Kann das Jobcenter Sanktionen hinter einer laufende Sanktion hängen?
Folgender Fall:
Ich hatte für den Mai, Juni und Juli eine Sanktion. Im Juni bekam ich ein Brief das mein ALG2 Ende Juni endet und sollte, wenn weiter bedarf steht, den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und abgeben (erledigt). 1. Juli kam ein Brief das es bewilligt wurde und für den Juli 160€ und für den August 400€ bekomme.
Am 4. Juli kommt dann ein Brief mit einer Sanktion von 60% für den August, September und Oktober.
Meine Pflicht ist es, bis zum Ende des Monats 5 Bewerbungen Nachzuweisen, dem ich auch nachgegangen bin. Also habe für den Juni und Juli wie immer per E-Mail meine Eigenbemühung nachgewiesen.
Anfang August bekam ich dann wieder ein Brief mit einer möglichen Sanktion, da ich keine Eigenbemühung eingereicht hätte. Ich rief dort an, aber es ging angeblich keine E-Mail von mir ein. Hab dies dann kopiert und nachgereicht als Beweis das ich diesem nachkam.
Die Sperre die ich nun für August, September und Oktober habe, gilt angeblich dafür, weil ich mich im April, bei einer Firma, die mir aufgezwängt wurde, nicht beworben habe.
Kann das alles rechtlich Korrekt sein ?
4 Antworten
Am besten gehst Du mit all den Schreiben in eine ALG-II-Beratungsstelle bei Euch vor Ort.
Hast Du dich beworben oder nicht? Wofür war die Sanktion von Mai bis Juli? 30 Prozent?
In Zukunft gib Deine Nachweise im Amt ab und lass Dir die Abgabe auch auf einer Kopie bestätigen.
ja dann ist das wohl rechtens. Du willst Geld von der Allgemeinheit und hast dich somit an die Spielregeln zu halten. Ob dir das zeitlich passt oder nicht ist egal.
Deine Abendschule ist dein Privatvergnügen und die Agentur hat recht so zu handeln.
Tut mir leid, das sagen zu müssen: Da ist das JC im Recht.
Solange Du im Bezug bist,hast Du alles zu unternehmen, um Deine Bedürftigkeit zu beenden.
Wenn Du abends zur Schule gehst, kannst Du doch z. B. im Büro arbeiten tagsüber.
Hast du zb eine EGV unterschrieben scheint das rechtens zu sein aber war das die ursprüngliche dann hat das Amt rechtswidrig gehandelt damit meine ich wurde dir nicht mitgeteilt das du keine egv unterschreiben must und gab es keine Rechtsbelehrung die du unterschreiben muste und gab und gibt es dort keine Dauer ist die EGV sittenwiedrieg.
2 du must dich nicht auf alle Adressen bewerben die das amt dir gibt zb kanst du bis zu 3 Adressen ablehnen aber ab derf 4te dürfen sie dich bestrafen.
Sind meine annahmen richtig dann darf das Jobcenter keine Sanktionen einleiten.und dan gehe nicht nur in den Widerspruch sondern nimm dir auch einen scharfen Anwalt. zb Das beispiel mit der EGV wen das auch so wäre ist das ein verstoß vom Jobcenter gegen eine Urteil des
Bundesverfassungsgericht (aus Karlsruhr)!
EGV ? Also hab iwas unterschrieben. Eigen Irgendwas Vereinbarung, ja. Anwalt ? Wie soll ich mir den mit 160€ das am 15ten schon weg ist leisten ?
Der Anwalt ist kostenlos für dich wen du mit den Bescheid zum Amts-Gericht gehst bekommst du dort einen bertaungsschein für den Anwalt und damit ist er umsonst.
EGV = Eingleiderungs Vereinbarung und die ist fast immer nur zum Nachteil des arbeitslosen gedacht um so sonst zb rechtswidrige Geldstreichungen zu legalisieren und um druck aufzubauen.Da du nicht weist was du dort unterschrieben hast soltets du das wiederurfen und dich mal an die Regionaldirektion des Jobcenters wende die könnte dir vielleicht auch helfen..DAs ist im oben genanten beispiel imme rso aber es gibt auch andere EGVs zb für eien Asubildung ode rumschulung die vom amt bezahlt wird aber da immer mit rechtsbelehrung.
hast du schon den Bogen Anhörung zursanktion bekommen?
Wie kommt sie darauf das du dich cniht beworben hast, kannst du bei der Forma anfragen, damit du was in den Händen hast, bei den anderen Firmen wo du dich beworben ahst solltest du das auch versuchen.
War eine Firma die von den Arbeitszeiten nicht passte, da ich eine Abendschule besuche um mein Abschluss zu verbessern. Interessiert dem Amt aber nicht, da das laut ihrer Meinung was privates ist und ich vom Gesetz her ihren Dingen nachzugehen hab. Die haben von der Firma gesagt bekommen das ich mich dort nicht beworben hab. Bekam nur ein Brief mit der Sanktion.
Scheinbar bist du beratungsresistent.
Da musst du dich nicht wundern, wenn du demnächst GAR KEIN GELD mehr bekommst.
Das ist nämlich durchaus auch möglich.
Ich hab mich immer nur da beworben, wo es mir zeitlich passt. Da ich auf einer Abendschule mein Abschluss verbessere. Gilt für das Jobcenter aber als Privatangelegenheit. Die eine Firma in der ich mich nicht beworben habe, haben dem Amt mittgeteilt das von mir keine Bewerbung einging, da es mir wegen der Abendschule auch zeitlich nicht passte.