Haus umbauen Erbe Rechte?
Hallo Liebe Leute,
Ich habe eine wichtige Frage.
2 (A und B) Menschen haben ein Haus vererbt bekommen. Altes wunderschönes Haus, Haus mit Mängeln.
Jetzt lebt der Sohn des Besitzers A in diesem Haus und möchte Renovieren weil es wichtig und essentiell für das Haus ist.
Besitzer A ist damit einverstanden, würde für die mehreren Tausend Euro aufkommen. Person B hingegen sieht es nicht als notwendig. Möchte keine Renovierung. Beide sind berechtigt.
Könnte der Sohn sich die Hälfte einfach kaufen (Mit Einverständnis B) mit einem Preisnachlass der Tausenden von euros, da er diese selbst übernimmt?
Wie sieht es da aus ?
Würde mich für euere Hilfe Freuen:)
Liebe Grüße
Anonym
9 Antworten
B und der Sohn des A brauchen sich nur über den Preis des Hälfteanteils des B an der Immobilie zu einigen, einen Notar zu beauftragen, den Kaufvertrag zu entwerfen und zu protokollieren, sowie diesen Vertrag sodann dem Grundbuchamt (und dem Finanzamt) einzureichen. Sodann hat der Sohn des B den Kaufbetrag an B zu zahlen (evtl. über den Notar Zug um Zug gegen Eintragung des Eigentums-übergangs im Grundbuch). Schließlich wird das Finanzamt noch die Grunderwerbssteuer festsetzen, die B zu zahlen hat. Wenn der Kaufpreis auffallend vom Marktwert der Immobilie nach unten abweichen sollte, könnte das Finanzamt die Frage prüfen, ob hier eine Teilschenkung vorliegt und Schenkungssteuer anfallen könnte. Dem kann - am besten ein Steuerberater - damit begegnen, dass der Minderbetrag dem Renovierungsbedarf für das Haus entspreche, es sich bei dem Kaufpreis also um den Marktwert unter Berücksichtigung des Renovierungsbedarfs handele. Wenn das alles geschehen ist, sind A und sein Sohn die gemeinsamen Eigentümer der Immobilie, B ist völlig raus und hat dann mit dem weiteren Schicksal der Immobilie nicht mehr zu tun. Die Notargebühren wird wohl der Sohn des A übernehmen müpssen, weil er ja der eigentliche Interessent an dem Geschäft ist.
Ich versteh den Sachverhalt leider überhaupt nicht.
A & B sind 50/50 Besitzer des Hauses.
Ein Verwandter des A ist Bewohner des Hauses, möchte renovieren, A stimmt und willigt eine Zahlung ein. B ist dagegen und möchte nicht zahlen.
Wessen Hälfte sollte der Verwandte des A (VdA) kaufen können / wollen / müssen?
Option 1: Der VdA kauft die Hälfte des A, der Fall bleibt gleich und es ändert sich nichts
Option 2: Der VdA kauft die Hälfte des B und kommt für die Renovierung auf. Fertig.
Hey,
innerhalb der Familie kannst Du etwas günstiger verkaufen. Aber wenn Du zu weit vom üblichen Marktpreis weg bist, kommt das Finanzamt und sagt "es werden die üblichen Steuern fällig".
Bei einem Haus kann ich nur dazu raten mit einem Steuerberater zu reden. Evtl. Steuerberater mit Spezialisierung für Erbrecht (wobei das Erbe wohl schon geklärt ist?).
Der Vorteil beim Steuerberater ist, dass der auch mit dem Finanzamt "verhandeln" kann. Keine Ahnung wie man das als Privatperson machen soll.
Laß dich bei einem Steuerberater vorher genau beraten was auch die Kosten für den Steuerberater angeht. Die werden nach Listen bezahlt.
Gruß
Alles durcheinander gebracht.
alles falsch
Angenommen das Haus ist 300.000,- EUR wert.
A möchte das Haus gerne alleine besitzen und B ist sowieso lieber in Spanien.
Dann könnte A die Hälfte von B erwerben, indem er B auszahlt.
A müsste also ab B 150.000,- EUR zahlen.
In der Praxis würde A sich das Geld von seiner Bank leihen.
Ist deine Frage damit beantwortet?
Nicht ganz, Danke für die Antwort aber wäre das Haus günstiger wenn das renovieren schon so viel kostet wie die Hälfte des Hauses ?
Einer Investition (Renovierung) müsste B zustimmen.
B will nicht investieren - aber verkaufen.
wäre das Haus günstiger wenn das renovieren schon so viel kostet wie die Hälfte des Hauses ?
Nein. Wenn das Haus dermaßen aufwendig saniert werden muss, wäre natürlich auch der Wert und somit der Kaufpreis entsprechend niedriger als eine renovierte Immobilie, was sich bei den Gebühren für den Notar bemerkbar macht.
Beim Verkauft wird immer der aktuelle Wert einer Immobilie berücksichtigt.
Eine gute Orientierungshilfe zur Rechtslage findest du hier:
A will aber nicht kaufen sondern der Sohn
B kann seinen Erbteil auch an den Sohn verkaufen. In diesem Fall würde der Sohn von A in die Erbengemeinschaft eintreten. In der Regel trägt der Käufer allerdings auch die Kosten für den Notar.
A kann B das Erbe auszahlen. Preis ist dann Verhandlungssache. B muß dann aus dem Grundbuch gestrichen werden und das ganze wird natürlich noteriell abgewickelt.
2 x großer Unsinn. Wo hast du das her?