Hund beißt fremden Mann der unser Kind gestreichelt hat!

20 Antworten

Schlichtweg unglaublich, wie viele Leute hier rein aufgrund ihres Gefühls für Gerechtigkeit antworten, und dabei so tun, als sei das allgemein anerkannte Rechtslage.

Fakt ist, dass jeder Tierhalter für sein Tier haftet - und zwar verschuldensunabhängig. Das nennt man Gefährdungshaftung und wird dadurch begründet, dass ein Tier immer gefährlich sein kann. § 833 BGB ist hier eindeutig verschuldensunabhängig formuliert, und das ist auch die herrschende Meinung und Rechtsprechung.

Ob der Mann das Kind streicheln durfte oder nicht, spielt dafür überhaupt keine Rolle. Hinzu kommt, dass es, auch wenn man es für ethisch oder sozial verwerflich halten mag, keine Straftat ist, nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit - dem Gesetz nach also erlaubt. Und erlaubtes Verhalten als Einrede gegen die Schadensersatzpflicht aus § 833 BGB ist völlig ausgeschlossen.

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Tierhalterhaftung

Um sich gegen solche Risiken abzusichern, sollte sich jeder Hundehalter auch unbedingt(!) eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zulegen. Das nicht zu tun, halte ich für grob fahrlässig. Wer die nicht bezahlen kann oder will, darf sich kein Tier zulegen.

Leon97531  06.02.2013, 09:36

Diese Antwort hat die Auszeichnung als hilfreichste Antwort verdient.

Aber ich könnte wetten es wird eine Antwort die Auszeichnung bekommen, welche dem Fragesteller besser gefällt und nichts mit der Rechtslage zu tun hat :-D

Jule59  06.02.2013, 09:46

Absolut richtig, auch wenn es so gar nicht ins weichgespülte Hundefreundebild passen mag :) - DH!

Portbatus  06.02.2013, 11:33

Ich möchte es noch einmal ausdrücklich betonen, dass so die Rechtslage ist.

Das gilt auch so für einen Einbrecher, der dich persönlich angreift. Mir selbst schon so passiert.

Es ist sozusagen eine verdrehte Welt, vom persönlichem Rechtsgefühl her.

iproi6  06.02.2013, 14:38

Was währ aber wenn man sagen würde, der Mann wollte das Kind entführen und der Hund hat dem entsprechend behandelt?

würde das dann trotzdem eine strafe für den Halter geben??

Ratirat  06.02.2013, 14:42
@iproi6

Es geht hier um Schadenersatz, nicht um eine Strafe.

crazyrat  06.02.2013, 20:40

Sorry, aber das ist zwar richtig, dass der Halter aufgrund des Angriffs eine Mitschuld erhält, aber leider ist der Mann, der gebissen wurde, durch sein fahrlässiges Verhalten daran Mitschuld.

Und denke daran, dass auch auf Wikipedia nicht alle Daten unbedingt richtig sind.

Eine Klage wird zwar wohl eine Teilschuld auch beim Mann vorzeigen, da der durch den Griff durch den Zaun und das Antasten des Kindes gleich zwei Dinge getan, die im Rudel des Hundes entsprechend einen Angriff darstellen. Der hat nur sein Rudel verteidigt.

Von daher ist dise Antwort leider NICHT richtig. Das Streicheln spielt sehrwohl eine Rolle.

Leon97531  06.02.2013, 20:52
@crazyrat

gleich zwei Dinge getan, die im Rudel des Hundes entsprechend einen Angriff darstellen

Was willst Du als von dem Rudel des Hundes und was der Hund denkt, das hat doch nichts mit der Haftung des Halters zu tun, man oh man.

Ratirat  06.02.2013, 21:28
@crazyrat

Wäre schön, wenn du dafür auch eine Quelle hättest und nicht nur leere Behauptungen.

