Hartz 4 Lebensmittelscheine

6 Antworten

Warum sollte man eine EGV nicht unterschreiben. Da steht nur drin, dass man selbst alles unternimmt, um wieder in Arbeit zu kommen. Sprich es steht unter anderem auch darin, wie viele Bewerbungen man pro Monat dem Amt nachweisen muss. Ist das vielleicht schlimm? Wenn dann vom Amt aus auch nicht mehr mit soviel Elan gearbeitet wird, muss man sich nicht wundern.

Geh selbst zum Amt und regel das mit denen, wenn du nicht auf der Strasse landen willst. Wenn du mit zwei Monatsmieten im Rückstand bist, hat der Vermieter das Recht, dir fristlos zu kündigen, ich hoffe, das ist dir klar. So weit würde ich es nicht kommen lassen.

Kneetkopp  02.04.2013, 09:15

Wenn du mit zwei Monatsmieten im Rückstand bist, hat der Vermieter das Recht, dir fristlos zu kündigen,

Falsch!

Und bezüglich der EGV: Das steht alles im Gesetz, die Pflichten und Leistungen des Jobcenters und des Leistungsempfängers. Warum sollte man einen Vertrag abschließen oder eine Vereinbarung wenn das Gesetz bereits wie erwähnt, Pflichten etc. vorsieht?

Darum sollte man die nicht, zumindest nicht ohne zu prüfen, einfach so unterschreiben.

YK1972  02.04.2013, 09:22
@Kneetkopp

Wieso nicht prüfen, man bespricht zuvor alles mit dem Sachbearbeiter und bekommt bei Fragen alles erklärt, bevor man das unterschreibt. Es ist jedenfalls absolut kein Problem dabei, man will ja auch Leistungen vom Amt, also kann man dafür auch etwas tun.

Und wieso meine Aussage bezüglich der Miete falsch sein soll, kann ich nicht nachvollziehen., Schau du mal lieber ins Mietrecht, da steht das nämlich drin.

Kneetkopp  02.04.2013, 09:27
@YK1972

Ja, und danach nimmt man die EGV mit nach Hause und liest die sich in Ruhe durch oder lässt sie eben prüfen (Rechtsanwalt, Sozialberatung etc.) und zwar bevor man unterschreibt, so einfach ist das.

man will ja auch Leistungen vom Amt,

Falsch! Man hat Anspruch vom Gesetz her, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind.

Und wieso meine Aussage bezüglich der Miete falsch sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

In diesem Fall ist es aber so. Stehen Mitzahlungen offen aufgrund schlampiger Arbeit oder Faulenzerei des Jobcenters, so ist der Vermieter nicht zur Fristlosten Kündigung berechtigt. Da gibt es diesbezüglich sogar schon Gerichtsurteile dazu.

YK1972  02.04.2013, 09:36
@Kneetkopp

Das kümmert doch zunächst mal den Vermieter nicht, der will seine Miete haben, die ihm zusteht. Und man muss ja auch durchaus nicht drei Monate lang die Hände in den Schoss legen und abwarten. Da hätte ich z.B. spätestens Anfang März mal nachgehakt, was denn nun mit dem Antrag ist.

YK1972  02.04.2013, 09:39
@Kneetkopp

Außerdem weißt du doch gar nicht, ob das Jobcenter geschlampt hat. Und man müßte es ja auch zunächst mal dann nachweisen können.

Kneetkopp  02.04.2013, 09:42
@YK1972

Was den Vermieter kümmert oder nicht kümmert ist dem Gesetzgeber erstmal egal in dieser Sache. Recht auf fristlose Kündigung hat dieser jedoch nicht, Fakt!

Und sicher weiß ich das. Warum sind noch keine Leistungen da, so wie der Fragesteller schreibt? Ob schlamperei oder nicht, das Jobcenter hat hier die Schuld und dementsprechend kein Recht zur Kündigung für Vermieter.

