Wie lang Haft kriegt man wenn man mit 10 g Gras erwischt wurde?

7 Antworten

Ich glaube dir zwar nicht, dass das eine Schulhausaufgabe ist, weil man das unmöglich objektiv sagen kann, aber eine Antwort geb ich trotzdem mal.

Es kommt wie immer darauf an. Haft ist allerdings kaum Denkbar. 

Wie hoch eine Strafe ausfällt unterscheidet sich aber zum Beispiel von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dann kommt es darauf an, ob es sich hier um Wiederholungstaten handelt. Es ist außerdem bedeutsam ob man das Zeug selbst konsumieren oder verkaufen wollte.

10g ist nicht die Welt. Mit ein bisschen Glück kommt es nicht mal zur Anklage. Und wenn doch: Geldstrafe. Bei Jugendlichen oder Heranwachsenden können statt dessen auch Arbeitsleistungen anfallen.

Welche Strafe droht?

Strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und ihre Rechtsfolgen sind in den §§ 29 ff BtMG geregelt. Es gibt hierbei unzählige Tathandlungsalternativen, relevant sind insbesondere die Grunddelikte nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG sowie die Verbrechenstatbestände der §§ 29a, 30 sowie 30a BtMG. Die jeweilige Strafe hängt davon ab, unter welche Norm das zugrundliegende Verhalten fällt. Allen gemein ist jedoch, dass die Strafandrohung für alle Taten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln verhältnismäßig hoch ist.

Die Grunddelikte des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG stellen zahlreiche Formen des Umgangs mit Betäubungsmitteln unter Strafe. Hierzu zählen:

das Handeltreiben mit Drogen die Ausfuhr von Drogen die Veräußerung von Drogen die Abgabe von Drogen das Inverkehrbringen von Drogen die Einfuhr von Drogen die Herstellung von Drogen der Anbau von Drogen der Erwerb von Drogen sowie das Verschaffen von Drogen in sonstiger Weise.

Die Grunddelikte sind sämtlich mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

Die Verbrechenstatbestände des § 29a BtMG sind mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht. Dies bedeutet zum einen, dass eine Geldstrafe nicht mehr ausgeurteilt werden kann und zum anderen, dass theoretisch eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren möglich ist.

Wenn du im richtigen Bundesland lebst musst du bei ersten mal gar nicht in den Knast es ist dann eine geringfügige Menge 

Wenn die Fragestellung in deinen Hausaufgaben exakt so ist wie du sie hier schreibst, kann die Frage nicht beantwortet werden. 

Das ist immer eine Frage des Einzelfalls, der Richter hat hier Spielraum. 

Ist der "erwischte" zum Tatzeitpunkt jünger oder älter als 21?

Wird ihm vorgeworfen damit Handel getrieben zu haben / treiben wollen?

Hat er möglicherweise noch eine Waffe / gefährlichen Gegenstand mit sich geführt?

In welchem Bundesland wurde der "Erwischte" erwischt?