Hartz IV - Gewerbevertrag und Wohnraumvertrag getrennt - wer weiß, ob zulässig in einer Wohnung?
Hatte letztens eine 80 qm-Wohnung, im Mietvertrag waren 30 qm als Gewerberaum benannt, 50 qm für die Wohnung. Miete der Wohnfläche war angemessen für Arge und die Miete der Gewerbefläche (1 Zimmer) zahlte ich mit einer Sonderrente selbst, da ich mit dem Gewerbe noch kein Geld verdiente. Bei der Anmietung einer anderen Wohnung (Umzug) hat die Arge das aber nicht mehr anerkannt und gesagt, ich kann mein Gewerbe auch in 50 qm in einer angemessenen Wohnung ausüben. Jetzt will ich eine Wohnung anmieten, die zwar ebenfalls größer ist und in der ich auch wieder gewerblich tätig bin, aber ich möchte einen Mietvertrag als reine Wohnung machen, die in der Miete und Größe anerkannt werden muß. Da die Wohnung aber teurer und größer ist, weil ich menschenwürdig leben will, möchte ich für mehr als die erlaubten 50 qm und die verbleibenden Mietkosten einen zusätzlichen reinen Gewerbemietvertrag in der gleichen Wohnung machen. Der Vermieter ist einverstanden, und die Heizung und Nebenkosten fallen zusätzlich kaum ins Gewicht, nur die iverbleibende Grundmiete ist noch zusätzlich als Gewerbemiete von mir aufzubringen (Miete Wohnung kalt 217,- und Miete Gewerbe noch 130,- Euro, insgesamt also kalt 347,- Euro für die gesamte Wohnung. Weiß jemand genau, ob das Jobcenter da was gegen machen kann, da die extra angemietete Gewerbefläche ja Teil der Wohnung ist, ohne Trennmauern und alles nur mit einer gemeinsamen Eingangstür? Möglicherweise läßt sich da aber in der Wohnung auch eine Trenntür installieren, wenn es hart auf hart kommt. Jedenfalls stellt sich dann nicht die Forderung des Jobcenters, dass es ein einziger Raum sein muß, das ist alles nur Schikane, weil die Sparvorgaben haben. Außerdem habe ich inzwischen erfahren, dass die Jobcenter die Möglichkeit für Selbständige, die eine Wohnung mit einem Gewerbezimmer darin anmieten wollen, rigoros einschränken wollen, um möglichst erstens Kosten zu sparen und außerdem Gewerbetreibende dazu anhalten wollen, ihr Gewerbe aufzugeben oder zumindest ohne Mieten für Räume und nur mit niedrigen Kosten zu betreiben. Man will nur noch abhängige Hartz IV Empfänger, die möglichst wenig kosten.
3 Antworten
Inwieweit sollte das Jobcenter da "Kosten sparen" ? Sie übernehmen (bei Anspruch) doch eh nur die Kosten der "privaten" Wohnfläche, im angemessenen Rahmen - für die Gewerbefläche bekommt man keine Unterkunftskosten. - Für das Jobcenter sollte nur relevant sein, ob deine Wohnfläche (die nach Abzug der Gewerbefläche gegeben ist), den örtlichen Angemessenheitskriterien für 1 Person entspricht ... und ob dein Umzug in diese Wohnung notwendig ist (und ob du die Zustimmung dafür hast).
In der Regel hat man entweder zwei getrennte Verträge (1x Wohnungs-, 1x Gewerbemietvertrag), oder die Wohnung wird als "Ganzes" als Wohnraum vermietet und der Vermieter erteilt die Zustimmung zur teilweisen gewerblichen Nutzung seiner Immobilie. Der Kostenanteil, der auf die Gewerbefläche entfällt, ist grundsätzlich aus dem Einkommen zu finanzieren, das durch das Gewerbe erzielt wird. Die Kosten werden dann bei der Einkommensanrechnung als betriebsbedingte Kosten abgesetzt - wenn diese Aufwendungen nötig und angemessen sind (was hier vom Jobcenter aber anscheinend angezweifelt wird).
Wenn du mit deinem Gewerbe nicht genug verdienst, um von der Hilfe unabhängig zu werden, hört sich das mehr nach einem Hobby an, das dich davon abhält, dich ernsthaft um einen auskömmlichen Job zu bemühen.
Guten Tag,
Ich kenne das Problem nicht.
Die Jobcenter sind angehalten, dafür zu Sorgen, dass sich die Selbständigkeit nach drei Jahren trägt.
Das ist normal und vernünftig.
Ich habe eine Minijob ca 200-450 und einen Midijob 401 bzw 451 € bzw 850€ gearbeitet als Grundfinanzierung zusätzlich als die Elternzeit vorbei war.
Das sind ja nur zwei Schichten die Woche - Easy und normal und finde ich auch zumutbar für jeden.
Da war dem Jobcenter die Miete von 950 Euro für Parkplatz , Büro und Seminarraum und Keller erstmal egal und sie haben sie gelegentliche Differenz bezahlt und nach drei Jahren trugen sich die Fixkosten.
Da hatte allerdings schon 1000 Euro Umsatz (!! Kein Gewinn!!) in gemieteten Räumen und belegt, das Bedarf besteht, als ich zusätzlich anmieten durfte.
Hobby ist halt nicht. Muss schon Lebenserwerb sein.
Verdi hat eine Vertretung für Soloselbständige.
Vielleicht kannst du deine Gewerbefläche halbiert - untervermieten ?
Ich hatte auch zwei Dozenten als stundenweisen Mitmieter um den Absprung schneller zu schaffen.
Klare Räumliche Trennung von Privat und Gewerbe muss ohnehin sein, sonst schlägt dich das Finanzamt tot.
Das ist keine Luxuswohnung für dich , sondern Unterstützung von deiner Selbständigkeit.
Und ohne Businessplan würde ich auch niemanden meine hart erarbeiteten Steuer-Euros in den Rachen werfen.
Frag einfach nach, was das Jobcenter will und such dir einen Minijob.
LG
Pumukelmia