Ist das Rot von Coca-Cola markenrechtlich geschützt?

4 Antworten

Das rot ist mit absoluter Sicherheit geschützt - und zwar weltweit! Ein Milliardenkonzern lässt sich nicht in die Suppe spucken.

docbizz  15.10.2018, 12:49

Einfach falsch. Hier herrscht kollektives Nichtwissen vor, "denn Glauben heißt nicht Wissen".In den nationalen und internationalen Registern findet man viele Farbmarken, jedoch keine von Coca-Cola

Es gibt nicht "das Rot" bei CC. Je nachdem, wo es eingesetzt wird, ist es mal als Sonderfarbe und mal als gemischt vorhanden.

Deshalb ist es mit Sicherheit nicht geschützt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
archibaldesel  13.10.2018, 17:21

Falsch, das Rot der Sparkassen namens HKS13 ist beispielsweise geschützt. Die Santander Bank musste einen anderen Rotton für ihr Logo wählen, nachdem sie wegen der Nutzung von HKS13 verklagt wurde.

Insofern sind Farbtöne durchaus geschützt.

EphraimUlk  13.10.2018, 21:06
@archibaldesel

Weitere Beispiele: das Lila von Milka, das magenta der Telekom.

tinalisatina  14.10.2018, 18:43
@EphraimUlk

Erst lesen, dann kommentieren: Ich habe nie gesagt, dass man Farbtöne nicht schützen kann. Ich hab nur gesagt, dass CC ihren nicht in der entsprechenden Nizzaklasse hat schützen lassen.

Zudem ist ein Farbenschutz, egal für wen, immer extrem eng ausgelegt und direkt an entsprechende Marketingaussagen/-Aktionen gekoppelt. So etwas fehlt bei CC.

PS: Santander hatte nicht HKS 13, sondern HKS 14. Aber das war der Sparkasse zu nahe dran.

EphraimUlk  14.10.2018, 22:01
@tinalisatina

Erst lesen, dann kommentieren: ich hab NIE das Beispiel mit Santander gebracht.

tinalisatina  15.10.2018, 08:41
@EphraimUlk

Nee, haste nicht. Du hast einfach unmotiviert zwei Beispiele in den Raum geworfen. Der Kommentar galt @archibaldesel

EphraimUlk  15.10.2018, 08:51
@tinalisatina

Och, da war schon einiges an Motivation dahinter.

docbizz  15.10.2018, 12:37

FALSCH! Eine Farbmarke lässt sich klar definieren und somit schützen. Dafür gibt es unterschiedliche Farbsysteme (Pantone, HKS, RAL etc), je nach Anwendung. Siehe Magenta der Deutschen Telekom, das Nivea-Blau oder das ADAC-Gelb.

Farb-Kombinationen sind ebenso schützbar, so z.B. ist im Landmaschinenbereich Grün-Gelb von John-Deere geschützt.

tinalisatina  15.10.2018, 17:55
@docbizz

Lest Ihr eigentlich auch mal (wenigstens hin und wieder) das, was Ihr kommentiert?

Aber was soll's, Windmühlen ...

docbizz  19.10.2018, 10:49
@tinalisatina

@tinalisatina...

Pardon, du hast Recht, ich habe dein "CC" nicht als Coca-Cola sondern als eines der Pantone-Farbsysteme interpretiert. Andererseits weise ich darauf hin, dass ein Unternehmen sehr wohl seine Hausfarbe z.B. als Sonderfarbe schützen kann, und trotzdem Farben aus anderen Systemen parallel verwendet, z.B. RAL, Euroscala etc., je nach Erfordernis. Deine Schlussfolgerung (kein Schutz weil unterschiedliche Farbsysteme verwendet werden) ist somit nicht richtig.

tinalisatina  19.10.2018, 19:02
@docbizz

Ich habe das "ist nicht geschützt" nur auf Coca Cola (dieses Mal ausgeschrieben ;-) ) und die entsprechende Nizzaklasse 32 bezogen.

Für alle, die es genauer wissen wollen. Unter der Markenanmeldung 015962962 ist das CC Logo angemeldet, und zwar mit den Farben "Rot; Weiß."

Wenn du auch ein cola Getränke machen willst evtl. schon. Für deine Unterhosenproduktion wohl kaum

dpma Register kann man nach Firmenname und Markennamen suchen. Bildmarken lassen sich schlecht suchen, da musst du eben die Firmen in deinem Bereich einzeln durchsuchen.

Wenn du bei Coca Cola klauen willst,brauchst du kaum bei Pepsi suchen

EphraimUlk  13.10.2018, 21:05

§ 14 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG sieht vor, dass der Schutz für bekannte Marken über die Identität oder Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen hinaus geht. Danach könnte es für eine Markenverletzung schon ausreichen, wenn das Rot geschützt ist.

topbaugutachter  13.10.2018, 21:54
@EphraimUlk

Ja für kola, Magenta für telekom, Aber rote und magenta Schlüpfer sind nicht geschützt

EphraimUlk  13.10.2018, 22:40
@topbaugutachter

Lies dir den 14 III doch mal durch! Auch Waren/Dienstleistungen, die NICHT identisch/ähnlich sind, können darunter fallen, wenn das verwendete Zeichen mit der angemeldeten BEKANNTEN Marke kollidiert.

und verwechsle nicht Marke und Produkt. Die schlüppis wären das Produkt. Die Marke, dass unter dem du verkaufst.

Davon kannst du ausgehen.