Hebeanlage, Mietrecht?
Wir haben eine Hebeanlage in der Wohnung, die Wahnsinnig sensibel ist. Wir haben ständig probleme damit, weil sie jeder kleinigkeit verstopft und nicht mehr schafft zu arbeiten. Wir achten auch darauf das nichts in die Rohre kommt ( Tampons, Essensreste, ect.) Und dennoch kommen immer wieder probleme.
Wir haben den Vermieter kontaktiert und ihm gesagt, dass es so kein Dauerzustand sein kann. Von ihm kam nur die Aussage, dass wir dann halt kein Toilettenpapier mehr spülen dürfen, sondern es in einem extra behälter entsorgen sollen.
Darf das eine Lösung sein? Haben wir irgendeine Chance dagegen vor zu gehen?
3 Antworten
Das sind die Pflichten des Vermieters:
§ 535 BGBInhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Eine Toilettenspülung sollte einwandfrei funktionieren, was der Vermieter da vorschlägt ist ein Witz.
Mangel in der Mietwohnung
- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.
(Per Einwurfeinschreiben)
- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
- Kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessen gemindert werden.
Das soll wohl ein Witz sein?
Das ist ein unhaltbarer Zustand, den man nicht hinnehmen muss. Hat er euch das schriftlich gegeben, dass ihr kein Toilettenpapier ins Klo werfen dürft?
Dann stellt noch einmal SCHRIFTLICH den Mangel fest und setzt eine Frist, bis wann der Mangel behoben werden muss. Erst nach Verstreichen der Frist, könnt ihr weitere Maßnahmen einleiten. (z.B. einen Anwalt hinzu ziehen)
ok vielen dank
... wann war denn die letzte Wartung und was sagt der Monteur denn dazu? ...in unseren Hütten pumpen die wenigen Dinger problemlos!
Nein leider nicht. Das hat er am Telefon gesagt