In welchen Fällen darf ein Polizeibeamter mit Pfefferspray hantieren?

7 Antworten

Er darf Pfefferspray in Notwehr einsetzen, also wenn er oder eine andere Person angegriffen wird. Notwehr ist die Verteidigung die erforderlich ist im einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. 

Hantieren darf er immer, gegen Menschen einsetzen darf er es wenn die Anwendung des unmittelbaren Zwangs gerechtfertigt ist oder in Notwehr/Nothilfe.

Wenn er angegriffen wird und dabei Gefahr besteht, dass seine Gesundheit in Gefahr ist

Pfefferspray ist ein Hilfsmittel des polizeilichen Zwanges und im polizeirechtlichen Sinne KEINE Waffe. Es kann also immer dann eingesetzt werden, wenn der Beamte Zwang anwenden darf.

Wenn er sich von jemanden bedroht fühlt,darf er es benutzen,denn schließlich wäre das Notwehr.

LG