Hausdurchsuchung wegen Zeugenaussage

9 Antworten

Da passiert überhaupt nix. Mal abgesehen davon, dass eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen oder staatsanwaltlichen Befehl nur dann erlaubt ist, wenn Gefahr im verzug ist, oder ihr schriftlcihe einwilligt (was mit mündlicher Zusage ist, weiß ich nicht)was bei einer mutmaßlichen laserpointerattacke kaum der Fall sein sollte.

-Falls es sich so zugetragen hat, wie du das beschreibst, klingt es für mich nach groben Fehlverhalten der polizei.

Fürs nächste mal: NIEMALS reinlassen, alle Unterschriften verweigern, NICHTS aussagen, jede Durchsuchung und Mitnahme von Gegenständen schriftlich bestätigen lassen. Name des leitenden Beamten notieren! Die polizei neigt leider dazu, das "überrumpelt-sein" schnell aus zu nutzen.

Die Polizei hat das gemacht, was sie soll, Straftaten erforschen.

In diesem Falle war es keine Zeugebsache, sondern ein Durchsuchung wegen einem Verdacht einer Straftat.

Gesucht wurde bei den Beschuldigten !

Erklär uns mal, wie die Polizei auf Euch kommt ????????????????????????????????????

Deine Schilderung ist unverständlich und wirr.

  • Du schreibt "Mein Freund hat sie aus Angst sie reingelassen, nachdem die Polizei sie reingebittet hatte." Wen hat die Polizei den hineingebeten?

  • Du schreibt "... und hatten eigentlich von Anfang her sehr gespannt, was passiert." Was hattest ihr denn gespannt?

  • Du schreibst "..., meinten sie wir hätten einen Autofahrer gebelendet... das laut einem Zeugen, doch das stimmt nicht" Was stimmt nicht? Dass die Polizei einen Zeugen hat? Woher weißt du das?

  • Du schreibst "Der Polizist meinte er könnte uns allen eine Anzeige in die Schuhe schieben, doch ich denke, ohne richtige Beweise können sie das nicht." Grundsätzlich stimmt das schon. Die Polizei kann den Vorfall zur Anzeige bringen, jedoch ist die Formulierung "in die Schuhe schieben" völlig unangemessen. Für eine Anzeige braucht es keine Beweise. Im Gegenteil, die Polizei MUSS sogar der Sache nachgehen; selbst bei bloßem Verdacht. So wie sich die Sache anhört, ist sie aber bereits zur Anzeige bekommen, ansonsten hättet ihr keinen Besuch von der Polizei bekommen. Ein Anzeige wird deswegen "niemandem in die Schuhe geschoben", sondern ist ein Mittel zur Ermittlung beim Verdacht und völlig normal. Auch wenn ein Zeuge lügen sollte. Stell dir vor, du gibst einen Vorfall bei der Polizei zur Anzeige und die Polizei ermittelt nicht. Das würde dir auch nicht gefallen. Die Polizei kann also nicht nur "was" tun - und zwar ermitteln - sondern MUSS. Aber das sollte euch nicht beunruhigen. Lass die Polizei doch ermitteln. Das tut doch keinem weh.

  • Dann sprichst du von "Hausdurchsuchung". Bist du dir sicher, dass es sich um eine solche handelt? Ich glaube nicht. Einer Hausdurchsuchung geht immer ein richterlicher Beschluss voraus. Von diesem müsstet ihr dann auch einen Durchschlag erhalten. Da ist auch ein Feld, auf dem steht "Ich stimme der Hausdurchsuchung zu. Unterschrift". Wenn es so ein Papier nicht gibt, handelte es sich NICHT um eine Hausdurchsuchung und ihr habt die Polizei freiwillig in eure Wohnung gelassen. Ich glaube aus einem zweiten Grund nicht, dass es sich um eine Hausdurchsuchung handelt: Mit einer Hausdurchsuchung ist stets eine eklatante Verletzung der Privatsphäre verbunden. Deswegen hat der Gesetzgeber für eine Hausdurchsuchung sehr hohe Maßstäbe (schwerste Straftaten) angesetzt. Dieser Maßstab ist bei "Blendung eines Autofahrers" sicher nicht erreicht.

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Still  15.01.2012, 09:15

Gut geschrieben, aber bei dem beschrieben Fall wird der Grund für die Hausdruchsuchung ohne richtgerliche Anordnung die Gefahr im Verzuge sein, weil der Laserpointer sonst nicht mehr auffindbar wäre. (z.B.Partygäste, die nicht in der zu durchsuchenden Wohnung leben und den Pointer mitgebracht haben)

kosy3  17.01.2012, 16:53
@Still

"Gefahr im Verzug" ist eine Möglichkeit, eine vorherige richterliche Anordnung zu umgehen. Allerdings ist das kein Freifahrtschein. Die "Verhältnismäßigkeit" muss gegeben sein. Eine Beobachtung des Gebäudes von außen, aus dem herausgeleuchtet wird, würde viel eher zur Überführung der Straftat und somit des Straftäters führen, als die bloße Sicherstellung eines Laserpointers in einer Wohnung, dessen Benutzung zum o. g. Vorwurf erst noch bewiesen werden muss.

In meiner Wohnung befindet sich auch ein Laserpointer. Na und?

Bitte formuliere Deine Frage oder Fragen in kurzen aussagekräftigen Sätzen. Ist das Fehlverhalten wegen ruhestörenden Lärmes oder wegen Verkehrsverhalten? Eine Hausdurchsuchung darf nur mit richterlicher Anordnung erfolgen. Das geschieht nur in sehr schwerwiegenden Verdachtsmomenten. Die von Dir angesprochenen Delikte ziehen auf keinen Fall eine Husdurchsuchung nach sich! (Habeb die Beamten Drocgen gerochen, als sie hineingebten wurden?)

trixieminze  15.01.2012, 16:00

Ist doch aus den Fingern gesogen !

Zunächst einmal steht hier ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" im Raum und eine Anzeige bei der Polizei verpflichtet diese, Ermittlungen zu tätigen. Vermutlich passen und und dein Freunde auch nur allzu gut in das Täterbild von Jugendlichen, die ihre Handlungen einfach nicht abschätzen können. Sei froh, dass sie zu doof waren, den Pointer bei euch zu finden, weil dieser "Beweis" euch entlastet! Die Hausdurchsuchung ohne richterlich Anordnung war auf jeden Fall rechtens, da eine zeitliche Dringlichkeit gegeben war.