Hauskauf: Tod des Verkäufers nach Kaufvertrag und vor dem Liefertermin
Hallo,
ich habe ein Haus gekauft. Ein Kaufvertrag wurde beim Notar rechtsgültig von beiden Parteien am 27.06.2014 unterschrieben. Als Termin für die Lieferung und Besitzübergabe wurde der 01.09.2014 in dem Kaufvertrag eingetragen.
Der Verkäufer ist nun (Mitte August) leider verstorben und hat im Testament als Haupterben eine Krebshilfe angegeben. Bis auf eine Schwester (die nicht im Testament erwähnt wurde) gibt es keine Verwandten. Jedoch sind im Testament einige Vermächtnisse aufgeführt, die im Haus verweilen (Bilder, Schränke usw.) Die Krebshilfe prüft jetzt ersteinmal, ob sie das Erbe überhaupt annehmen. Dieser Vorgang kann bis zu 6 Wochen dauern.
Meine Frage: habe ich das Recht das Haus ab dem 01.09. zu benutzen? (Ich habe aber keinen Schlüssel.) Oder kann ich einen Räumungstitel erlangen und die Vermächtnisse einlagern?
Danke
2 Antworten
Hm, aber was ist nach den 6 Wochen, wenn die Krebshilfe das Erbe ausschlägt, dann gibt es immer noch keinen Erben der irgendwas übergeben kann ???
Richtig, wenn keine Erben zu finden sind, kommt das Amtsgericht und klärt
Frage deinen für den Verkauf zuständigen Notar! Wenn ein Grundbuchumtrag schon stattgefunden hat, dann bist du evtl. schon Eigentümer....wenn nicht....
Ruf den Notar an.
Der Grundbuchumtrag erfolgt natürlich erst nachdem man den Kaufpreis bezahlt hat. Mit meinem Notar habe ich schon lange telefoniert. Er sagt, ich darf nicht in das Haus bevor ich es nicht offiziell vom Erben übergeben bekommen habe (entweder den Schlüssel oder eine schriftl. Bestätigung, dass ich in das Schloß austauschen darf). Aber es gibt ja wie beschrieben noch keinen Erben, da das Erbe noch nicht angenommen wurde. Mein Notar sagt ich müsse die 6 Wochen abwarten.
Dann hast du eine rechtsgültige Antwort, was willst du denn noch?
Soll dir hier jemand raten, die Tür einzutreten....wenn der Kaufpreis noch nicht geflossen ist, hast du auch kein Haus....Du kannst die "Erben" höchstens auf Schadensersatz verklagen, wenn du es nun nicht mehr bekommst. Weil du jetzt erneut suchen musst und evtl. nicht pünktlich umziehen kannst und Extrakosten hast...
Aber du verlierst ja kein Geld, ist ja noch nichts bezahlt!
- ich müsse die 6 Wochen abwarten*: So wird es wohl oder übel sein
Dann wird die gesetzliche Erbfolge in Kraft treten.