Haus von Großeltern abkaufen? Erben?

4 Antworten

Erben?

Zunächstmal sollte die Großeltern ein provisorisches Testament machen. Das können sie selber innerhalb einer halben Stunde machen. Dieses muß handschriflicht geschrieben und unterschrieben sein. Darin legen sie fest, das sie das Haus erben sollen und wer im Übrigen Erbe ist. Bedenken sie, das ein auch ein nicht perfektes Testament besser ist als gar kein Testament. Man muß beachten, das beide Großeltern separat vererben.

ich hörte das eine schenkung 10 jahre dauert.

Dem ist nicht so. Eine Schenkung ist sofort möglich. Diese muß aber über einen Notar gemacht werden. Das geschenke Vermögen spielt aber bei der Berechnung des Pflichtteils eine Rolle. Die Pflichtteilsansprüche sind reine Geldansprüche und richten sich zunächst gegen die Erben, und wenn die aufgrund eines zu geringen Erbes nicht zahlen müssen, gegen den Beschenkten. Der Wert des Hauses wird dabei mit der Zeit immer weniger berücksichtigt. Pro vollem Jahr reduziert er sich um 10%. Nach 10 Jahren spielt er beim Pflichtteil keine Rolle mehr.

Kauft ihr das Haus zu einem angemssenen Verkehrswert, gehört es nicht mehr zum Vermögen und damit zum Nachlass der Großeltern.

Ist der Preis zu niedrig, können die gesetzlichen Erben (Tochter) innerhalb von 10 Jahren Pflichtteilsergänzung der Preisdifferenz verlangen. Diesen Anspruch könnte man allerdings durch ein anrechenbares lebenslanges Wohnrecht und Pflege umgehen. Das wäre schon deshalb wünschenswert, damit die Großelern keine mögliche Kündigung rskieren :-)

Eine lebzeitige Übertragen (Schenkung) ist riskant: können sie die Pflegekosten nicht aufbringen, wären die Kinder nicht zum Elternunterhalt heranzuziehen, würde der Sozialhifeträger Grundsicherung nicht gewähren, sondern auf Rückabwicklung der Schenkung (Fremdverkauf) bestehen. Ihr müsstet daher die Pflegekostendifferenz bezahlen, um im (renovierten) Haus bleiben zu können :-(

Von Todes wegen könnte das Haus euch vererbt oder (besser) vermacht werden, um es den gesetzl. Erben vorzuenthalten. Testamente können allerdings immer wieder neu verfasst werden, was eure Verfügungen daran unsicher macht (Renovierung, Umbau).

Die sicherste und fairste Variante wäre sicher der Kauf zu einem realistischen Marktwert.

G imager761

Eine Schenkung dauert nicht zehn Jahre. Was du meinst, sind die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten (deiner Mutter). Sie hat Anspruch auf ihren Anteil an allen Schenkungen der letzten zehn Jahre, sofern deine Oma dich als Haupterben ins Testament setzt. D.h. Du kriegst das Haus jetzt. Oma stirbt in diesem Jahr (nur angenommen). Oma hat ein ordentliches rechtsgültiges Testament gemacht. Mama beansprucht ihren Pflichtteil und nun musst du das Haus bewerten lassen. Es wird mit 400.000 Euro bewertet und deine Mutter hat einen Anspruch von der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils an dich. Wenn außer dir und Mama sonst keine erbberechtigten Angehörigen mehr da sind, heißt das übersetzt: Mama wäre eigentlich Haupterbin und würde alles erben. Laut Testament bist du nun die Erbin, aber Mama kriegt die Hälfte ihres gesetzlichen Anspruches, wenn sie nur noch pflichtteilsberechtigt ist, also 50% vom Vermögen und das bezieht sich auch auf die Schenkungen der letzten zehn Jahre.

Wenn du es kaufen willst muß das haus gewertet werden, nicht einfach einen fiktiven Preis benennen... das könnte Deinen Mutter anfechten. Außer das Deinen Mutter einen Verzichtserklärung unterschreibt bleibt aber trotzdem noch das, wenn es nötig wird, das haus in die altersversorgung deiner Oma fälklt. Laßt Euch bei einem Notar beraten

ichweisnix  27.09.2011, 21:57

das könnte Deinen Mutter anfechten.

Anfechten kann sie das nicht, es handelt sich dann aber um einen gemischte Schenkung, d.h. es wird bei der Pflichtteilsberechnung der Schenkungsanteil berücksichtigt. (wieder degressiv 10% pro Jahr weniger.)