Ich brauche eine neue Toilette/Toilttenspülung, wer zahlt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus der Ferne natürlich nicht wirklich optimal zu beurteilen. Aber warscheinlich sollte man mal sowohl das WC-Becken als auch den Spülkasten + Spülrohrbogen erneuern lassen. Solange es leidlich funktioniert, muß der Vermieter das nicht bezahlen. Das Material gäbe es im Baumarkt für unter € 100,-. Aber eine Fachfirma wird sich warscheinlich weigern, selbstgekauftes Material zu verwenden. Vielleicht kennst Du ja jemanden, der sich auskennt und das gerne für Dich erledigt? Ansonsten bliebe nur die Sanitär-Installationsfirma. Am Besten dann bei mehreren Firmen telefonisch nach den in etwa zu erwartenden Kosten erkundigen. Wird auch nicht "alle welt" sein.....und ist besser, als sich ständig über ein schlecht spülendes Klo zu ärgern.....

Der Vermieter wird bei dem Wohnungsmarkt drauf pfeifen. Ein Wassereimer mit Spritze tuts auch.

Mangel

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.

(Per Einwurfeinschreiben)

- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

Wenn die Installation nicht fachgerecht ist, hast du Anspruch auf die Reparatur.

Wahrscheinlich liegt es nicht an der Spülung sondern an undichten Rohren