Hauskauf. Wie lange dauerts bis zur Rechtskräftigkeit?

4 Antworten

Ich würde hier auch nicht vor unter 8 - 12 Wochen ausgehen. Alleine bis die Verfahrenspflegerin sich eingearbeitet und das Vormundschaftsgericht entsprechend ggfs. seine Zustimmung gibt, wird es wohl fast Ostern sein.

In dem Vertrag beim Notar muß doch vermerkt sein, wenn die Eigentumsübergabe erfolgen soll, welche Voraussetzungen noch notwendig sind, Bezahlung, Kredit usw.

Das Vormundschaftsgericht hat den Töchtern bereits eine mündliche Zusage gegeben, was ja aber noch nix heißen soll. Da die Mutter dement ist und im Pflegeheim, ist der Fall eigentlich klar. Auch der Notar hat von einer Formalität gesprochen. Was genau unternimmt die Verfahrenspflegerin denn jetzt?

Min. 8 Wochen, bei uns hat es 12 Wochen gedauert!