Hat ein Briefträger das sonderrecht mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig ( Fussgängerweg ) zu fahren

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie das bei der Post ist, weiß ich nicht, aber ich verteile Zeitungen via Fahrrad. Theoretisch darf man das Fahrrad nur auf der Straße fahren, es dort aber nicht abstellen (Behinderung des Straßenverkehrs etc.). Es ist in der Praxis unmöglich, den Straßenregeln gerecht zu handeln, wenn man an einem Tag fertig werden will. Denn bei jedem Haus muss man absteigen. Zum Schieben ist das Rad zu schwer und der Weg meist zu weit. Und da es wesentlich gefährlicher ist, ein Radl auf der Straße abzustellen als auf dem Bürgersteig zu fahren, bevorzuge ich ohne jede Sonderrechte letzteres. Die Polizei hat mich schon oft dabei gesehen und noch nie etwas gesagt, haben mich nur manchmal gefragt, ob sie eine Zeitung haben dürften.

Ich bin aber für Leute mit Kinderwagen oder sonstigem breiten Gerät auch schon kurz auf die Straße ausgewichen, wenn man aufpasst, macht man sich dabei auch die Felgen nicht krumm.

TomBeerens  22.04.2014, 20:50

Ob sie eine Zeitung haben dürften. Wie geil! ;)

hinter dir lief ein Tagesschau? HÄ? Hat dein Handy wieder seine Rechtschreib-Korrektur gezeigt oder was meinst du damit? Also eine Sonderregel haben die sicher nicht. Aber mal im Ernst: Würdest du jedes mal wieder auf die Straße fahren, um von einer Haustür zur nächsten zu fahren, wenn diese manchmal bloß 5 Meter auseinander liegen? Das wäre ja wie Holz in den Wald getragen. Lass sie doch, sie machen auch nur ihren Job. Und ich denke mal: Wenn es eine Sonderregelung gibt, dann ist das doch gut so... :)

ball2 
Fragesteller
 22.04.2014, 18:42

Der hatte Feierabend und ja ich meinte hinter mir fuhr ein Fahrrad ! Sorry !

user353737  23.04.2014, 08:42
Aber mal im Ernst: Würdest du jedes mal wieder auf die Straße fahren, um von einer Haustür zur nächsten zu fahren, wenn diese manchmal bloß 5 Meter auseinander liegen?

Das Rad darf, außer bei Dunkelheit, an vielen Stellen auf der Fahrbahn bleiben.

Lass sie doch, sie machen auch nur ihren Job.

Das ist kein Grund, rücksichtslos zu werden und gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen. Gegen Fahrradkuriere wird regelmäßig geschimpft, weil sie angeblich keine Verkehrsregeln befolgen. Die machen auch nur ihren Job. Die Handwerker und Paketzusteller, die Geh- und Radwege zuparken oder in der zweiten Reihe stehen, machen auch nur ihren Job. Das kann nicht der Maßstab sein.

downhillmaster  23.04.2014, 10:17
@user353737
Das Rad darf, außer bei Dunkelheit, an vielen Stellen auf der Fahrbahn bleiben.

Nö, wo Autos nicht parken dürfen, haben Fahrräder vermutlich auch nichts zu suchen. Zudem wurde ich auch schon häufig, wenn ich mal notgedrungen mein Fahrrad auf der Straße abstellen muss, weils woanders nicht geht, von wütenden Autofahrern angehupt. In meinem Verteilbezirk gilt nahezu überall Halte- und Parkverbot... Also, wo soll ichs abstellen?

Das ist kein Grund, rücksichtslos zu werden und gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen. Gegen Fahrradkuriere wird regelmäßig geschimpft, weil sie angeblich keine Verkehrsregeln befolgen. Die machen auch nur ihren Job. Die Handwerker und Paketzusteller, die Geh- und Radwege zuparken oder in der zweiten Reihe stehen, machen auch nur ihren Job. Das kann nicht der Maßstab sein.

