Ist dieser Fall von Babysitting Schwarzarbeit?

5 Antworten

Was sollte der Polizist denn Deiner Meinung nach machen - mit gezogener Waffe hingehen und die Bezahlung einfordern?

Ich wäre an deiner Stelle vorsichtig. Du hast einen Stundenlohn ausgemacht. Du bist der Meinung, du hättest einen Rechtsanspruch. Du hast sogar die Kosten (Sprit) erstattet bekommen. Du hattest also eine Gewinnerzheilungsabsicht...

Der Betrag ist nicht gerade hoch, aber warum soll das keine steuerpflichtige Tätigkeit sein?

Hallo, da bist du bei der Polizei auch an der falschen Adresse. Damit geht man zum Anwalt. Um Schwarzarbeit handelt es sich nicht.

alina291296 
Fragesteller
 22.02.2016, 20:19

Wollte ja zum Anwalt, nur der brauch eine Strafanzeige wegen Betruges damit er handeln kann.

Aber wenn das wirklich keine Schwarzarbeit ist, warum ist der Polizist dann auf einmal so einschüchternt geworden? Woher hast du diese Info, das es keine Schwarzarbeit ist ?

Weisefrau  22.02.2016, 20:26
@alina291296

Was den Polizisten reitet ist mir nicht klar. Für mich ist er ein Trottel. Schon alleine deshalb würde ich zum Anwalt gehen.

Ich habe auch sowas gemacht und es fällt in gewisser Weise unter Hobby. Den genauen Gesetzeslaut kennt sicher der Anwalt. Solange du kein Harz 4 bekommst ist das Legal. Ich habe mich damals auch vom Anwalt beraten lassen.

Hefti15  23.02.2016, 12:09
@Weisefrau

Leute die anderen, ohne sie zu kennen, als Trottel bezeichnen, schauen meiner Erfahrung nach in den Spiegel.

Interessant dein letzter Absatz. Fassen wir den zusammen: Du hast nicht die geringste Ahnung, aber stellst eine Theorie auf...

Du hast dich von einem Anwalt beraten lassen? Ich gehe jede Wette ein, dass stimmt nicht. Niemals warst du wegen so einen Job beim Anwalt und niemals hat er dir diese Auskunft gegeben.

Weisefrau  23.02.2016, 13:41
@Hefti15

@Hefti 15...was bist du denn für einer?? Stell dir mal vor es gibt Erwachsene Menschen und die gehen zuerst zum Anwalt da sie Rechtsschutz Versicherung haben und nehmen dann eine Tätigkeit auf.

Leider bist du derjenige der sich nicht auskennt.

Bakaroo1976  25.02.2016, 21:48
@Weisefrau

Liebe "Weisefrau", Sie schließen hier von Ihrem Fall auf einen anderen. Das kann man machen.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass Ihnen ein Anwalt schriftlich gegeben hat, dass mit der Tätigkeit des Babysittings keine Schwarzarbeit vorliegt, obwohl diese nicht bei der Knappschaft angemeldet ist.

Weiterhin ist mir unerklärlich, was diese Tätigkeit in Hinsicht auf die Besteuerung mit dem Bezug von ALG 2 zu tun haben soll.

Dass Sie den Polizisten als Trottel bezeichnen, zeugt meiner Meinung nach von einem falschen Rechtsverständnis Ihrerseits.

Ich kann und möchte mich daher hefti15 anschließen: Sie haben hinsichtlich der rechtlichen Bewertung (steuerrechtlich, zivilrechtlich und strafrechtlich) keine Ahnung und sollten sich daher eines Kommentars enthalten.


PS: Ihre Grammmatik ist eine Zumutung.

Weisefrau  25.02.2016, 23:09
@Bakaroo1976

Ich dankle Dir vor kummemtär!

Bakaroo1976  27.02.2016, 22:47
@Weisefrau

Bitte schön, gern geschehen.

PS: Jetzt ist die Rechtschreibung auch noch im Keller.

Weisefrau  28.02.2016, 12:15
@Bakaroo1976

duss isst mich kar nix aufgefullen...

Das ist Nachbarschaftshilfe und keine Schwarzarbeit. Es ist aber auch kein Betrug, weshalb die Polizei auch nicht zuständig ist. Du kannst einfach schriftlich mahnen und nach Ablauf der von dir gesetzten Frist das Mahnverfahren einleiten. Dafür brauch es keine  Anwalt und es geht auch online.

Hefti15  23.02.2016, 12:06

Interessant, warum soll das Nachbarschaftshilfe sein? Es wurde eine nicht nur einmalige Tätigkeit gegen ein klares Entgelt vereinbart. Du unterstellst sogar einen Rechtsanspruch.

Da wird die Behauptung, es sei keine steuerpflichtige Tätigkeit sehr schwierig...

