Hartz IV - Gewerbevertrag und Wohnraumvertrag getrennt - wer weiß, ob zulässig in einer Wohnung?

3 Antworten

Inwieweit sollte das Jobcenter da "Kosten sparen" ? Sie übernehmen (bei Anspruch) doch eh nur die Kosten der "privaten" Wohnfläche, im angemessenen Rahmen - für die Gewerbefläche bekommt man keine Unterkunftskosten. - Für das Jobcenter sollte nur relevant sein, ob deine Wohnfläche (die nach Abzug der Gewerbefläche gegeben ist), den örtlichen Angemessenheitskriterien für 1 Person entspricht ... und ob dein Umzug in diese Wohnung notwendig ist (und ob du die Zustimmung dafür hast).

In der Regel hat man entweder zwei getrennte Verträge (1x Wohnungs-, 1x Gewerbemietvertrag), oder die Wohnung wird als "Ganzes" als Wohnraum vermietet und der Vermieter erteilt die Zustimmung zur teilweisen gewerblichen Nutzung seiner Immobilie. Der Kostenanteil, der auf die Gewerbefläche entfällt, ist grundsätzlich aus dem Einkommen zu finanzieren, das durch das Gewerbe erzielt wird. Die Kosten werden dann bei der Einkommensanrechnung als betriebsbedingte Kosten abgesetzt - wenn diese Aufwendungen nötig und angemessen sind (was hier vom Jobcenter aber anscheinend angezweifelt wird).

Wenn du mit deinem Gewerbe nicht genug verdienst, um von der Hilfe unabhängig zu werden, hört sich das mehr nach einem Hobby an, das dich davon abhält, dich ernsthaft um einen auskömmlichen Job zu bemühen.

Guten Tag,

Ich kenne das Problem nicht.

Die Jobcenter sind angehalten, dafür zu Sorgen, dass sich die Selbständigkeit nach drei Jahren trägt.

Das ist normal und vernünftig.

Ich habe eine Minijob ca 200-450 und einen Midijob 401 bzw 451 € bzw 850€ gearbeitet als Grundfinanzierung zusätzlich als die Elternzeit vorbei war.

Das sind ja nur zwei Schichten die Woche - Easy und normal und finde ich auch zumutbar für jeden.

Da war dem Jobcenter die Miete von 950 Euro für Parkplatz , Büro und Seminarraum und Keller erstmal egal und sie haben sie gelegentliche Differenz bezahlt und nach drei Jahren trugen sich die Fixkosten.

Da hatte allerdings schon 1000 Euro Umsatz (!! Kein Gewinn!!) in gemieteten Räumen und belegt, das Bedarf besteht, als ich zusätzlich anmieten durfte.

Hobby ist halt nicht. Muss schon Lebenserwerb sein.

Verdi hat eine Vertretung für Soloselbständige.

Vielleicht kannst du deine Gewerbefläche halbiert - untervermieten ?

Ich hatte auch zwei Dozenten als stundenweisen Mitmieter um den Absprung schneller zu schaffen.

Klare Räumliche Trennung von Privat und Gewerbe muss ohnehin sein, sonst schlägt dich das Finanzamt tot.

Das ist keine Luxuswohnung für dich , sondern Unterstützung von deiner Selbständigkeit.

Und ohne Businessplan würde ich auch niemanden meine hart erarbeiteten Steuer-Euros in den Rachen werfen.

Frag einfach nach, was das Jobcenter will und such dir einen Minijob.

LG

Pumukelmia

Woher ich das weiß:Berufserfahrung