Ist es rechtens, Mahnungen per mail zu versenden?

8 Antworten

Mahnungen können auch per Mail verschickt werden. Genauso wie Rechnungen.

Du musst die Rechnung Bezahlen, die Mahnung ist nur eine Zahlungserinnerung und hat keine rechtlichen Auswirkungen.

Angemahnt werden Muss nur bei einer kürzeren Zahlungsfrist als 28 tage. Denn laut BGB hat man eine Zahlungsfrist von 28 Tage erst danach ist man in Verzug.

Hat man also gleich von Anfang an ein Zahlungsziel von einem Monat bekommen braucht gar nicht gemahnt zu werden.

In Zeiten von Papierlosen Büros sind Mahnungen per Mail üblich. Häufig kommt dann erst die letzte Mahnung per Post.

AriZona04 
Fragesteller
 31.05.2017, 10:04

Dein 3. Satz: ... die Mahnung ist nur eine Zahlungserinnerung und hat keine rechtlichen Auswirkungen - kann ich nicht nachvollziehen. Selbstverständlich hat eine Mahnung eine rechtliche Auswirkung! Nach 3 Mahnungen kommt's Dicke! Ergo wird jede Mahnung gezählt und hat vor Gericht definitiv eine Auswirkung. Noch eins: Eine Zahlungserinnerung ist eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung ist eine Mahnung. So viel weiß ich. Aber Danke für den Hinweis, dass es in der modernen Zeit rechtens ist, per mail zu mahnen. DAS war ja meine Frage.

berlina76  31.05.2017, 10:11
@AriZona04

Es besteht nichtmal eine Pflicht zur Mahnung, wenn das Zahlungsziel mit einem Monat angegeben wird. Dann kann man gleich auch ohne Mahnung härtere Massnahmen ergreifen.

Mahnungen sind nur Pflicht, wenn das Zahlungsziel kürzer ist. z.b. die üblichen 2 Wochen und nein es muß nicht 3 mal gemahnt werden sondern solange bis die 30 Tage erreicht sind. das kann auch mit 2 Mahnungen passiert sein oder mit einer.

Wenn du etwas online bestellst und die Rechnung per Mail erhälst bekommst du auch die Zahlungserinnerung/1.Mahnung per Mail zugestellt. 

Man sollte sich schon so organisieren, dass man zumindest weiß was man wo gekauft hat. Sich darauf dann zu berufen, dass Mahnungen per Mail nicht wirksam sind ist doch quatsch. Die Rechnung musst du auch ohne Mahnung bezahlen oder willst du Warenbetrug begehen.

AriZona04 
Fragesteller
 31.05.2017, 19:04

Hast Du meine Frage wirklich so verstanden, dass ich nicht weiß, ob ich bezahlen muss?? Ich muss meine Ausdrucksweise überarbeiten ... ;-) Dass ich für einen Vertrag bezahlen muss, ist mir klar. Ich wollte lediglich wissen, ob eine mail-Mahnung vor Gericht aussagekräftig ist.

Es gibt keine Formvorschrift für Mahnungen. Der Absender muss lediglich den Zugang nachweisen (bei Mails durchaus möglich).

AriZona04 
Fragesteller
 31.05.2017, 09:51

Was macht Dich so sicher? Ich habe eine gegenteilige Antwort bekommen. Ich wüsste gern Bescheid, weiß aber jetzt nicht, was ich glauben soll.

Hoppser123  31.05.2017, 09:57

Wie wird der Zugang einer Email rechtssicher belegt?

Mahnungen können auch per Mail verschickt werden. Genauso wie Rechnungen.

Angemahnt werden Muss nur bei einer kürzeren Zahlungsfrist als 28 tage. Denn laut BGB hat man eine Zahlungsfrist von 28(31?) Tage erst danach ist man in Verzug.

Hat man also gleich von Anfang an ein Zahlungsziel von einem Monat bekommen braucht gar nicht gemahnt zu werden.

In Zeiten von Papierlosen Büros sind Mahnungen per Mail üblich. Häufig kommt dann erst die letzte Mahnung per Post.

Es gibt kein rechtliche Vorschrift dafür. Üblich ist, Zahlungserinnerungen per E-Mail und Mahnungen per Briefpost zu versenden.

Aber die Spam-Mahner kann man gut von richtigen Mahnungen unterscheiden. Der E-Mail-Text sollte vernünftig geschreiben sein:

- nahezu keine Rechtschreibfehler

- "Textbausteine-Feeling" mit eingesetzten individuellen Werten (eigener Name, Name Zahlungforderer, ...), anhand der Du abseits der E-Mail prüfen kannst, ob eine Forderung offen ist.

- mit etwas KnowHow-Aneigung lässt sich auch an den Kopfdaten der E-Mail erkennen, ob es Spam ist.