Spülmachine zurück

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in diesem Fall (noch) nicht möglich, eine Anfechtung ist sowieso ausgeschlossen. Vielmehr würde ich den Mangel anzeigen und die Beseitigung verlangen. Garantie hin oder her - wenn der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftritt, geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel bereits vor Kauf vorgelegen hat! Eine Rückzahlung ist nicht möglich, denn du musst dem Hersteller/ Händler eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen (etwa 2 Wochen). Wurde der Mangel dann immer noch nicht behoben, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und die Maschine zurückgeben bzw. das Geld zurückverlangen. Das BGB hilft weiter (§§ 323, 346, 349, 433 usw.).

Du musst bei Bauknecht eine Mängelrüge anzeigen: Dabei hast Du verschiedene Möglichkeiten: - Minderung (Preisnachlass) - Wandlung (Vertrag wird zurückgenommen) - Umtausch Das gilt es, mit Bauknecht zu vereinbaren.

siehe auch unter Google: Mängelrüge, Wirtschaftslexikon

Joe17  30.09.2009, 22:00

Eine Minderung nach § 441 BGB ist zwar grundsätzlich möglich, führt aber weder zur Funktionsfähigkeit der Maschine, noch dazu, dass sie ihr Geld zurück bekommt. Über einen Rücktritt hab ich schon etwas geschrieben ... Google ist zwar schön, aber führt nicht zur Lösung dieses (rechtlichen einfachen) Problems!

xyz098  30.09.2009, 22:02
@Joe17

Soooo ? da habe ich andere Erfahrungen gemacht.

Joe17  30.09.2009, 22:05
@xyz098

Mag sein und Glück für dich, ich hab die absolut reine Gesetzeslage wiedergegeben, was für Möglichkeiten bestehen. Und bitte - nicht über Gesetze diskutieren und deren Anwendung, da kenn ich mich wirklich aus ...

missdaisy 
Fragesteller
 30.09.2009, 22:14
@Joe17

Was würdest du ihr da am Besten empfehlen?

Joe17  30.09.2009, 22:19
@missdaisy

Das was ich DIR empfohlen habe - Mangel anzeigen, Beseitigung verlangen in einer angemessenen Frist, wenn keine Beseitigung vom Kaufvertrag zurücktreten und das andere was ich alles schon geschrieben habe. Mehr gern über das Postfach, denn ich bin diese "Pseudo-Rechts-Diskussionen" langsam leid ...

Sie hat Garantie auf die Maschine. Zurückgeben wird nicht möglich sein. Aber eine kostenlose Reparatur. Habt ihr mal geschaut, ob der Abfluß in Ordnung ist (bevor ihr den Kundendienst bemüht)? Wenn das Schutzwasser nicht richtig abfließen kann, wird das Geschirr auch nicht sauber.

Da würde ich doch erst mal bei Bauknecht nachfragen. Möglicherweise wollen diese sich die Maschine erst mal ansehen

Es gibt doch Garantie.