Man muss allgemein damit rechnen, dass Fremde das eigene Grundstück betreten, Grundsätzlich ist ein Grundstückseigentümer zur Verkehrssicherung verpflichtet, und das nicht nur auf dem Weg von der Straße zur Haustür, sondern er muss laut herrschender Meinung "Gefahren von Dritten abwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Benutzung drohen". (z. B. Palandt zu § 823 BGB) Wenn er auf seinem Grundtück einen Hund frei laufen lässt, tut er das eindeutig nicht.

Regelmäßig wird daher sogar Personen, die ein Grundstück unerlaubt betreten, Schadenersatz zugesprochen, siehe zum Beispiel http://www.ra-kotz.de/hundebiss.htm

Dieser Mann hat das Grundstück nicht einmal betreten, sondern nur über den - wohl nicht allzu hohen - Zaun gefasst. Mit so etwas muss man als Hundehalter und Grundstücksbesitzer auf jeden Fall immer rechnen.

Deine Argumentation "gleich zwei Dinge getan, die im Rudel des Hundes entsprechend einen Angriff darstellen." § 833 BGB wurde ja extra deswegen geschaffen, weil Hunde und andere Tiere sich so verhalten. Dieses Verhalten ist einem Hund immanent und die Gefahr wird durch den Halter in Kauf genommen, wenn er sich einen Hund anschafft. Daher ist es auch dem Halter zuzurechnen, nicht dem Geschädigten. Kein Mensch muss sein Verhalten ändern, nur weil es Hunde auf der Welt gibt, die plötzlich auftauchen und ihr Verhalten missinterpretieren können.

crazyrat  28.10.2013, 19:20
@Ratirat

Die Paragraphen sind zwar rexhtlich bindend, aber es ist so das Fahrlässigkeit, wie hier, eine solche Entscheidung umkehren. Und dass war auch schon durch kuechentiger auch erwähnt.

Fahrlässigkeit ist eine Sache, die hier eindeutig vom Mann ausging. Daher ist das leider doch nicht so einfach zu klären.

Da hier viele Emotionen im Spiel sind, einfach mal ein Zitat aus dem BGB §833:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Habe das Relevante mal Fett markiert, und da geht an der Haftung des Halters kein Weg vorbei, und wenn der Hund noch so sehr nur sein Revier oder Rudelmitglieder verteidigen wollte, der Hundehalter haftet !

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html

kuechentiger  06.02.2013, 11:38

Wenn der Geschädigte

die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Mensch im eigenen Interesse aufwendet, um sich vor Schaden zu bewahren

dann ist ihm allerdings ein "anspruchsverkürzendes Mitverschulden nach § 254 BGB" vorzuwerfen.

Leon97531  06.02.2013, 16:29
@kuechentiger

Es wird kein Gericht ein Mitverschulden in diesem Fall hier anerkennen, garantiert.

crazyrat  06.02.2013, 20:42
@Leon97531

Oh doch, da das Grundstück eingezäunt war. Da ist der Griff über den Zaun schon ein Hausfriedensbruch und da hatr der Hund dann auch das Recht, sein Revier zu verteidigen. Das gibt dem Mann eindeutig eine Mitschuld.

Leon97531  06.02.2013, 20:45
@crazyrat

Die Haftung und Schadensersatzforderungen haben nichts mit dem von Dir erwähnten zu tun.

Der Hund hat kein Recht zu beißen, was genau verstehst Du daran nicht ?
Dies sieht JEDER Richter so

So sehr Du dir dies auch wünscht, es ändert sich nichts daran.

crazyrat  07.02.2013, 10:37
@Leon97531

Da liegst Du leider falsch.

Leon97531  07.02.2013, 11:45
@crazyrat

Ich sehe dies so anhand den aktuellen Rechtsprechungen, warum liege ich denn da falsch ?

Es geht doch nicht darum was Du gerne möchtest und Dir wünschst, die Rechtslage ist da nun einmal sehr eindeutig und bestätigt nun einmal Das Du falsch liegst.