YK1972  02.04.2013, 09:58
@Kneetkopp

Komisch, das immer das Jobcenter schuld sein soll. Weißt du denn, ob der Fragesteller mal dort gewesen ist und sich erkundigt hat, warum der Antrag noch nicht bearbeitet wurde? Länger als vier bis sechs Wochen dauert das eigentlich nicht. Und das die nicht unterschriebene EGV der Grund sein soll, wird doch auch nur vermutet. Hingehen, nachfragen, klären. Nicht zu Hause sitzen und abwarten. Von selbst gehen die wenigsten Dinge.

frodobeutlin100  02.04.2013, 10:02
@Kneetkopp

Das gitl aber nur, wenn die ARGE die Miete direkt an den Vermieter zahlt .... dan kann der Mieter rnichts für unregelmäßige Zahlungen - klar eigentlich

in der Regel wird aber die Miete mit ausgezahlt und vom Mieter überwiesen ....

http://www.mieterforum-ruhr.de/de/recht/urteile/index.php/art_00002038

und hier wird druch die ARGe / das Jobcenter erstmal gar nichts gezahlt .... so wie der Fragesteller schreibt .. also ist er schon für seine Mietzahlung bzw. die Nichtzahlung selbst verantwortlich ....

Kneetkopp  02.04.2013, 10:03
@YK1972

Komisch, das immer das Jobcenter schuld sein soll.

Nicht immer, aber meistens. In dem Fall ist es ja so, sonst wäre das ja durch. Schreibst du ja selber: "Länger als vier bis sechs Wochen dauert das eigentlich nicht."

YK1972  02.04.2013, 10:24
@Kneetkopp

Stimmt, aber hat sich dann nichts getan, fragt man mal nach und wartet nicht einfach ab. Eigeninitiative, schonmal gehört?

Kneetkopp  02.04.2013, 11:00
@YK1972

Richtig! Hingehen Vorschuss beantragen als Bargeld, KEINE Lebensmittelgutscheine andernfalls Eilklage beim Sozialgericht einreichen, weil dies verweigert wird.

Habe ich Anspruch auf einen Vorschuß und zwar in Form von Geld

Kurz und Knapp: Ja! Gemäß § 42 SGB 1 Absatz 1)

Mietzahlungen stehen offen, ist das richtig?

frodobeutlin100  02.04.2013, 09:27

es geht um SGB II nicht SGB III

Kneetkopp  02.04.2013, 09:31
@frodobeutlin100

Frodobeutlin100: Paragraph mal durchgelesen?

YK1972  02.04.2013, 09:33
@Kneetkopp

Bestimmt nicht. Hier wird ja gerne mal mit §§ um sich geworfen, obwohl man eigentlich keine Ahnung von der Materie hat.

Kneetkopp  02.04.2013, 09:36
@YK1972

YK1972: Wenn meinst du jetzt? Denke schon, dass ich Ahnung von der Materie hab. Konnte schon vieles durchboxen als Beistand etc., wo Jobcenter Mitarbeiter sich rechtswidrig verhalten haben. Hast du den Paragraph mal gelesen?

bosten 
Fragesteller
 02.04.2013, 09:29

Ja Miete steht offen Strom auch ,Na das ist doch schon mal ein Anfang dein §§

Kneetkopp  02.04.2013, 09:33
@bosten

bosten: Sind die Mietzahlungen offen, aufgrund Verschulden des Jobcenters etc., was bei dir ja aktuell der Fall ist, so hat der Vermieter kein Recht zur fristlosen Kündigung. Diesbezüglich gibt es sogar auch schon Gerichtsurteile. Kann dir gerne mal einen Link dazu raussuchen, wenn du das möchtest.

bosten 
Fragesteller
 02.04.2013, 09:29

Ja Miete steht offen Strom auch ,Na das ist doch schon mal ein Anfang dein §§

YK1972  02.04.2013, 09:32

Und vor allem steht in dem §, dass ein Vorschuss gewährt werden kann, wenn denn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Ich farg mich aber vielmehr, warum man drei Monate abwartet, so nach dem Motto, die anderen werdens schon richten, anstatt mal den Hintern hoch zu kriegen und spätestens nach 6 Wochen nachzuhaken, wenn kein Bescheid vorliegt, was mit dem Antrag passiert ist.

bosten 
Fragesteller
 02.04.2013, 09:37
@YK1972

Ich rufe im 3tages takt bei der Arge an das entspricht der verlängerung und war bis jetzt 4mal persönlich vorstellig und kann mit Lebenmittelscheinen trotzdem keine Miete zahlen

Kneetkopp  02.04.2013, 09:38
@YK1972

YK1972: Nicht kann, sondern MUSS: Lies §42 SGB I Absatz 1. Zweiter Satz! Wenn schon lesen, dann bitte alles!

frodobeutlin100  02.04.2013, 09:40
@YK1972

§ gelesen aber SGB I mit SGB III verwechselt ....

