Ich habe seit Anfang Oktober als Minijobber angefangen zu arbeiten. Kann man als Minijobber die monatliche Grenze 450€ überschreiten und wäre das steuerfrei?
6 Antworten
Mal kann das passieren, weil du zBsp. durch einen kranken Kollegen einspringen musstest. Das wäre auch steuerfrei.
Auf Dauer sollte das aber nicht passieren.
Mit steuerfrei hat das überhaupt nichts zu tun. Hier geht es um die fälligen Sozialbeiträge.
Die Überschreitung der 450 € Grenze darf nur gelegentlich passieren und insgesamt dürfen die 5.400 € im Jahr nicht überschritten werden.
Wenn dauernd die Grenze überschritten wird, handelt es sich NICHT um eine versicherungsfreie Anstellung. Dann ist auch mit einer Nachforderung seitens der Krankenkasse zu rechnen.
Damit ist immer das Kalenderjahr gemeint.
Laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes:
Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitetZahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar , das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum , bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Gruß siola55
wenn das wieder im nächsten Monat ausgeglichen wird, hat das keine Auswirkung
passiert das öfters fällst da raus.
Hier findest du die richtigen Antworten zu deiner Frage
Danke schön
das Jahr bezieht sich auf 2020 oder auf 12 Monate nach dem Anfang der Arbeit?