Livvux 
Fragesteller
 24.08.2017, 23:49

"
das er nur noch Atteste vom Amtsarzt akzeptiert, ich gehe davon aus das das auch eine Hochschule darf.
"

Na das ist eine andere Story. Aber danke!

Dürfen nein, aber sie verlangen es dennoch ständig.

Einfach von einem Amtsarzt bestätigen lassen, dass du nicht an der Prüfung teilnehmen kannst/konntest und die Hochschule kann gar nichts machen.

Mein Tipp für sie Zukunft: Niemals deinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Auch ein Gericht mzss sich dafür zuerst an deinen Arzt direkt wenden. Hatte schon ein ähnliches Problem.