ändert aber nichts an der Tatsache, nämlcih dass grundsätzlich ein Leistungsspruch bestehen muss ....

und dass zu beurteilen nur nahnd einer hier gestellten Frage ... super wer das kann ...

warum man ein eEingleiderungsvereinbarung nicht unterschreiben will, akn ich auch nicht verstehen .. es heißt schließlich fördern und "fordern" ....

oder es gibt noch andere Probleme, die hier nicht geschildert werden ...

YK1972  02.04.2013, 09:42
@Kneetkopp

§ 42 SGB I Text: (1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen,** wenn der Berechtigte es beantragt;** die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

Noch Fragen? Habe die relevanten Stellen extra hervorgehoben.

frodobeutlin100  02.04.2013, 09:43
@frodobeutlin100

Quote: YK1972: Nicht kann, sondern MUSS: Lies §42 SGB I Absatz 1. Zweiter Satz! Wenn schon lesen, dann bitte alles!


aber Satz 2 kan nicht ohne Satz 1 funktinieren .... keine Behörde muss an irgendwen zahlen, der keinen Anspruch hat .... das ergibt sich auch aus Satz 2 "zustehende Leistung"

YK1972  02.04.2013, 09:45
@frodobeutlin100

Ich weiß nicht, lese ich vielleicht einen anderen §§ als ihr? Der Leistungsträger kann Vorschüsse zahlen, wenn ein Antrag darauf gestellt wird.

Kneetkopp  02.04.2013, 09:45
@YK1972

Ja hab noch Fragen: Was willst du mir damit jetzt sagen?! Antrag gestellt, schon keine Kann-Bestimmung mehr, sondern eine Muss-Bestimmung. Genau das hab ich doch gesagt.

bosten 
Fragesteller
 02.04.2013, 09:48
@frodobeutlin100

Folgeantrag es ist also schon Geld geflossen

YK1972  02.04.2013, 09:49
@Kneetkopp

Ein Antrag auf Leistung ist gestellt, aber nicht auf Vorschusszahlung. Das meinte ich. So verstehe ich das zumindest. Allerdings ist ja auch nach Satz 2 noch nicht heraus, ob ein Anspruch überhaupt vorliegt.

frodobeutlin100  02.04.2013, 09:51
@YK1972

Da steht aber auch:

"Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt;"

das andere (nach Satz 1) wäre ein freiwilliger Vorschuß durch die Behörde ....

aber das setzt voraus: dass grundsätzlich ein Leistungsanspruch besteht - anders kann das nicht funktionieren .....

frodobeutlin100  02.04.2013, 09:53
@bosten

ja und ... es kann sich doch etwas in der persönlichen Verhältnissen geändert haben, dass Einfluss auf den Leistungsanpruch hat ....

bosten 
Fragesteller
 02.04.2013, 09:57
@frodobeutlin100

Dann glaube ich muß mann das ankreuzen

Ich bin immer sehr mißtrauisch, wenn man hier behauptet, dass ein Folgeantrag auf ALG 2 nicht zügig bearbeitet wird.Möchte dir aber nichts unterstellen...Sorge dafür, dass die Miete und die Nebenkosten einschl Strom überwiesen werden und wenn du dazu einen Anwalt einschalten mußt, was ich schon längst getan hätte, wenn keine Begründung vorliegt, die besagt, warum du so lange warten mußt.

