3 Antworten

Erst Frauen schlagen wollen, und dann noch das Opfer spielen.

Ich habe mir deine Frage im Betreff durchgelesen.

Da wird immer bemängelt, das ein Arbeitgeber keine solche "Strafen" auferlegen darf.

Aber was hindert ihn daran, Arbeitskräfte aus der Küche abzuziehen, weil sie irgendwoanders gebraucht werden? Da bist Du nun mal alleine übrig geblieben, weil er die anderen Arbeitnehmer an diesem Tage vor dir schützen mußte. Dazu ist er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sogar verpflichtet.

Du kannst froh sein, das er diesen diplomatischen Weg gewählt hat.

Ob die beiden Mitarbeiter dich am Schlag hatten hindern dürfen? Jawohl, dürfen sie, nennt sich Notwehr/Nothilfe. Und auch hier kannst Du froh sein, das sie das mildeste Mittel angewandt haben, indem sie dich festgehalten, und so am Schlag gehindert haben.

Du behauptest, Du hättest dich nicht strafbar gemacht. Ganz großer Irrtum, denn auch der Versuch der Körperverletzung ist strafbar. § 223 StGB.

Mumble1992 
Fragesteller
 08.07.2019, 17:43

sie hat mich Provoziert und die entsprechende Reaktion erhalten.

Bitterkraut  08.07.2019, 18:07
@Mumble1992

Ja, und du die Versetzung.

ZuumZuum  08.07.2019, 19:00
@Mumble1992

ich glaube Du bist irgendwo in den Kinderschuhen stecken geblieben. Eine verbale Provokation rechtfertigt keine körperliche Gewalt. Das wird, und das ist gut so, richtig hart bestraft.

Mumble1992 
Fragesteller
 08.07.2019, 20:58
@ZuumZuum

Es war aber eine Frau. Die hat zu gehorchen und fertig.

Letztendlich bestimmt dein Dienstherr wo du eingesetzt wirst. Dafür muss er gar keine Begründung abgeben

Du kannst froh sein, dass du den Job behalten konntest. Ich hätte dich gefeuert, weil du zugeschlagen hast.