Unterschied U-Haft und Gefängnis

4 Antworten

In der Untersuchungshaft sitzt ein Gefangener solange bis sein Urteil
rechtskräftig ist. Allerdings kommt nicht jeder, der eine Straftat
begangen hat, in Untersuchungshaft. Hierfür muss vielmehr ein sog.
Haftgrund vorliegen (zum Beispiel Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr,
etc).

Danach wird die eigentliche Haftstrafe aus dem Urteil
vollstreckt. Hamburg hat beispiel eine eigene Untersuchungshaftanstalt
(UHA). Wenn das Urteil rechtskräftig ist, wird der Gefangene dann in die
JVA Billwerder oder in die JVA Fuhlsbüttel verlegt. Wie man Gefangene
in der JVA Besuchen kann, ist auf der Webseite www.jva-billwerder.de
beschrieben.

Der Unterschied besteht grob gesagt darin, daß ein U-Häftling erst einmal als unschuldig gilt und die U-Haft eben keine Strafe, sondern nur ein präventiver Freiheitsentzug ist. Das bedeutet, daß U-Häftlinge stärker kontrolliert werden als normale Gefangene, um sicher zu stellen, daß sie nicht in irgendeiner Form Einfluß auf das noch bevorstehende Strafverfahren nehmen. Wegen der absehbar kurzen Verweildauer im Gefängnis können U-Häftlinge meistens auch nicht arbeiten. Ihre Freiheit darf aber nur soweit eingeschränkt werden, wie dies notwendig ist und die Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht gefährdet werden. Theoretisch können die sich also auch ne Pizza in den Knast bestellen.

das U bei U-Haft steht für Untersuchung. Sprich hier muss erst noch festgestellt werden, ob man im Gefängnis bleiben muss oder ob man wieder raus kommt.

in u-haft muss man warten bis man vors gericht kommt, um von diesem dann fürs gefängnis verurteilt zu werden