Aber untermauere doch einfach Deine Meinung mit

Sind doch hier nicht bei Wünsch Dir was^^

Zunächst einmal: Kind und Hund alleine im Garten - geht GAR nicht. Kinder und Hunde sollten niemals unbeaufsichtigt alleine gelassen werden. Stellt euch mal vor, euer Kind wäre irgendwie "dazwischen" geraten? Das hätte tödlich ausgehen können...

Nun zu eurem Dilemma:

In unserer Nachbarschaft ist ein Einbrecher mal von einem Hund gestellt und gebissen worden (die Leute waren nicht zuhause und er ist durchs Fenster eingestiegen). Der hat vor Gericht auf Schmerzensgeld geklagt und gewonnen!

In Deutschland ist es leider so, dass der Hundehalter immer haftet wenn der Hund jemanden verletzt. Selbst wenn der Hund einen oder sich selbst verteidigt oder einen Einbrecher dingfest macht.

Traurig aber wahr!!!

PS: Ihr müsst außerdem mit Auflagen für den Hund rechnen (Wesenstest, Maulkorbpflicht...) Was ist es für eine Rasse?

Er trägt auf jeden Fall eine gehörige Mitschuld! Wer ist denn so irre, über einen Zaun nach einem Kind zu greifen?

Wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt, anfragen, ob sie die Kosten übernehmen, auch schon mal bei der Hundehaftpflicht anfragen, falls ihr eine habt.

Eure Chancen in einem evtl. Prozess sehe ich aber recht gut an.

Ansonsten könnt ihr durchaus abwarten, ob überhaupt etwas kommt und dann einen Anwalt nehmen, aber schon mal erkundigen, welche Anwälte in Frage kommen, hier reicht aber meiner Meinung nach ein "Feld- Wald und Wiesenanwalt."

Das mit den bleibenden Schäden nach einem Biss in den Arm leuchtet mir so nicht ganz ein.

kuechentiger  06.02.2013, 11:43

bleibenden Schäden nach einem Biss in den Arm leuchtet mir so nicht ganz ein

Nein? Hast du schonmal gesehen, wie so ein richtiger Hundebiss aussehen kann? Vermutlich nicht, sonst bräuchtest du so eine Bemerkung nicht zu machen...

@AlbertoNRW:

Versuche bitte die ganze Sache ruhig anzugehen... Ihr habt hoffentlich eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für euren Hund? Also rufe zunächst bei der Versicherung an und schildere ganz normal den Vorfall. Bitte betone auch, dass es euch nicht recht gewesen ist, dass dieser Mann dem Kind "nur über den Kopf streicheln" wollte. Auch von Seiten der Versicherung wird man dir raten, einen Fachanwalt zur Wahrung eurer Interessen hinzuzuziehen.

NIEMAND hat die Hände durch den Zaun oder über den Zaun zu strecken und nach dem Kind zu greifen...

ABER: der Hund darf nicht gefährlich auftreten...

Ggf. müßt ihr damit rechnen, dass ein Amtsveterinär euren Hund ansehen will. Sowas passiert aber nur mit einer Terminabsprache. Ihr habt nichts zu befürchten!!! Niemand will/wird euch den Hund wegnehmen wollen...

In einigen Kommentaren habe ich gelesen, es sei unverantwortlich Hund und 5jähriges Kind "allein" im Garten spielen zu lassen... Das halte ich für überzogen. Auf unserem eingezäunten Grundstück haben immer Kinder ab dem Sandkastenalter bis was-weiß-ich-wie-alt gespielt und unsere manchmal 7 Hunde (kleine und große Hunde) waren auch mit Garten... Es hätte aber bestimmt lautstarkes Gebell, vielleicht sogar einen körperlichen Übergriff gegeben wenn ein Fremder versucht hätte auf's Grundstück zu kommen.

"Normale" erwachsene Menschen sollten wissen, dass sie mit ihren Händen und Armen nicht durch oder über einen Zaun zu greifen haben...

Alles Gute für euch!!!