Ist eine Androhung mit Presse/Öffentlichkeit strafbar wenn es berechtigt ist?

4 Antworten

"Nichtzahlung und Klage": Wieso sollte die Unternehmung gegen dich klagen?

Hier kann niemand deine "Wahrheit" beuteilen und es weiß auch niemand, was ihr Inhalt ist. Sind es Firmeninterna oder nur belanglose Streitereien? Es kommt darauf an, ob du der Unternehmung deine Ankündigung als Chance oder als Nötigung darstellst. Je nachdem wie weit du dich hinreißen lässt, kann es strafbar werden, aber alleine Lohn- oder Gehaltsstreitigkeiten sind es nicht, sofern du öffentlich keine Aussagen machst, die man als Verleumdung, Rufschädigung oder ähnliches auslegen kann.

keepcool 
Fragesteller
 08.04.2016, 09:38

Hallo,

glaube hast mich missverstanden. Ich meinte damit wenn die mich linken wollen und mir meinen zustehenden Lohn nicht zahlen werde ich ihn einklagen und anschließend anderen abraten vor diesem Unternehmen (öffentlich).

Wollte wissen ob diese Androhung strafbar ist 

priesterlein  08.04.2016, 09:42
@keepcool

Wer bellt, sollte auch beißen können. Ich hatte dich schon verstanden, aber mein Text war vielleicht auch anders lesbar als ich ihn meinte. Mit dem Anfang wollte ich auf deine vermutlich unglückliche Formulierung hinweisen. Wenn man Tätigkeiten unterschiedlicher Personen benennnt und verknüpft, ist es besser, sie auch zusammen mit den Personen zu schreiben.

Mache es doch ganz einfach, sage Ihm also deinen Chef entweder ich bekomme meinen Lohn oder wir regeln das vorm Arbeitsgericht, das kann  dann für deinen Chef noch teurer werden.

Das habe ich auch schon mal gemacht :-)...

keepcool 
Fragesteller
 08.04.2016, 09:31

Habe ich. Habe aber auch leider reingeschrieben dass ich auch an eine örtliche Zeitung gehe.

Weiss aber nicht ob er mich deshalb ankreiden kann?

Tommkill1981  08.04.2016, 09:33
@keepcool

Ja gut das hätte ich jetzt nicht gemacht, aber was will er Dir da ankreiden. Er hat doch die Schulden bei Dir und nicht anders rum.

Dein Chef wäre gut beraten Dir dein Gehalt zu zahlen wenn er weitere Probleme vermeiden will.

Strafbar weniger, aber die Firma kann Schadenersatz (Zivilrecht) verlangen. Berechtigt heißt noch lange nicht richtig und nachweisbar. 

Wenn du also (falsche) Dinge behauptet wird es eng. Denke daran, du musst beweisen, das die Vorwürfe stimmen, nicht die Firma muss ihr Sicht beweisen. Wenn du also es nicht sicher nachweisen kannst, vergiss es lieber.

Es gab wegen Schokolade Streit zwischen Warentest und Ritter Sport. Da Warentest behauptete, musste es auch beweisen und nicht Ritter Sport. Sei dir dies bewusst!

keepcool 
Fragesteller
 08.04.2016, 09:36

Ja ich mache das sowieso nicht. Ich will halt mein Geld und habs mal so angedroht. Ich seh mich im Recht. Beweisen kann ich auch alles.

Ging nur um die Androhung

Jewi14  08.04.2016, 09:39
@keepcool

Auch die Androhung kann kritisch sein, im schlimmsten Fall sogar Nötigung.

Am besten du klärst deine Lohnforderung vor Gericht und sofern du gewinnst, kannst du bei Nichtzahlung den Gerichtsvollzieher losschicken.

Wir leben in einem Rechtsstaat und da kann man eben nicht das Recht in die eigene Faust nehmen. Gerade bei "Wenn du nicht zahlst, dann mache ich das und das" kann ein Gericht sehr schnell als Nötigung und Erpressung auslegen. Geh lieber den Rechtsweg über ein Gericht.

wenn es berechtigt ist

Und wer trifft die Entscheidung "wenn es berechtigt ist"?