Wenn wir denn die einzigen wären, die sich nicht immer an die Verkehrsregeln halten, hättest du Recht... Wenn ich jeden Autofahrer anzeigen würde, der mich beim Zeitungsverteilen nicht mit genügend Sicherheitsabstand überholt hat, müsste ich bis auf vier Fahrer jeden anzeigen, der mich bisher beim Zeitungsverteilen überholt hat. Zumal: Uns, bzw. mir bleibt keine andere Möglichkeit, als auf dem Gehweg zu halten. Und die Polizei in meiner Gegend scheint damit auch kein Problem zu haben.

user353737  23.04.2014, 10:46
@downhillmaster
Nö, wo Autos nicht parken dürfen, haben Fahrräder vermutlich auch nichts zu suchen.

Schrieb ich deshalb vielleicht "an vielen Stellen"?

Zudem wurde ich auch schon häufig, wenn ich mal notgedrungen mein Fahrrad auf der Straße abstellen muss, weils woanders nicht geht, von wütenden Autofahrern angehupt.

Ja und? Ich wede öfter angehupt und angepöbelt, wenn ich mich korrekt verhalte. Das ist kein Grund, sich unkorrekt zu verhalten. Lass sie hupen. Über'n Haufen fahren werden Sie Dein Rad nicht, weil sie zu viel Angst ums eigene Blech haben.

In meinem Verteilbezirk gilt nahezu überall Halte- und Parkverbot... Also, wo soll ichs abstellen?

Da, wo es nicht im Weg ist.

TrueTemper  23.04.2014, 14:25
@user353737

Der Maßstab ist es aber auch nicht, sich obrigkeitstreu an jeden niedergeschriebenen Gesetzestext zu halten. Leben und leben lassen...so etwa ist nur typisch deutsch.

user353737  23.04.2014, 14:44
@TrueTemper
Der Maßstab ist es aber auch nicht, sich obrigkeitstreu an jeden niedergeschriebenen Gesetzestext zu halten. Leben und leben lassen...so etwa ist nur typisch deutsch.

Das hat mit "obrigkeitstreu" herzlich wenig zu tun. Sobald andere behindert, gefährdet oder belästigt werden, sind halt Grenzen zu ziehen. Diese Grenzen werden von Gesetzen und Verordnungen zum großen Teil vorgegeben und sind dazu da, beachtet zu werden. Das sind keine Empfehlungen, auch wenn Du dieser Meinung zu sein scheinst. Wenn jemand schon vebotenerweise mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fährt, sollte er sich wenigstens zurückhaltend verhalten.

downhillmaster  23.04.2014, 17:26
@user353737
Schrieb ich deshalb vielleicht "an vielen Stellen"?

ok.

Ja und? Ich wede öfter angehupt und angepöbelt, wenn ich mich korrekt verhalte. Das ist kein Grund, sich unkorrekt zu verhalten. Lass sie hupen. Über'n Haufen fahren werden Sie Dein Rad nicht, weil sie zu viel Angst ums eigene Blech haben

Ich wurde schon angefahren, darauf anlegen werde ich es sicher nicht nochmal, denn dann habe ich vielleicht weniger Glück.

Da, wo es nicht im Weg ist.

Also bleibt nur noch das Blumenbeet vom Vorgarten ^^

Sonderrechte, wie auch für Postfahrzeuge sind im § 35 Absatz 7a der StVO niedergeschrieben. Ein Sonderrechte im Bezug auf § 2 Absatz 5 gibt es dort allerdings nicht, d.h. der Gehweg ist für den Postboten auf dem Rad tabu. Schieben darf er das Rad dort aber.

user353737  23.04.2014, 08:37
Schieben darf er das Rad dort aber.

