Ist das verbreiten von einer Wahrheit wenn es mit einen bösen Motiv geschieht strafbar?

4 Antworten

Das verbreiten von Gerüchten ist strafbar, wenn es nicht nachweisbar ist. Allerdings ist auch das verbreiten von Wahrheiten nicht gut, weil es

1. Deinem eigenen Ruf schadet

2. Rufschädigung von der betroffenen Person ist, die dadurch unter Umständen Schmerzensgeld verlangen kann. Ich würde dir eben deshalb dringend davon abraten, es wird nichts Gutes dabei herausspringen, egal wie wenig du die Parson magst. Hab noch einen schönen Tag!

Hellskellet 
Fragesteller
 04.05.2015, 18:11

Danke für diese hilfreiche Antwort :D Ich werde nämlich damit erpresst von jemanden der eine derartige Sachen machen möchte wenn ich ihm nicht gehorche. Und bevor ich mir nen Anwalt hohle wollte ich nochmal testen ob es sich lohnt.

Das Verbreiten von Wahrheiten kann auch eine Beleidigung darstellen, sofern die Beleidigung aus den Umständen hervorgeht, wie die Wahrheit geäußert wurde. (§ 192 StGB.) Das nennt sich Publikationsexzess. Das ist dann gegeben, wenn eine wahre Tatsache in unangemessener Weise öffentlich breitgetreten wird.

Das Motiv spielt im deutschen Strafrecht auf Tatbestandsebene übrigens selten eine Rolle, sondern wird in der Strafzumessung berücksichtigt. Anders ist es beispielsweise beim Mord ("niedrige Beweggründe").

Hellskellet 
Fragesteller
 04.05.2015, 18:27

Dankeschön für diese Antwort sie hat mit wirklich sehr stark weiter geholfen.

Wenn es Wahrheiten über Personen sind, kann es die 'Familie' "Ehrdelikte" sein: zB Üble Nachrede, Verleumdung, Beleiigung: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html (auch Inhaltsverz., ganzer "vierzehnter Abschnitt" gucken zB Wahrheitsbeweis u.ä.).

Wenn ich richtig gelesen hab' kann sogar eine wahre Behauptung Üble Nachrede(?) / Verleumdung(?) sein, wenn derjenige, der sie äußert sie nicht beweisen kann, sie also vermutend geäußert hat, also wider besseres Wissen, daß es vleicht nicht stimmt - als wahr dargestellt obwohl er es nicht wissen konnte - völlig unabhängig davon, ob die Behauptung tatsächlich wahr oder überhaupt beweisbar  ist oder nicht, also.

Auch wer (Kläger \\ Beklagter) bzw wann (zB bei Gegenklage? bei Wahrheit \\ Unwahrheit der Bahauptung?) die Beweislast und wofür trägt ist verwirrend.

ääh, glaube nein....

Hellskellet 
Fragesteller
 04.05.2015, 18:03

Danke für die schnelle Antwort :D