Arbeitslosengeld läuft zur Monatsmitte aus, wie wird Hartz-IV-Satz für diesen Monat berechnet?

3 Antworten

Du hättest für einen vollen Monat ALG - 2,einen Anspruch von 382 € Regelsatz + deine 298 € für Unterkunft und Heizung,gesamt also 680 € !!!

Da du jetzt noch für 19 Tage ALG - 1 in Höhe von 610 € bekommst,läge dein Anspruch bzw. deine Aufstockung noch bei 70 €. Von deinen 610 € ALG - 1,würden dir vom Jobcenter 30 € Versicherungspauschale abgezogen,das aber nur,wenn du nicht schon durch Erwerbseinkommen Freibeträge geltend machen kannst.

Das würde also bedeuten,das dir nur 580 € ALG - 1 als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet würden und somit würdest du noch 100 € als Aufstockung für den Dezember bekommen.

Wenn du aber jetzt noch zusätzlich 120 € als Nebeneinkommen erzielst,fallen diese 30 € Versicherungspauschale weg,weil diese schon in dem Grundfreibetrag von 100 € enthalten sind,die du auf deine 120 € bekommst. Es blieben dann noch 20 € von deinen 120 € Einkommen übrig,von denen du noch einmal 20% ohne Anrechnung auf deinen Bedarf hast,also noch einmal 4 €.

Du hättest dann also von deinen 120 € Einkommen,104 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf und 16 € würden dir davon auf den Bedarf angerechnet.

Also hast du einen Bedarf nach SGB - ll von insgesamt 680 €.

Dein Einkommen ist,610 € ALG - 1 + 16 € Anrechnung von deinem 120 € Einkommen = 626 € anrechenbares Einkommen.

Bedarf 680 € - 626 € anrechenbares Einkommen = 54 € Aufstockung für Dezember vom Jobcenter.

Im Alg2 gilt im Grundsatz ein Monatsprinzip.
D.h., es wird dein Alg2-Anspruch für den GESAMTEN Dezember betrachtet - Regelsatz + Miete (382€ + 298) und daruaf wird dein Dezembereinkommen - Alg1 ./. 30€ Versicherungspauschale = 580 - angerechnet.
Für Erwerbseinkommen gelten im Alg2-Bezug, also ab Dezember - zudem die Absetzt-/Freibeträge des § 11 b SGB II: bei 120 € hast du 104€ frei, 16 gehen ans Jobcenter.
Zu beachten ist weiterhin, das die Versicherungspauschale - 30€ - nur einmal gewährt werden darf; d.h., im Dezenber hast du faktisch nur 74€ frei.

Wenn du am 20.12. AlG 2 beantragst, steht dir ja normalerweise rückwirkend diese Leistung zum Monatsanfang zu. Da du aber bereits im Dezember einen Geldzugang hast, wird dieser auf die Dezemberleistung angerechnet.

Dazu verdienen darfst du so viel wie du willst. Davon bleiben dann 100 € anrechnungsfrei. Vom Mehrverdienst werden 80 % verrechnet. Maßgeblich ist grundsätzlich, wann dir das Geld zufließt.