Es kommt drauf an. § 25 StVO:

(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

An vielen Stellen dürften die Zusteller ihr Rad noch nicht einmal auf dem Gehweg abstellen.

downhillmaster  23.04.2014, 10:08
@user353737

Auf der Fahrbahn darf man sein Rad aber auch nicht abstellen. Dann blieben ja nur noch die Vorgärten als Abstellplatz. ^^

user353737  23.04.2014, 10:34
@downhillmaster

Warum darf man sein Fahrrad nicht auf der Fahrbahn parken? § 12 StVO:

"(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. (...)"

§ 17 StVO:

"(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden."

Das ist doch eindeutig, oder? Schwierig wird es halt nur bei Dunkelheit.

downhillmaster  23.04.2014, 17:42
@user353737

Schwirig wird es noch an anderer Stelle. Gerade nach Kreisverkehren (welche in meiner Gegend schwer im Kommen sind, funktioniert das nicht, weil Autos dann nur schwer vorbeikommen, die Straße ist bei der Kreisverkehrsausfahrt ja geteilt.

Du sagst weiter unten, das keiner mein Rad überfahren würde, dazu hätten sie zuviel Angst ums eigene Auto. Ich hatte in den letzten zwei Jahren dreimal "Körperkontakt" mit Autos und einem LKW. Ich bin nicht hingefallen, musste mich aber ans Auto lehnen. Beim LKW hatte ich nur tierisches Glück, dass er mich nur beim Einscheren kurz gestreift hat. Erfolg ist, dass ein kleiner blauer Ford Ka und ein großer silberner Mecedes jetzt je einen etwa zwei Meter langen Lackkratzer durch meine Körbe haben.

Viele Autofahrer in meiner Gegend sind Rentner und mMn zum Großteil nicht mehr verkehrssicher. Ich schätze, die würden nichtmal meken, wenn mein Rad auf der Straße steht, und auch nicht, wenn sie drüberfahren würden. Ich möchte an dieser Stelle niemandem raten, sich gegen die Verkehrsregeln zu halten, aber in meinem Fall ist der Bürgersteig, solange ich tatsächlich verteile, die sicherere Möglichkeit... zumal ich für Kinderwagen, alte Omas und sonstige breitere Gehwegnutzer auch kurz auf die Straße wechsle und grundsätzlich auch Schritttempo fahre (geht ja garnicht anders mit 100-200Zeitungen aufm HR ^^)

user353737  23.04.2014, 20:25
@downhillmaster
zumal ich für Kinderwagen, alte Omas und sonstige breitere Gehwegnutzer auch kurz auf die Straße wechsle und grundsätzlich auch Schritttempo fahre

Da wird normalerweise auch niemand etwas sagen. Hier geht es ja darum, dass Fußgänger von Radfahrern vom Gehweg geklingelt werden - und das auch noch mit (real nicht existierenden) Sonderrechten gerechtfertigt wird.

TrueTemper  23.04.2014, 14:23

Ich wundere mich immer wieder, wie hier mit Paragraphen um sich geworfen wird. Für Manche scheinen Gesetzestexte so wichtig wie die Bibel zu sein....

user353737  23.04.2014, 14:46
@TrueTemper
Für Manche scheinen Gesetzestexte so wichtig wie die Bibel zu sein....

Keine Sorge, es ist viel schlimmer. Die Bibel ist nicht verbindlich, Gesetze und Verordnungen hingegen schon. Auch wenn ich mich wiederhole: Wenn ich mich schon nicht an die geltenden Regeln halte, sollte ich das wenigstens zurückhaltend tun und nicht noch Forderungen stellen denjenigen gegenüber, die sich an die Regeln halten.

Der bringt dir die post nachhause und wird nicht gerade super bezahlt sei ma froh dass der das macht Pfff dann noch so frech werden ,,,

Nein, Postfahrzeuge haben kein Sonderrecht, Gehwege zu nutzen. Es gelten die Vorschriften, wie sie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch gelten. Es gilt auch der § 25 StVO:

(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

An vielen Stellen dürften die Zusteller ihr Rad noch nicht einmal auf dem Gehweg abstellen.