Hundehaltung in Mietwohnung trotz Ablehnung des Antrags?

13 Antworten

Der Hund darf maximal 40cm groß sein.

Die Beschränkung allein an der Schulterhöhe festzumachen, ist wahrscheinlich nicht haltbar. Beruft der Vermieter sich aber gleichzeitig darauf, ein größer Hund wäre wegen der Wohnungsgröße nicht artgereicht zu halten ...

Schaust Du mal z. B. hier: https://www.mietrecht.org/tierhaltung/hundehaltung-groesse-schulterhoehe/

Meine Frage ist nun, was wir noch tun könnten, und darf der Vermieter die Größe einschränken?

Ja, wenn Dir das nicht passt, bleibt nur den Rechtsweg einzuschalten.

Woher ich das weiß:Recherche

Das mit der Körpergröße des Hundes halte ich für nicht haltbar aber Du brauchst die Zustimmung des Vermieters und wenn er die nicht gibt, dann musst Du entweder auf Zustimmung klagen oder Dir eine andere Wohnung suchen.

Eine Klage dauert, verursacht erst einmal Kosten, das Verhältnis zum Vermieter wird strapaziert und auch wenn Du die Zustimmung hast, kann sie bei berechtigten Gründen widerrufen werden.

Der Vermieter wird Euch ständig auf dem Kieker haben, wollt Ihr das?

Ich sehe das genau so wie du. Auf diese 10 cm kommt es wirklich nicht drauf an. Die Verwaltung könnte den Besuch einer Hundeschule verlangen und gewisse Vorschriften machen bezüglich Lärm, Sauberkeit etc, dass wäre nachvollziehbar. Aber so sind die nun mal, da wirst du nicht viel machen können. In günstigen Genossenschaftswohnungen wird immer wieder den Mietern gezeigt, wo der Herr das Sagen hat. Ich wohne immer in teuren Wohnungen mit Hund, da hat sich noch nie ein Vermieter gegen Hundehaltung gestellt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ihr könnt klagen.

Aber dann werdet ihr nie wieder ein gutes Verhältnis zum Vermieter haben und wollt da wohl auch nicht mehr wohnen und der wird versuchen euch auf jedem Wege raus zu bekommen und das Leben ungemütlich zu machen.

Also entweder warten und in Zukunft umziehen und dann wenn alles zu 100% steht erst nach einem Hund umschauen oder nun direkt umziehen.

Es ist heutzutage schwer Wohnung zu finden wo Hunde erlaubt sind.

überlegt euch also gut ob ihr da echt ausziehen wollt und ein kleiner Hund es nicht auch tut.

Hallo,

wenn der Vermieter die Hundehaltung nicht erlaubt und Gründe oder Vorgaben angibt, dann müsst ihr euch danach richten.

Wenn ihr das nicht wollt - dann bleibt euch natürlich der Klageweg. ABER: das ist teuer, das dauert lange und der Erfolg ist nicht gewiss. Gewiss ist aber sicherlich dann das schlechte Verhältnis zum Vermieter und selbst, wenn ihr gewinnen würdet, müsstet ihr euch u.U. auf einen ständigen "Krieg" einstellen (der Hund bellt zu viel, er macht zu viel Dreck, etc. pp. - denn so eine Erlaubnis ist ja kein "Freibrief" und kann ggfs. widerrufen werden).

Ihr könnt natürlich den Hund auch einziehen lassen, gegen das Verbot. Dann werdet ihr aufgefordert, ihn zu entfernen, das Ganze endet dann wahrscheinlich in einer fristlosen Kündigung ....

In der Zeit könnt ihr euch natürlich eine neue Wohnung suchen - aber ist das alles den Streit, die Nerven, die schlechte Laune etc. wert??

Wenn es keine Einigung mit dem Vermieter gibt - dann muss man das akzeptieren, so schwer es auch fällt.

Dann sucht man in Ruhe eine neue Wohnung, lässt sich schon direkt die Hundehaltung schriftlich genehmigen und geht dann auf Hundesuche ....