Strafanzeige ( Hundebiss )?

7 Antworten

Der Tierhalter haftet verschuldensunabhängig für Schäden, die das Tier bei Dritten anrichtet. Heißt der Freund hat Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, etc. zu erstatten (§ 833 BGB).

Rottweiler sind meines Wissens aber Listenhunde und für sie herrscht in jedem Bundesland Versicherungspflicht. Also soll der Freund die an ihn rangetragenen Forderungen seiner Tierhalterhaftpflicht vortragen.

Ob hier eine fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen oder mittelbare Täterschaft vorliegt und eine Strafanzeige nebst Strafantrag Aussicht auf Erfolg hätte, ist eine andere Frage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zu wissen, dass ein Rottweiler gefährlich ist, reicht als Entschuldigung nicht aus. Wenn der Freund sie allerdings ausdrücklich gewarnt hat, und sie den Hund trotzdem anfasst, trägt sie natürlich eine gehörige Mitschuld.

Was verspricht sie sich von der Anzeige?

Salue

Natürlich ist der Hundehalter Schadenersatz pflichtig. Als Halter eines Tieres ist dies von Gesetzes wegen so. Trotzdem würde ich eine gütliche Lösung finden.

Deine Mutter hat einen groben Fehler gemacht. Wenn ein Hund einen fremden Menschen kennenlernt, ist er sehr misstrauisch. Er wird, totz der freundlicherweise offerierten Hundebiskuits, immer die Hand des Menschen beobachten. Diese könnte ihm ja Schaden zufügen. Er kann dabei nur eine Hand genau beobachten. Kommt eine zweite Hand ins Spiel, muss er wohl oder übel verhindern, dass diese ihm zu nahe kommt.

Oder wie mir ein Besitzer einer grossen Dogge mal sagte, sein grosser Hund hätte ein Gehirn wie ein Huhn, aber einen Kiefer wie ein Blechschere.

Auch der Rottweiler kann ein lieber Hund sein, aber auch eine Waffe. Wer einen fremden Hund stricheln will, soll immer zuerst den Halter fragen was es verträgt.

Tellensohn

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Der Freund hat schon gewarnt, dass der Hund gefährlich ist

sie wurde gewarnt, dass der Hund von ihr als Fremder nicht berührt werden sollte. Ergo ist sie für ihre Verletzung - strafrechtlich betrachtet - selbst verantwortlich.

Hinsichtlich Schmerzensgeld / Krankenkasse wegen Regressforderung etc. - dafür ist dann die Tierhalterhaftpflichtversicherung zuständig . Ersatzweise das "Herrchen" wenn keine derartige Versicherung besteht.

Bei einer Verletzung durch einen Hund kommt es gar nicht darauf an, wer Schuld hat. Hier gilt die Gefährdungshaftung.

Das wird die Krankenkasse und der evtl Arbeitgeber deiner Mutter genau so sehen. Die wollen ihr Geld ebenfalls zurück haben.