Es gibt nach dem SGB II grundsätzlcih auch die Möglichkeit nur Sachleistungen zu erbringen - z.B. Gutscheine

eine Vorschuß kann es eigentlich nur geben, wenn der Lesitungsanspruch als solcher feststeht, es nur noch an der genauen Berechnung fehlt ....

was genau, das Hindernis bei Dir ist, kann niemand von uns wissen, das solltes tud mit dem Jobcenter klären oder Rat bei einem Fachanwalt für Sozialrecht suchen

Kneetkopp  02.04.2013, 09:17

eine Vorschuß kann es eigentlich nur geben, wenn der Lesitungsanspruch als solcher feststeht, es nur noch an der genauen Berechnung fehlt

Falsch!

frodobeutlin100  02.04.2013, 09:28
@Kneetkopp

es geht um SGB II nicht SGB III

Natürlich hast du Anspruch...Die dürfen dir nicht mit Obdachlosigkeit und Hunger drohen,nur weil du die EGV nicht unterschreibst...Übrigends kannst du die mit dem Vermerk,

Ich unterschreibe diese EGV nur unter Vorbehalt dass meine Grundrechte nicht außer Kraft gesetzt werden.

..unterschreiben...

bosten 
Fragesteller
 02.04.2013, 09:05

Anspruch ja aber auch in Form von Geld ich suche jetzt schon seit 2Tg nachn irgendwelchen Gesetzestexten

frodobeutlin100  02.04.2013, 09:06
@bosten

nunja Hunger droht ja nun nicht .... es gibt Lebensmittelgutscheine udn die Meite dürfte auch gedeckt sein, sonst gäbe es schon massiven Ärger mit dem Vermieter ...

YK1972  02.04.2013, 09:08

Tun sie ja auch nicht. Immerhin werden Lebensmittelgutscheine angeboten, somit hat sich das mit dem Hunger wohl erledigt.

KIara008  02.04.2013, 09:13
@YK1972

Lebensmittelgutscheine verletzen die Würde des Menschen und die soll ja laut GG angeblich unantastbar sein...

YK1972  02.04.2013, 09:25
@KIara008

Dann erkläre mir mal, wieso es deine Würde verletzen würde, mit einem solchen Schein einkaufen zu gehen? Wolltest du lieber hungern, oder lieber etwas zu essen haben? Ach ja und immer das GG in den Vordergrund rücken. Man hat als Mensch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Kneetkopp  02.04.2013, 09:29
@YK1972

Weil ein Lebensmittelgutschein kein gesetzliches Zahlungsmittel ist und man sich damit als Leistungsempfänger outen würde etc.

Man hat als Mensch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Aber auch Rechte!

KIara008  02.04.2013, 09:34
@YK1972

Weil es erniedrigend ist für Menschen,die ihre Würde nicht verlieren möchten...

YK1972  02.04.2013, 09:37
@KIara008

Naja, von Würde kann man natürlich auch leben, man wird halt nur nicht satt. Wenn man sich beizeiten kümmert, kommt es auch nicht soweit.

YK1972  02.04.2013, 09:38
@Kneetkopp

Das ist auch das einzige, was die meisten noch kennen, ihre Rechte. Pflichten sind unangenhem, deshalb vergessen wir die lieber.

KIara008  02.04.2013, 09:40
@YK1972

Sie hat sich doch gekümmert,nur die EGV nicht unterschrieben....Man darf nicht unter Androhung von Hunger und sonstigen,zur Unterschrift gezwungen werden,damit gibt man jegliche Rechte auf und wird freigegeben für Sanktionen...Du warst sicher noch nie in der Situation?

Kneetkopp  02.04.2013, 09:48
@KIara008

YK1972: Wo genau liegt dein Problem?

YK1972  02.04.2013, 09:55
@KIara008

Nee, weil ich meinen Hintern bewege und wenn was nicht stimmt, oder mir verdächtig lang vorkommt, dass ich auf etwas warten muss, nachhake. Notfalls persönlich dort erscheine und mich mit den Herrschaften auseinander setze.

