Wie hoch ist die Strafe für Diebstahl?..........?

9 Antworten

Ich kann mir gut vorstellen, dass es hier zu einer saftigen Anzeige kommen wird. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Deiner Freundin würde ich dringend anraten die volle Wahrheit zu sagen. Sie soll nicht vergessen sich zu entschuldigen und ihre Tat bereuen. Ich vermute mal, dass sie zu Sozialstunden verurteilt wird. LG

Hängt wohl auch von Ihrem hier nicht genannten Alter ab und davon, ob sie schon woanders auch mal so nebenbei hat was mitgehen lassen und erwischt wurde.

Also das hängt natürlich erstmal davon ab, wie alt deine Freundin ist. Womit du aber auf jeden Fall rechnen solltest ist, dass sie ein lebenslanges Hausverbot bei dem Elektronikgeschäft kriegen wird. Hat sie das erste Mal gestohlen, oder kam das schon öfter vor?

adk710  21.09.2014, 01:25
Womit du aber auf jeden Fall rechnen solltest ist, dass sie ein lebenslanges Hausverbot bei dem Elektronikgeschäft kriegen wird.

Nun mal nicht übertreiben, sie hat ja nicht den Laden in die Luft gejagt, sondern "nur" etwas gestohlen, ohne das beschönigen zu wollen. Normalerweise wird bei Ersttätern ein Hausverbot von einem Jahr ausgesprochen. Denn der Ladendieb von heute könnte ja schließlich morgen schon ein zahlungswilliger Kunde sein. :-)

MissPunk  21.09.2014, 01:29
@adk710

Bekommt man wirklich nur ein Jahr Hausverbot, wenn man was im Wert von 80 Euro stiehlt? Das erscheint mir irgendwie so harmlos. :'D Wollte da natürlich jetzt auch nichts vollkommen falsches sagen.. Wobei du mit der letzten Aussage natürlich vollkommen Recht hast. :D

adk710  21.09.2014, 12:36
@MissPunk

Hm, bei den Kaufhausdetektiven von "Achtung Kontrolle!" (ich rede von den realen Fällen mit anonymisierten echten Dieben, nicht von den schlecht nachgespielten) ist das Hausverbot immer auf ca. ein bis zwei Jahre beschränkt...

Ok, nach ein bisschen Internetrecherche hab ich schon einige Fälle gefunden, in denen offenbar auch lebenslanges Hausverbot ausgesprochen wurde. Dann stellt sich aber die Frage nach der Überwachung dieses Hausverbots, wenn ein früherer Dieb nach zehn Jahren mal wieder dort einkauft, mal abgesehen von der zwingenden Straftat des Hausfriedensbruchs: Wird ihn irgendjemand wieder erkennen? Eventuell ist das im Nachhinein möglich, wenn er mit EC-Karte bezahlt, aber bei einer Barzahlung?

Außerdem halte ich es für grob unverhältnismäßig, jemand wegen einer Jugendsünde lebenslang aus einem Geschäft zu verbannen. Meines Erachtens hätte eine Klage gegen den Unternehmer auf Aufhebung des Hausverbots durchaus Aussicht auf Erfolg, zumal beispielsweise auch bei schwereren Straftaten bei Fußballspielen wie Körperverletzung meist auch nur ein zweijähriges Stadionverbot verhängt wird.

Wenn sie unter 14 ist dann nichts aber ab 14 Geldstrafe und wenn das schon öfter vorkam dann Jugendstrafe oder Gefängnis (aber in den seltensten Fällen)

adk710  21.09.2014, 01:17

Geldstrafen gibt es nicht im Jugendstrafrecht und Geldauflagen auch nur in sehr begrenztem Umfang. Bei jugendlichen Ersttätern wird das Verfahren in der Regel gegen die Auflage von Sozialstunden eingestellt.

Wenn Sie unter 14 ist kriegend die Eltern

Eher Sozialstunden oder so denke ich Du kannst wegen Mittäterschaft auch noch was abkriegen weil du sie nicht daran gehindert hast

adk710  21.09.2014, 01:13
Wenn Sie unter 14 ist kriegend die Eltern

Echt, seit wann gibt es in Deutschland wieder die Sippenhaft?! ;-) Strafrechtlich kann nur der tatsächliche Täter belangt werden. Ist der Täter schuldunfähig, weil er noch zu jung ist, muss das Verfahren eben eingestellt werden. Und auf zivilrechtlicher Ebene haften die Eltern auch nur, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Allerdings wird hier kein Schaden entstanden sein, da sie ja noch rechtzeitig erwischt wurde.

Checker2601  21.09.2014, 07:13
@adk710

Ich meinte das eher so das die Eltern dann sich darum kümmern müssen und darüber nicht erfreut sein werden weil ja eine Strafe schon ausgeschlossen ist