Haus gekauft, nur im Kaufvertrag steht lebenslanges Wohnrecht. Kann ich es kündigen, schließlich ist es nur ein Vertrag?

7 Antworten

Wenn es nicht im Grundbuch eingetragen wurde, dann besteht es immer noch schuldrechtlich. Das Wohnungsrecht kannst du nicht einfach kündigen wie einen Mietvertrag, sondern es erlischt im Regelfall erst durch den Tod des Berechtigten.

Urlaubaer1 
Fragesteller
 19.08.2017, 08:18

...im Regelfall meint soviel wie grundsätzlich, denke ich. Und wenn die Rechteinhaberin von sich aus auf das Wohnrecht verzichtet?

Du willst deiner Mutter das Wohnrecht ihres ehemaligen Hauses entziehen?^^

 Ich weiß es nicht formell, aber ich denke mal, das geht nur mit Einverständnis des Berechtigten, bis er stirb.

Wäre ja sonst reichlich sinnfrei die Klausel.

Ist das dein Ernst? Der Verkauf kam nur mit dieser Einschränkung zustande. Kein Gericht entscheidet da für dich.

Denn wird aber der Vertrag nichtig und das Haus gehört wieder deiner Mutter.

Da müsste man den Vertragstext eures Kaufvertrages mal wörtlich lesen : Ich gehe bei einem Notar davon aus, das dieses Wohnrecht dinglich vereinbart entweder längst eingetragen sein musste, worauf immer noch Anspruch besteht oder lediglich vertraglich bestimmt unter Rückaufklassungsvormerkung gestellt ist, meint, würde es "gekündigt" oder verweigert, würde der Kauf rückabwickelbar und Mutter wäre wieder Eigentümerin.

Andernfalls gilt: Der geplante Vertragsbruch zöge Schadensersatzforderungen nach sich. Wenn man ortübliche Jahresmiete vergleichbaren Wohnraums mal statistischer Lebenserwartung der Mutter übrig hätte, könnte man sich das leisten, ja.

G imager761

Urlaubaer1 
Fragesteller
 19.08.2017, 08:17

..und wenn die Rechteinhaberin freiwillig darauf verzichtet? Was dann.

Bei einer Rückabwicklung hätte ich ja wohl auch Anspruch auf die Kaufsumme, und welche Bank gibt einer 77 jährigen einen Kredit in der damals gezahlten Kaufsumme, also so einfach wie man es sich vorstellt ist das alles nicht.

Den letzten Absatz verstehe ich nicht...

imager761  19.08.2017, 08:30
@Urlaubaer1

Warum sollte die Rechteinhaberin auf kostenloses Wohnen, das mit Verkauf vereinbart war, verzichten?

Und wenn sie es nicht mehr braucht, etwa Bewohnerin einer Pflgeeinrichtung werden wollte, auf eine Ablöse?

Oder auf Schadensersatz, also von dir lebenslänglich die Miete einer vergleichbaren Wohnung zahlen zu lassen, wenn du ihr das Recht "kündigst"?

Die Kaufsumme kann deine Mutter locker aufbringen, wenn sie ihr dann erneut ausschliessliches Eigentum freihändig verkauft.

Mit etwas Glück findet sie einen Anleger, der ihr Wohnrecht übernimmt und lebzeitig nur die andere Wohnung vermietet. Mit ihrem Tod erlischt das Wohnrecht und er vermietet beide Wohnungen - wenn der Kaufpreis, um Wohnungsrecht gemindert  stimmt, ein gutes Geschäft für beide.