Ist dieses Messer erlaubt und darf ich es in der Öffentlickeit führen(14 Jahre)?
Moin erstmal,
ich wollte einen Kumpel(14) dieses Messer zu Weihnachten schenken : https://www.amazon.de/KTX7-KTX7-Klappmesser-Model-2/dp/B01N02SMOT/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1480869852&sr=8-1&keywords=Klappmesser+legal .
Ich wollte euch fragen ob es legal ist dieses zu besitzen und ob es erlaubt ist dieses in der Öffentlichkeit zu tragen.
LG Styler
3 Antworten
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg\_2002/\_\_42a.html
Das gezeigte Messer fällt unter das Verbot nach §42a.
Einige Eigenschaften des Messers lassen es wahrscheinlich auch noch als Waffe einstufen, Besitz erst ab 18 erlaubt.
Hier ein Messer das man ohne Altersbegrenzung auch führen darf:
Sanrenmu 9051, 9052, 9054
Du darfst die gleichen Messer führen, die auch Erwachsene führen dürfen. Dann sind es nämlich Werkzeuge und auch keine Einhandmesser nach §42a WaffG.
Dieses Messer jedoch darfst du 1. nicht führen und 2. erst ab 18 besitzen (und dann immer noch nicht führen).
Denn es ist mit der Tantoform der Klinge als Waffe anzusehen und dann ist es noch ein Einhandmesser (im Übrigen wird auch die schwarze Beschichtung als Reflexionsschutz und damit als Waffeneigenschaft betrachtet).
Also: Nein.
Wo gleich wieder steht, dass die Tantoform einer Klinge per se als Waffe "anzusehen" ist und nicht nur "bei einer Beurteilung als Merkmal für eine Waffeneigenschaft" angesehrn werden "kann".
Man sollte einer möglichen Beurteilung durch das BKA nicht vorgreifen. Im Waffengesetz ist zum Beispiel jetzt schon ausdrücklich eine Dolchklinge als Waffenmerkmal genannt, eine Tantoklinge (bisher) nicht.
Besitz legal, also JA - ohne Altersbegrenzung.(ist ja nur ein Werkzeug)
Führen (also in der Öffentlichkeit dabeihaben) NEIN, weil einhändig verriegelnd..
Der Geschäftsführer von PohlForce, Dietmar Pohl, schrieb mir mal, dass eine Tanto-Form der Klinge immer eine Einstufung als Waffe zur Folge hätte. Danach wäre der Besitz auch erst ab 18 erlaubt.
Der Herr Pohl kann gerne seine persönliche Meinung äußern, ein Entscheidungsmitglied des BKA wird er deshalb trotzdem nicht und die ist nun mal die einzige Stelle, die das hier in Deutschland entscheidet!
Er sollte lieber den Ball flach halten, denn mit der Geschichte "Foxtrott II" hat er auf erschreckende Weise gezeigt, wie wenige Ahnung er davon hat wie z.B. ein verriegelndes Einhandmesser definiert wird...
Danke, hättest du beispiele für "legale" Messer?