In der Kasse fehlen 50 € (Diebstahl)

7 Antworten

ihr müsst zum einen das geld nur ersetzen, wenn es im arbeitsvertrag steht.

zum anderen scheint es so zu sein, das ihr alle 3 an der kasse kassiert, so das nicht nachweisbar, wie die kassendifferenz zustande kommt. somit darf der chef nicht verlangen, das ihr dafür aufkommt.

zudem ist die frage, ob ihr das wechselgelf morgens gezählt habt oder einfach die kasse geschnappt habt und losgelegt habt. im zweiten fall ist es so, das man ja nicht weiss, ob die richtige menge wechselgeld vorhanden war.

kevin1905  17.05.2014, 21:10
ihr müsst zum einen das geld nur ersetzen, wenn es im arbeitsvertrag steht.

Auch dann nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Eigentlich müßte das feststellbar sein, bei wem die Differenz entstanden ist. Denn jeder Wechsel muß doch die Kasse überprüft (Einnahmen gezählt) übernehmen. Man kann doch nicht mehrere Mitarbeiter an eine Kasse arbeiten lassen. Allerdings weiß ich nicht, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Trotzdem ist mir die Vorgehensweise unerklärlich.

Ich wünsche dir alles Gute bei der Klärung eurer Differenz. Liebe Grüße von bienemaus63

also wenn du nichts geklaut hast, dann mußt du auch nicht dafür aufkommen. Oder gibt es da in euren Arbeitsvertrag eine Vereinbarung, die du unterschrieben hast ? Rechtens ist das nicht. Ich wünsche dir eine gute Klärung und grüße dich herz., bienemaus63

Nun muss ich und 3 andere Mitarbeiterinnin für das Geld auf kommen.

Nein musst du nicht, es sei denn ihr habt

  • grob fahrlässig gehandelt (Kasse offen gelassen und den Raum verlassen).
  • vorsätzlich gehandelt (einer von euch hat den Diebstahl begangen - wäre ein fristloser Kündigungsgrund).

Ungerecht ist es wirklich...sie müssen es ja beweisen glaube ich...

pfauser  17.05.2014, 20:57

beweisen

wenn eingang 5.000 Euro sind und in der Kasse nur 4.950

loligerloler123  17.05.2014, 20:58
@pfauser

Beweisen das sie es waren Kamera z.b