Kann ein Grundstück verkauft werden, wenn darauf noch eine Grundschuld eingetragen ist, ohne Zustimmung der Bank?

6 Antworten

Ja, das geht, denn die Bank ist durch die Eintragung im Grundbuch weiterhin abgesichert. Eine Löschung im Grundbuch geht ja nur mit Einwilligung der Bank. Unter Umständen kann es sogar für den Käufer von Vorteil sein, wenn die Grundschuld noch eingetragen ist und er selbst noch einen Kredit benötigt. Natürlich muss die Schuld vom Verkäufer dann aber beglichen sein.

Der Eigentümer kann mit seinem Grundstück machen, was er will. Das Problem ist nur, dass die Grundschuld natürlich auch bei einem Eigentumswechsel bestehen bleibt und im Falle der Nichtzahlung des Darlehens, für welches der alte Eigentümer noch weiterhin Schuldner ist, zur Zwangsversteigerung des Grundstückes genutzt werden kann. Der Käufer wird also immer die Löschung der Grundschuld verlangen. Im Regelfall wird der noch offene Darlehensbetrag zur Löschung aus dem Kaufpreis beglichen.

Ein Grundstück kann ohne die Zustimmung der Bank verkauft werden, sofern der Kaufvertrag vorsieht, dass die im Grundbuch eingetragenen Belastungen vom Erwerber dergestalt nicht zu übernehmen sind, dass diese aus dem Kaufpreis abgelöst werden.

In diesem Falle fordert der Notar die Bank auf ihm eine Löschungsbeilligung unter Augabe der Ablösugnsumme zur Verfügung zu stellen.

Reicht die Kaufpreissumme aus, weist der Notar in der Fälligkeitsmitteilung den Käufer an, seiner Weisung entsprechend die Bank abzulösen und den verbleibenden Kaufpreis  an den Verkäufer zu überweisen.

Reicht der Kaufpreis nicht aus, erfolgt die weitere Abwicklung über Notaranderkonto.

Wenn der Käufer die Belastung übernimmt, wird die Bank nichts dagegen haben.

nein... die bank muss infomiert werden über den Verkauf. Mich wundert überhaupt das eine Bank eine Grundschuld auf ein Grundstück ohne Haus macht, kenne das nur auf Immobilien.

alarm67  05.05.2016, 14:51

Da steht doch ein Gebäude drauf!!!

Odenwald69  05.05.2016, 15:58
@alarm67

sorry falsch gelesen

schelm1  06.05.2016, 13:02
@Odenwald69

Auch nicht bebaute Grundstücke können mit Grundpfandrechten belastet werden.