Heizkörper farbig gestrichen

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Mit der Frage der Schönheitsreparaturen/Renovierung hat das erstmal nix zu tun, es geht hier darum, ob der Mieter die Wohnung in einem zulässigen Zustand übergibt. Das ist schwer zu entscheiden - laut Rechtsprechung müssen farbige Gestaltungen beseitigt werden, wenn sie „nicht dem allgemeinen Geschmack entsprechen und deshalb die Weitervermietung erschweren". Das ist aber eine ziemlich dehnbare Formulierung. In der Regel werden pastellige Farben z. B. bei der Wandfarbe akzeptiert, es gibt wohl auch Richter, die das anders sehen. Wenn aber z. b. jemand die Wohnung komplett schwarz streicht, wird er sie - auch wenn er nicht zu Schönheitsreparaturen/Streichen verpflichtet ist - vor der Übergabe neu streichen müssen. Ob ein Richter mintgrüne oder lila Heizkörper als "allgemeinen Geschmack" durchgehen lässt, kann man vorher nicht wissen, aber mit der Frage "Schönheitsreparaturen" hat das nix zu tun. Ein Mieter ist ja zunächst mal weitestgehend frei, wie er die Wohnung gestaltet - solange er darin wohnt, er muss nur bei Ende der Mietzeit die Gestaltung wieder rückgängig machen, wenn sie zu sehr abweicht.

Vermietet einfach so wie es jetzt ist (eben unrenoviert).

Der neue Mieter kann und wird sich die Farbe schon wählen.

Ein mehrfaches Überstreichen von Heizkörpern verfälscht die Heizkostenabrechnung zu Lasten der Partei, die diese gestrichenen Heizkörper hat.

Es wird dann an den Wärmemesszählern, die an den Heizkörpern angebracht sind, eine höhere Leistung gemessen als der Heizkörper erbracht hat.

Nach der Rechtsprechung sind farbige Gestaltungen, die „nicht dem allgemeinen Geschmack entsprechen und deshalb die Weitervermietung erschweren", zu beseitigen, also zu streichen. Was genau darunter zu verstehen ist, ist nicht klar definiert, weil es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt und zu verschieden farbigen Heizkörpern ist überhaupt nichts zu finden. Nachdem sich manche Richter aber schon an gelben oder aprikotfarbenen Wänden stören, ist stark anzunehmen, dass Sie einen eventuellen Rechtsstreit dazu gewinnen würden, und der mieter die Heizkörper streichen muß. lg

StupidGirl 
Fragesteller
 13.04.2012, 10:07

das sehe ich auch so. Wenn unser Mieter die Heizkörper durchgehend in hellgrau gestrichen hätte, hätte ich wohl auch nichts gesagt, aber eine Wohnung mit derart bunten Heizkörpern ist nicht so schnell weiterzuvermieten.

neca86  18.04.2012, 08:55
@StupidGirl

und du hast vor allem auch probleme wenn der neue mieter eben nicht die selben wandfarben passend zu den heizkörpern haben will, denn dann passen die farben nunmal ganz schnell nicht mehr....

nun, wenn ihr keine renovierung im mietvertrag geregelt habt, dann hat er reicht. beide parteien eines vertrages müssen sich an die vertraglichen regelungen halten. und wenn ihr da keine fakten zur wohnungsübergabe angegeben habt, dann kann er sie euch übergeben, wie er will. (also natürlich ohne möbel oder übelsten dreck oder massiven schäden wie eingeschlagenen wänden.

das ist zumindest meine auffassung dazu. kann aber auch sein, dass es gewisse gesetzliche regelungen gibt, an die man sich halten muss, auch wenn sie weder in der hausordnung noch im mietvertrag stehen. darunter fallen ja zum beispiel die nachtruhe.

FataMorgana2010  13.04.2012, 10:06

Der Mieter ist verpflichtet, alles mögliche wieder zurückzubauen bzw. wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Er kann zwar während der Mietzeit die Wohnung für sich so gestalten, wie er will - aber danach muss er sie so übergeben, dass nach allgemeinem Geschmack die Wohnung wieder "normal" ist.

Kraven  13.04.2012, 10:32
@FataMorgana2010

tja, dann lag ich mit meiner antwort eben falsch. das ich mir aber auch nicht sicher bin, habe ich aber mit dem zweiten absatz ja angegeben.

Wenn im Vertrag steht, es muss nicht renoviert werden, dann muss der Mieter es auch nicht. Wenn im Vertrag nicht drin steht, dass die Heizkörper weiß bleiben müssen, dann müssen sie auch nicht weiß bleiben. Da habt Ihr wohl leider Pech gehabt und dürft sie selbst wieder weiß streichen.