Ist eine Grundschuld anfechtbar?
Folgender Fall: 2004 habe ich eine Grunschuld auf mein Grundstück eintragen lassen, ***32.000€ für meinen damaligen Freund, dafür hat er mich unterstützt und meine Hobbys und ausgaben bezahlt. Wir sind jetzt seit 10 Jahren getrennt, nun will er die Grundschuld einklagen,
Die Grundschuld wure nach§ 800 ZPO eingetragen. Zur sofortigen Volstreckung. Wir hatten uns bei unserer Trennung geeinigt, das er keine Forderungen stellt. Es gibt auch keine Belege über bezahlte Beträge.
Kann ich mich dagegen wehren oder ist das aussichtslos.*
Bitte um begründung , weshalb Aussichtslos oder welche möglichkeiten ich habe, Danke für eure Antworten, Ich entscheide nach euren Infos , ob ich einen Anwalt einschalte oder nicht, deshalb bitte nur Antworten die auch eine gewisse Sicherheit bieten.
6 Antworten
32.000€ für meinen damaligen Freund, dafür hat er mich unterstützt und meine Hobbys und ausgaben bezahlt. Wir sind jetzt seit 10 Jahren getrennt, nun will er die Grundschuld einklagen,
Sofern er Forderungen geltend macht, kann er die Zwangsversteigerung beantragen.
Wir hatten uns bei unserer Trennung geeinigt, das er keine Forderungen stellt.
Wurde eine solche Quittungsleistung oder Verzichtserklärung schriftlich formuliert oder schreiben Sie das einfach so daher?
Es gibt auch keine Belege über bezahlte Beträge.
Hart er Ihnen tatsächlich Geld stets einfach "so zugesteckt" oder wurden die Beträge auch auf Ihr Konto überwiesen?
Die Grundschuld als solche ist nicht anfechtbar!
Sofern er auf Sie lautende Rechnungen durch Überweisung beglichen hat, kann er Ihre Schuld nachweisen! Gleiches gilt für Überweisungen auf Ihr Konto.
Welche Forderungen im Einzelnen und welcher jeweiligen Höhe macht er denn geltend? Diese Erkenntnis würde Ihnen weiterhelfen!
Also, er hat mir immer Geld gegeben, wenn ich etwas benötigte, nur Bargeld, die Summer beträgt sich über 32.000€ so viel ist auch mein Grundstück( Wiese wert)
Dann versteht man offen gestanden Ihre Frage nicht! - Sie haben Schulden, folglich müssen Sie zahlen, ansonsten wird das Grundstück versteigert und er kassiert den Versteigerungserlös. Ist er klug, steigert er das Grundstück selbst zum kleinen Preis an und verkauft es anschließend mit noch größerem Gewinn, von dem Sie dann nichts sehen! S Die Grundschuldeintragung haben Sie veranlaßt und das Geld haben Sie genommen; eine Verzichtserklärung ist nicht nachweisbar.
Es gibt aber anscheinend auch keine rechtliche Grundlage für die Zahlung der 32000, was soll der Ex zurück verlangen nach 10 Jahren?
Doch! Die Schuldnerin erklärt Geld erhalten zu haben, für das sie als Sicherheit ein Grundpfandrecht z.g. des Gläubigers eintragen ließ, und dessen Nachweis zudem geführt werden kann.
Irgendwie fehlen mir da noch Infos: Warum genau sollte denn die Grundschuld eingetragen werden? Das macht man doch nur, um eine Sicherheit für einen Kredit oder ähnliches zu haben. Hat Dein Freund auf diese Grundschuld Geld aufgenommen? Wollte er eine Sicherheit um Geld von Dir wiederzubekommen?
Ansonsten ist es tatsächlich wie schon geschrieben wurde: Nur weil da eine Grundschuld eingetragen ist, besteht noch kein Anspruch auf eine Rückzahlung. Wenn man für einen Hauskauf ein Darlehen aufnimmt, steht ja der Gesamtbetrag zunächst auch als Grundschuld drin - Du schuldest der Bank aber ja nur den tatsächlich noch offenen Betrag. Wenn es also keine Vereinbarung zwischen Euch gibt, dann besteht auch kein Anspruch für den Ex. Selbst wenn er Geld überwiesen hat, entsteht dadurch ja kein Anspruch auf Rückzahlung, das müsste separat vereinbart sein. Vielleicht bekommst Du noch ein paar hilfreiche Antworten, wenn Du was zum Hintergrund dieser Vereinbarung sagen kannst / willst
Also, wir lebten damals zusammen, Ich hatte keine Finanziellen Mittel, und er fühlte sich verantwortlich mir auf die beine zu helfen, deshalb gab er mir Geld zur freien Verfügung. Um Ihm zu zeigen, das ich ihn nicht ausnutze und damit er sicher sein kann das es mir nicht ums Geld geht, sondern um Ihn, habe ich es Veranlasst Ihn im Grundbuch mit einer Grundschuld einzutragen, so hatte er zu mindest gesehen, da sich auch bereit bin Ihm zu Vertrauen. Es wurden aber nie Quittungen über die geliehenen Beträge gemacht.
Finde ich immer noch seltsam was ihr da macht. Er drückt dir bereitwillig 32000 zu und 10 Jahre später fällt ihm das wieder ein? Egal eure Sache. Frag ihn doch direkt wie er jetzt auf die Rückforderung kommt und auf welcher Basis? Da offensichtlich keine rechtliche Grundlage existiert kannst du dann tatsächlich über einen Anwalt die Löschung durchsetzen wenn er sich nicht freiwillig darauf einlässt sie zu löschen
Die Grundschuld selbst ist nicht anfechtbar. Du kannst ihn auf Erteilung einer Löschungsbewilligung verklagen, und dann das Ding löschen lassen.
Dann wird er beweisen müssen, dass die Grundschuld noch valutiert.
Hallo ich nochmal,
ich glaube ich beginne langsam zu verstehen.
Ganz so einfach geht das nicht. Um aufgrund des Grundbucheintrages eine Zwangsversteigerung zu können, muss eine bestehende Forderung nachgewiesen werden.
Solltest Du irgendwann einmal einen Schuldschein oder ähnliches unterschrieben haben sieht es für Dich nicht so gut aus.
Andernfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt.
Hallo, danke für deine anteilnahme, also, ich kenne mich mit den fachbegriffen nicht aus, aber ich habe damals einfach beim Notar, die Grundschuld eintragen lassen, keine weiteren Schuldscheine oder ähnliches, wiso sollte denn dann nicht volstreckt werden? gehört ein Schuldschein oder Ähnliches immer dazu? Danke , und entschuldige meine unwissenheit
Falsch
Bei der Summe solltest du auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, eine Erstberatung ist nicht so teuer.
zu :Wir hatten uns bei unserer Trennung geeinigt, das er keine Forderungen stellt. leider nur müntlich
Zu:Es gibt auch keine Belege über bezahlte Beträge.
wir waren damals ein Paar nur nicht verheiratet, Meine Hobbys Pferde, und auch andere Rechnungen von mir hat er gezahlt.