Still  24.02.2016, 09:20
@Hefti15

Es gibt keine professionellen Baby-Sitter und diese Tätigkeit wird nahezu durchweg von Menschen für eine finanzielle Anerkennung erledigt. Die Finanzämter konnten sowas gar nicht einordnen und der Mindestlohn kann auch nicht gezahlt werden. Was ist denn mit Jugendlichen, die Werbung austragen?

Hi,

Babysitten ist in dem Sinne keine Schwarzarbeit. Du hast es nicht als Haupttätigkeit gemacht und Babysitting wird generell nicht bei der Stadt angemeldet. Ich denke der Polizist hat den Verdacht, dass du für den Monat als Tagesmutter gearbeitet hast und das wiederum darfst du nicht, das wäre Schwarzarbeit. Denn das wäre eine hauptberufliche Tätigkeit, die du bei der Stadt anmelden müsstest.

Falls dir nicht geglaubt werden sollte, kann die Polizei noch auf die Mutter, für die du gearbeitet hast, zurückgreifen. Sie könnte bestätigen, dass du auf Abruf als Babysitter gearbeitet hast und nicht schwarz als Tagesmutter.

Ich gehe selbst regelmäßig babysitten und habe dazu einen Kurs belegt, in dem ebenfalls ausdrücklich erwähnt wurde, dass Babysitting nicht angemeldet werden muss. Du musst da ja auch keine Abgaben an den Staat bezahlen. 

Mach dir also keinen Stress, dass du wegen Schwarzarbeit angezeigt wirst. Dennoch ist die Polizei, wie Weisefrau in ihrer Antwort schon angemerkt hat, die falsche Anlaufstelle, da kümmert sich ein Anwalt drum. Die Polizei kann nur etwas machen wenn eine Straftat vorliegt und das ist hier gerade nicht der Fall. Oder hast du irgendwelche Beweise? Ein schriftlicher Vertrag zum Beispiel?

Lg Lfy

alina291296 
Fragesteller
 22.02.2016, 20:25

Danke erstmal für deine Antwort :) Ich habe diverse Chatverläufe die das ganze deutlichst belegen.

loveflowersyeah  22.02.2016, 20:34
@alina291296

Wenn du das Ganze belegen kannst, dann sollte eigentlich nichts schiefgehen.

Hefti15  23.02.2016, 12:05

Was schreibst du nur? Nicht als Haupttätigkeit gemacht? Ist doch vollkommen irrelevant. Auch Nebentätigkeiten sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Denke einfach mal nach. Sonst könnte ja jeder eine Nebentätigkeit annehmen und alles wäre steuerfrei. Welche Tätigkeiten fallen denn deiner Meinung nach unter die sog. 450 Euro Jobs?

loveflowersyeah  23.02.2016, 20:37
@Hefti15

Warum greifst du mich so von der Seite an? Das Ganze kann man auch freundlich sagen, wenn man schon jeden schlecht machen muss.

Und nein, meine Antwort ist nicht falsch. Eine Nebentätigkeit ist ein Job auf Minijobbasis, also bis 450€ mtl. 

Du bist hier derjenige, der sich informieren sollte, bevor er jeden beleidigt. 

Da das Babysitten aber, wie gesagt, nicht bei der Stadt angemeldet werden muss, sehe ich da kein Problem. Das ist noch nichtmal eine Nebentätigkeit auf Minijobbasis. Sie hat stundenweise als Babysitter gearbeitet, nicht regelmäßig als Tagesmutter.

Bakaroo1976  24.02.2016, 00:34
@loveflowersyeah

Ihre Aussage ist aber schlicht und ergreifend falsch. Mit Nebentätigkeit hat das nix zu tun. Im Gegenteil - wenn schwarz gearbeitet wird, dann ja gerade nebenberuflich. Sie sollten die Fragestellerin nicht mit Ihrem gefährlichen Halbwissen in Sicherheit wiegen. Das schadet mehr, als dass es nützt.

Wo lesen Sie denn bitte aus der Fragestellumg heraus, dasss es sich um einen bei der Knappschaft angemeldeten Minijob auf 450,00 EUR-Basis gehandelt an?

Anmerken möchte ich noch, dass Vertragsbruch sehr wohl eine Straftat darstellt - nennt man dann umgangssprachlich Betrug. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag schriftlich gefasst wurde. Sollte also ein Vertrag vorliegen (wenn auch nur mündlich) und dieser einseitig nicht eingehalten worden sein, so ist das Betrug und somit eine..

PS: Der Angriff von Hefti15 kam nicht von der Seite - der war frontal und das zu Recht. Ich kann Ihnen nur ans Herz legen, nicht auf Fragen zu antworten, die aus Gebieten kommen, von denen Sie augenscheinlich nicht die geringste Ahnung haben. Ihre Absicht, Hilfe leisten zu wollen, in allen Ehren - aber Sie richten damit möglicherweise mehr Schaden an als bereits vorhanden.

PPS: Eine Anmeldung bei der Stadt (Gewerbeanmeldung) hat mit den angesprochenen Themen nichts, aber auch gar nichts zu tun.