Ich bin fristlos entlassen worden, weil ich Sonntag nicht gearbeitet habe.
Ich bin Hanwerker und arbeite normalerweise Mo.-FR. Als ich meine Arbeit zum Freitag abgeschlossen habe, sagte mein Chef, es müsse auch noch die ganze Wohnung gestrichen werden. Das heisst arbeiten am Samstag und Sonntag. Da ich durch Überstunden in der Woche schon so fertig war und Samstag auch noch gearbeitet habe, bin ich am Sonntag erst am Mittag aufgewacht und somit auch nicht mehr auf die Arbeit gefahren. Der Chef hat am Sonntag abend wortlos das Firmenauto abgeholt. Ich bin am Montag wieder zur Arbeit gegangen, wo er mir telefonisch mitgeteilt hat, das er mich nun nicht mehr brauche. Ich habe bis heute keine schriftliche Kündigung, obwohl im Vertrag vereinbart und auch noch kein Geld des letzten Monats trotz Abrechnung. Wie verhalte ich mich richtig ? Darf der Arbeitgeber das einfach so machen ? Welche Rechte habe ich ? Danke für eine Antwort
19 Antworten
Bisher bist Du nicht gekündigt, weil eine Kündigung nach dem Gesetz immer der Schriftform bedarf. Auch eine K. per Mail, zB ist nicht gültig.
Es wär natürlich besser gewesen, Du hättest Dich zumindest krank gemeldet, aber hinterher ist man ja immer schlauer.
Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist meines erachtens hier ebenfalls nicht gegeben. Allenfalls hätte der Dir eine Abmahnung erteilen können.
Geh zu einem Anwalt, oder zur Gewerkschaft, falls Du dort Mitglied bist und biete Deinem Chef nochmals schriftlich Deine Arbeitsbereitschaft an. Von der Notwendigkeit der Schriftform bei einer Kündigung würde ich nichts erwähnen,je länger er damit wartet, je länger steht Dir Lohn zu.
.
Aber ein Problem wirst Du vermutlich haben. Ich vermute der Betrieb ist recht klein, oder seit ih mehr als 10 Leute die in Vollzeit beschäftigt werden?
Wenn nicht, hast Du auch nicht die Möglichkeit Kündigungsschutzklage einzureichen.
Unabhängig davon ist die Notwendigkeit der Schriftform.
Such Dir einen Anwalt oder schau mal ob es beim Arbeitsgericht eine Beratungsstelle gibt.
Aber mach das so schnell als möglich, nicht das Du evtl noch eine Frist versäumst.
Viel Erfolg wünsch ich Dir.
Ich danke für den Stern.
Wenn Deine Arbeitszeit per Vertrag von Mo-Fr. ist, brauchst Du am Wochenende nicht arbeiten, wenn Du aber, weil ein Auftrag vorliegt, Samstags auch gehst sind das Überstunden, ist das Ok. Du hast Vertraglich, daß das Wochenende frei ist, allso kann er Dich nicht entlassen wenn Du Sonntags nicht arbeiten gehst. Eine Kündigung muß schriftlich erfolgen, wenn die nicht vorliegt, gehe morgen wieder zur Arbeit. Sollte er Dich wieder weg schicken, gehe zum Amtsgericht und hole Dir dort von einem Rechtspfleger einen Rat, dafür brauchst Du nicht bezahlen.
solange du keine schriftliche kuendigung hast, ist dir nicht gekuendigt worden !
ob er dich einsetzt, oder nicht, weiterbezahlen muss er dich trotzdem !
Gehe zum Anwalt. Er ist damit nicht im Recht. Er darf nicht fristlos kündigen, muss Dir noch das Geld geben und der Arbeitgeber darf im normalfall keinen zu Überstunden zwingen. Die sind nähmlich freiwillig! Also gehe zum Anwalt, der wird Deinen Chef Anzeigen und du bekommst dein Geld (und wenn du willst deine Arbeit).
Es wird immer geraten zum Anwalt zu gehen, ohne zu sagen dass man im Arbeitsgerichtsverfahren in der ersten Instanz keinen Anwalt braucht. Wenn man trotzdem einen nimmt, muss man den selbst bezahlen!
Du bist hoffentlich weiterhin täglich an Deinem Arbeitsplatz erschienen? Und warum hast Du am Montag nicht direkt einen Anwalt kontaktiert? - Eine mündliche Kündigung zählt nicht. So was muß der Chef schon schriftlich machen!
Er muss nich jeden Tag von neuem seine Arbeitskraft anbieten. Er hat es ja getan und ist zurück gewiesen worden.
DerHans, da wäre ich an Deiner Stelle nicht so sicher.
Auf der sicheren Seite dagegen befindet man sich, wenn man seine Arbeitskraft jeden Tag von neuem anbietet.
Und außerdem sollte er dringend einen Anwalt aufsuchen - das ist ja schließlich so auch kein Zustand.
Den Anwalt müßtest Du allerdings selber zahlen, wenn Du keine Rechtsschutz hast. Oder es besteht die Möglichkeit für Dich Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Wenn Du Dich an einen Anwalt wendest solltest Du das vorher mit dem klären. Der hilft auch beim Beantragen der PKH.