Ist der Lebensunterhalt gesichert mit Bafög

4 Antworten

Als ausländischer Student oder Studentin hast du keinen Anspruch auf Bafög, wenn du keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hast. Das ist 100%. Der Berater von Ausländerbehörde sollte dir erklären welche Möglichkeiten dafür gibt. Entweder Geld auf das (Spar)Konto einzahlen oder Verpflichtungserklärung. Für die Studenten, die aus China kommen gibt etwas anderes. Also hängt davon ab aus welchem Land kommst du.

An der Unis gibt es öfters Stipendien für ausländische Studierende. Aber damit du das beantragen (!) kannst, musst du schon studieren und tolle Noten haben :) Und es gibt keine Garantie, dass du es bekommst.

hier findest Du alles zu den Voraussetzungen um Bafög zu erhalten...http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-fuer-auslaenderinnen.php,

lese bitte auch unter den weiterführenden link. auf der Seite unten links....BAFÖG-FAQ | 05.12.2013 Vorschuss beim BAföG Ein Vorschuss beim BAföG gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Keinesfalls kann man einen Vorschuss direkt bei Antragstellung bekommen. Die Höhe des Vorschusses ist auf 360 Euro pro Monat und eine Dauer von vier Monaten begrenzt.

viel Glück m.l. G. ;)h

Adzovic88a 
Fragesteller
 20.05.2014, 21:13

Einen vielen hertzlichen dank erstmal an alle die versucht haben mir weiter zu helfen.Einscheint habe ich mich falsch ausgedrückt sorry.Ich versuche die frage mal etwas besser zu formuliren.Erstmal ja,man kann auch bafög mit einen befristeten Aufenthaltserlaubnis erhalten.Ich fange mal so an,wenn man eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchte,muss man ja sein lebensunterhalt selber bestreiten können.Also kein Arbeitslosengeld 2 bzw kein socialhilfe beziehen,da ja diese als öffentlich mittel gelten,und deswegen schädlich sind.WIE SIED DAS MIT BAFÖG AUS,IST DAS AUCH SO ALS WÖRDE MAN SGB 2 ODER SOCIALHILFE BEZIEHENU UND ES AUCH SCHÄDLICH IST?

himako333  20.05.2014, 23:15
@Adzovic88a

Liebe/r Adzovic leider kann ich Dir nur allgemeine Infos geben...diese::

Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG: der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis die Sicherung des Lebensunterhalts der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen (oder freiwillige Beiträge) zur gesetzlichen Rentenversicherung die grundsätzliche Straffreiheit die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland ausreichender Wohnraum.

Einige von den Punkten erfüllst Du ja :))

sicherlich erhälst Du regional- mehr und auf Deinem Fall ergänzende & passende Infos's wenn Du Dich an eine Gruppe wendest denen Du mehr Hintergrundinfo's über Dich, Deine spezielle Situation gibst.. denn es gibt oft Ausnahmen und Sonderregelungen, wie auch noch die Ermessungszustimmungen.

Wenn Du Deine Studiumsfinanzierung gesichert hast, darfst Du auch so einiges dazu verdienen :)

wünsche Dir ein erfolgreiches Studium, danach sieht es garantiert besser aus :) denn es fehlen ja hier gerad Hochqualifizierte.

m-l-G- ;)h

Schüler Bafög = weniger als ALG 2 ( Hartz 4, Sozialhilfe) Studenten Bafög = ein wenig mehr als ALG 2 aber auf Darlehensbasis....

Hast du überhaupt Anspruch auf Bafög wenn du keine unbefristete Aufenthaltseraubnis hast? Diese Frage würde ich dem Landkreis mal in Form einer schriftlichen Anfrage stellen. :9

mfg

Wie heißt es im Deutschen: Da beißt sich die Katzhe in den Schwanz. Bafög kannst du nur bekommen, wenn du einen Aufenthaltstitel hast (mal weitere Bedingungen außen vor gelassen). Nun aber willst du deinen Aufenthaltstitel mit einem Bafög- Einkommen begründen, dass du vielleicht mal bekommen könntest.... Ich glaube so wird das nichts.