Zudem verlasse ich mich nicht nur auf mein geltendes Recht, sondern ich weiß auch, dass ich gewisse Pflichten zu erfüllen habe. Und wenn man bemüht ist, den Zustand zu verändern, dürfte es auch absolut kein Problem darstellen, einen Vertrag zu unterschreiben, der natürlich gewisse Pflichten mit sich bringt, weil man ja angehalten wird, sich eine Beschäftigung zu suchen. Aber wenn man das natürlich nicht will und sich der Unterschrift entzieht, muss man sich nicht wundern, wenn die andere Vertragspartei auf stur schaltet. Wir leben halt in Deutschland. Wo auch noch Verträge geschlossen werden, obwohl es ja im gesetz verankert ist. Wer aber meint, sich mit einer verweigerten Unterschrift einen Vorteil zu verschaffen, indem er evtl Sanktionen nicht zustimmt hat eben Pech. Wie hier bereits erwähnt wurde, steht es bereits im Gesetz und somit steht auch das Recht auf Sanktionen dem Gesetz nach zu.

Kneetkopp  02.04.2013, 10:09
@YK1972

dürfte es auch absolut kein Problem darstellen, einen Vertrag zu unterschreiben,

Tut es auch nicht. Darf aber auch kein Problem darstellen, diesen NICHT zu unterschreiben, oder?

Aber wenn man das natürlich nicht will ...

Dann muss man das auch nicht.

Wer aber meint, sich mit einer verweigerten Unterschrift einen Vorteil zu verschaffen...

Ähm, was? Wie kommst du jetzt darauf?

Wie hier bereits erwähnt wurde, steht es bereits im Gesetz und somit steht auch das Recht auf Sanktionen dem Gesetz nach zu.

Sanktion wegen?! Die Angabe fehlt hier... Desweiteren ist eine Sanktion GEGEN das Gesetz.

KIara008  02.04.2013, 10:21
@Kneetkopp

Der sollte mal in solch eine Situation kommen,sinnlose Maßnahmen über sich ergehen lassen,1,50€-Job annehmen,oder für ne Arbeit die Stadt verlassen und umziehen,mal sehen ob er da genauso redet....Menschen sollten keine Sklaven sein,die hin und hergeschubbst werden...

YK1972  02.04.2013, 10:28
@KIara008

Erstmal bitte nicht "der". Zweitens bin ich seinerzeit für einen Job freiwillig in ein anders Bundesland gezogen. Auch ich habe mal eine "sinnlose" Maßnahme durchgemacht, von der ich nachher profitiert habe. Man kann also immer alles von zwei Seiten betrachten. Wenn einer aber so gar nicht will und lieber auf der faulen Haut liegt, muss er sich nicht wundern, wenn das früher oder später nach hinten losgeht.

Man muss halt selbst auch etwas dazu tun, nicht mehr vom Staat abhängig zu sein, z.B. auch einen Job annehmen, der einem nicht so sehr zusagt.

YK1972  02.04.2013, 10:33
@Kneetkopp

Die Zitate sind völlig aus dem Zusammenhang gerissen, und wenn man sich gut verhält, bekommt man auch keine Sanktionen. Es ist eine Strafe, richtig. Sagst du auch, dass es gegen das Gesetz ist, eine Straftat zu bestrafen, nur weil dem Täter die Strafe nicht gefällt?

KIara008  02.04.2013, 10:47
@YK1972

Es ist eine Straftat,wenn man etwas nicht unterschreibt,was man nicht möchte...?Ah-ja....

Kneetkopp  02.04.2013, 10:50
@YK1972

und wenn man sich gut verhält, bekommt man auch keine Sanktionen.

Definiere gut.

Zum anderen, Nein! Ich sage Strafen verhängt ein Gericht, kein Jobcenter. Das Jobcenter ist hierzu nicht berechtigt.

Kneetkopp  02.04.2013, 10:52
@KIara008

Menschen sollten keine Sklaven sein,die hin und hergeschubbst werden...

So ist es! Man muss sich zur Wehr setzen in manchen Dingen und sich nicht alles bieten lassen. Was das Jobcenter "fordert" ist nicht immer nach dem Gesetz.

KIara008  02.04.2013, 11:06
@Kneetkopp

Vorallem können die einen eh nur sanktionieren,wenn man den Wisch unterschrieben hat,aber dann kriegste das Teil als Verwaltungsakt,dan lieber unter Vorbehalt unterschreiben...